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Es ist immer wieder im Gespräch, Assistenzhunden die gleichen Rechte einzuräumen wie Blindenbegleithunden. Der Bundesrat hat letztes Jahr eine Aufforderung an die Bundesregierung erlassen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen. Das ist aber noch nicht passiert.
Da es noch keinen geschützten Beruf für die Ausbildung von Assistenzhunden gibt und keinen normierten staatlich anerkannten Prüfungen wird das mE noch ein weiter Weg sein, bis es soweit ist. Bis dahin ergeben sich „Sonderrechte“ mittelbar aus dem AGG (unter dem Stichwort: Barrierefreiheit). Heißt:Wenn Du aufgrund einer Beeinträchtigung nachweislich darauf angewiesen bist, dass Dich Dein Hund zu einer Dienstleistung begleitet und Du diese ansonsten nicht in Anspruch nehmen könntest, dann hättest Du gute Argumente, das im Zweifelsfall durchzusetzen.
In der Praxis wird das kompliziert sein, wenn Deine Umgebung da nicht von sich aus kulant reagiert.
Es gibt viele Vereine für die Ausbildung von Assistenzhunden, die bieten auch Erfahrungsaustausch an. Ansonsten schau mal hier, vielleicht ist dieser Beitrag vom ZDF interessant für Dich:
Jau, und da es schon bei Blindenführhund Probleme gibt
Zumindest bei der Bewilligung der Kostenübernahme
Absolut schlüssig die Notwendigkeit eines Hundes darzulegen
Da verweist man auch gerne auf langstock und Ehepartner
Wird das bei zb ptbs Assistenzhunden noch komplizierter
Festzustellen das jemand Blind ist und sich nicht durch Therapie
Etwas ändert kriegt man sauber festgestellt und formuliert
In ziemlich kurzer Zeit
Bei ptbs zb wird das heikel