Beiträge von Undhund

    Glossar: Sozialrecht

    Transferleistung

    Als Transferleistungen bezeichnet man Hilfen des Staates, die der Einzelne oder die Familie erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen. Dazu gehören zum Beispiel das Bürgergeld, die Sozialhilfe, Ausbildungshilfen wie das BAföG, Elterngeld und Kindergeld.

    Leistungen aus einer der gesetzlichen Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung) erhält dagegen nur, wer zuvor Beiträge entrichtet hat. Solche Leistungen sind keine Transferleistungen.

    ...und in der Silvester Nacht kann man sich von den Tieren im Stall vorhersagen lassen, wer im kommenden Jahr sterben wird.

    Wobei ich sagen muss, ich finde es schade, dass so viele diese alten Bräuche offensichtlich lustig oder lächerlich finden, den Reaktionen nach zu urteilen. Ja, der Glaube mag heutzutage überholt sein, aber etwas mehr Respekt wär doch schön.

    Das mit den sprechenden Tieren ist sehr unterschiedlich

    Manchmal heißt es sie verraten was in der Zukunft geschieht

    Aber wer sie hört wird sterben

    mancherorts können sie sprechen um sich

    Bei einem guten hausgeist über schlechte Haltung

    Beschweren zu können

    Hier war es erlaubt auf privaten Grundstücken zu böllern

    Und eigentlich eh egal, wird eh nicht kontrolliert

    Das meiste an Feuerwerk ist eigenImport oder aus dem www

    Vermutlich auch einiges selbstgebastelt

    Also war es nicht viel anders

    Es geht spätestens ab 18 Uhr los

    Ab Mitternacht dauerradau mit polenböller und co

    Dann noch lustig weiter bis um 6 Uhr

    Also 12 Stunden Freude pur

    Davor natürlich viel probegeböller und danach restevernichtung

    Wenn ich hund sileo geben würde hätte ich

    Vermutlich kaum eine Chance mit der

    Maximalen tagesdosis auszukommen :???:


    Es ist hier auch immer die Frage wer grad in der

    Nachbarschaft wohnt

    Zuhause bleibt, besuch bekommt

    Ein Jahr hatten polnische Nachbarn grossen Familienbesuch

    Die haben kistenweise pyro und Alkohol mitgebracht

    Ich hoffe es gibt nicht wieder zuviel kinderfeuerwerk

    Direkt vor unserer Tür und zuviel das uns ans Haus fliegt

    Naja zum einen nervt mich, diese Solidaritätssache gebe ich auch gerne zu.

    Das finde ich in jeder Hinsicht so schade. Solidarität finden die wenigsten gut, wenn ANDERE "was davon haben".

    Das ist etwas komplexer mit der Solidarität

    Solidarität mit dem Tier oder mit dem Halter?

    Und würde da nicht auch erstmal ein Konsens

    Gefunden werden müssen

    Ob es eine Art Recht auf ein Tier geben sollte

    und was oder wie und vor allem wer da unterstützt werden muss ,kann, sollte...

    Selbst einige tiertafeln haben tierhalter ausgeschlossen

    Die ihr Tier nicht schon vor der "Notlage " hatten

    https://www.google.com/url?sa=t&sourc…tBwXD346fNss7Ks


    Ohne Papierkram geht es nicht

    Etwa 3,5 Tonnen Futter verteilt die Berliner Tiertafel e.V. jeden Monat. Damit die Spenden dort hingehen, wo sie wirklich gebraucht werden, müssen die Tierhalter sich und ihre Tiere einmalig anmelden. Die Voraussetzung sind bei allen Tiertafeln sehr ähnlich. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Hartz-4- oder Rentenbescheid. Hunde müssen zur Erstanmeldung mitgebracht werden, andere Haustiere müssen mit Fotos nachgewiesen werden. Die Haustiere müssen schon länger bei ihren Menschen leben und dürfen nicht erst angeschafft worden sein, nachdem die Bedürftigkeit eingetreten ist.

    Ich spreche jetzt mal für Hamburg. Ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung bekommst du deinen Hund hier nicht angemeldet. Genau in dieser Schiene würde ich auch die KV einbauen, sehe da kein Problem.

    Ich war mir nicht sicher, inwieweit in jedem Bundesland Verpflichtung zur Haftpflicht besteht, und hatte auch keine Lust das zu recherchieren, deshalb hatte ich mir das als Argument verkniffen.

    Denke schon, dass das irgendwie machbar wäre, nur man sieht ja schon hier im Thread, dass die meisten das gar nicht wollen, weil man ja dann für andere mitzahlt.

    Das mit dem nicht mitzahlen wollen

    Ist vermutlich etwas zu einfach ausgedrückt

    Ich würde zb nicht ganz so gerne für die Halter "mitzahlen "

    müssen die sich von "irgendwo " ein absehbares Risiko zulegen

    Oder auch dummbräsig ihre Hunde in Gefahr bringen

    Ich frage mich bei der Forderung nach einer

    "Pflichtversicherung " wie diese gestaltet werden soll

    Rechtliche Rahmenbedingungen, Kontrolle etc pp

    Ich spreche jetzt mal für Hamburg. Ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung bekommst du deinen Hund hier nicht angemeldet. Genau in dieser Schiene würde ich auch die KV einbauen, sehe da kein Problem.

