Aber darf ich ihn wenigstens auf ein Zeitfenster festnageln, wenn er nichts kaputtmachen kann? Das wäre dann ehrlich gesagt im Winter.
Ja, ein Zeitfenster muss festgelegt werden.
Du bist NRW, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Hammerschlag- und Leiterrecht - Bau-Rat
Winter wäre aber ungeeignet, weil viele Farben unter 10 oder 15 Grad nicht verwendet werden sollten (zumindest hält dann die Farbe nicht so, wie sie sollte oder blättert ab).
Kannst du da nicht mit Paletten (ggf. mit untergelegten Steinen) das Beet so abdecken, dass der da nicht direkt drauf rumlatscht?