ich würde mir an deiner Stelle einen entsprechenden fachanwalt suchen
und mich entsprechend beraten lassen
Das hier gilt zb in NRW, in den meisten Ländern ist es auch so
Und reicht häufig zur Feststellung "gefährlicher Hund"
Mit entsprechenden Konsequenzen
Was bedeutet "in Gefahr drohender Weise angesprungen"?
In Gefahr drohender Weise angesprungen bedeutet gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LHundG NRW, wenn durch das Anspringen des Hundes, bei verständiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, die Gefährdung eines Menschen zu befürchten war. Dies gilt insbesondere der Fall, wenn Kinder oder Senioren unkontrolliert von einen Hund angesprungen werden, dass diese umfallen oder umzufallen drohen.
"Ich habe Lexie sofort von dem Kind weggezerrt und mich tausendmal entschuldigt, was normalerweise das Ende der Geschichte ist, weil die meisten Leute verstehen, dass sowas passieren kann."
Was bedeutet "normalerweise"?
Ich hoffe doch sehr das es nicht Normalfall ist das dein Hund mit Menschen
Häufig kegeln spielt?