    Und wieviel Hunde leben illegal in Hamburg?

    Und mir ist in Hamburg nicht aufgefallen wie es

    Kontrolliert wird ob der versicherungsschutz

    Weiterhin aufrecht erhalten wird

    Die haftpflicht mit der kV gleichzusetzen

    Ist aus meiner Sicht nicht so ganz in Ordnung

    Die hv habe ich vor allem zum Schutz unbeteiligter Dritter

    Und genau da sehe ich auch den dringlichsten Grund

    Das zb Hamburg diese verlangt bis hin zur Vorgabe der SB

    Ich würde gerne noch hinzufügen

    Wenn nicht zu viele Menschen ein zu hohes Risiko eingehen...

    ( und irgendwie "Solidarität " fast schon mit einplanen)


    Kann (und wird)denen solidarisch geholfen werden

    Die dann wirklich heftig vom Schicksal gebeutelt werden

    Du hast leider was wichtiges vergessen... ;)

    Du musst auch bitte explizit darauf hinweisen

    Das man schon anfangen darf zu sparen bevor

    Man einen Hund auf die Liste der zu zahlenden Kosten setzt

    Das man diese 3-4 monatsgehälter nicht binnen

    Der ersten 1-2 Monate einer berufstätigkeit zusammensparen

    Und dann mit sparen aufhören muss

    Ich frage mich bei der Forderung nach einer

    "Pflichtversicherung " wie diese gestaltet werden soll

    Rechtliche Rahmenbedingungen, Kontrolle etc pp

    Ausser Rechte zu erwerben, gebe ich da auch welche ab

    Die Versicherung wird ein entsprechendes Mitspracherecht haben und zusätzliche Forderungen stellen

    Und den Job nicht "umsonst " machen

    nicht zu vergessen ,der Staat verdient auf der einen Seite mit

    Durch die versicherungssteuer

    Müsste aber auch ein mehr an Leistung erbringen für Regulation und Kontrolle

    Die Tierärzte wären bestimmt recht froh weil es sie deutlich entlastet und absichert sofern die "Abrechnung " wirklich einfach und klar geregelt ist

    Und nicht zuviel zwischen Arzt, Halter, Versicherung zu "diskutieren" ist

    Einige Tierhalter wären entlastet,

    Einige würden vermutlich über Gebühr belastet

    Wenn es nicht genügend Ausschlusskriterien und

    sondertarife gibt

    Begründet durch zb Rasse,Verwendung,

    oder auch herkunft und haltungsbedingungen

    Super spannend wird es dann auch bei den "zumutbarkeitskriterien " und Einzelfallentscheidungen

    Die "Versicherung " würde dann entscheiden ob die Kosten zumutbar sind und mein Tier behandelt wird oder nicht

    Oder ich mach mit meinem Tierarzt einen "sonderdeal "

    Und zahle selbst?

    Interessant wird auch die Frage wie sich dann die versicherungstarife gestalten besonders wenn die versicherung nicht mehr kündigen darf


    https://www.google.com/url?sa=t&sourc…xSDMsjA1FpxMBVu

    Tierarzt­be­handlung: Ist die Einschlä­ferung eines Tieres aus Kosten­gründen erlaubt?

    Die Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofs ist im Laufe der Zeit erweitert und spezifiziert worden, zum Beispiel durch die Vorschriften über die Pflicht der Tierärzte zur Aufklärung- und Beratung eines Tierhalters. Grundsätzlich aber ist nach dem Bundes­ge­richtshof das Interesse des Tierhalters an einer Einschlä­ferung aus Kosten­gründen anzuer­kennen, je geringer die Erfolgs­aus­sichten der tierärzt­lichen Behandlung sind. Dabei spielt dann auch das Alter des Tieres und seine vermutliche Lebens­er­wartung eine Rolle (AZ: VI ZR 281/79).

    Das Landgericht Mannheim hat im Einzelfall sogar Behand­lungs­kosten bis 5.000 Euro als angemessen angesehen. Insoweit sind die Kosten der Heilbe­handlung nicht deshalb unverhält­nismäßig, weil das Tier lediglich einen ideellen Wert für den Tierhalter besitzt. (Landgericht Mannheim, AZ: 10 S 127/94)

    Dass nicht jeder Tierhalter solche Kosten tragen kann, liegt auf der Hand. Das muss er auch nicht, aus Kosten­gründen kann er die Einschlä­ferung seines Tieres verlangen – eine Entscheidung, die allerdings keinem Tierhalter leicht fallen wird. Verlangt ein Tierhalter die Einschlä­ferung seines Tieres aus Kosten­gründen, muss er gegenüber dem Tierarzt und vor Beginn der Behandlung seine finanzielle Notlage nachweisen und ein Dokument unterzeichnen.

    Wenn der Tierarzt mit der Entscheidung des Tierhalters nicht einver­standen ist, kann er dies im Zweifelsfalle dem zuständigen Veteri­näramt melden, welches nach dem Tierschutz­gesetz Zwangs­maß­nahmen ergreifen kann. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall, dass der Tierarzt ein Tier einschläfern will, der Tierhalter aber auf eine weitere, aus Sicht des Tierarztes wenig Erfolg verspre­chende Behandlung besteht.