NRW an der Grenze zu Niedersachsen :
• für einen Hund 36,00 €
• für zwei Hunde 54,00 € je Hund, also zusammen 108,00 €
• für drei Hunde 72,00 € je Hund
• jeder weitere Hund weitere 72,00 €.
Für gefährliche Hunde nach Landeshundegesetz
- bei einem Hund jährlich 312,00 €
- bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 384,00 € je Hund.