@miamaus2013
da es aber im Vorfeld ja einen Vertrag gab, der die Übergabe an die TE regelte, wird der allerdings vermutlich höher gewertet werden. Zumal ja die TE ja die Herausgabe des Hundes fordert. Hier scheint die Beweislage relativ klar.
Beiträge von Teetrinkerin
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Aber gut, das sind jetzt alles Spekulationen, Mutmaßungen, Überlegungen, die der TE nicht weiterhelfen, über die wir hier diskutieren.
Lt. meiner Auskunft, die ich vom Anwalt erhalten habe, ist der Fall eindeutig - wenn ein Übergabevertrag geschlossen wurde und Geld geflossen ist, gilt dies als Kaufvertrag. Der TS hat somit keinerlei Rechte mehr am Hund - sprich, in dem Fall handelt der TS rechtswidrig.
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ein Kaufvertrag muss eben nicht schriftlich sein.
Das weiß ich, deswegen schrieb ich ja auch im Normalfall.
Und da es ja vorab einen Übergabevertrag vom TS an die TE gab, wird der sicherlich in der Beweiskraft höher wiegen. Zumal hier ja keine - auch nicht mündliche - Übereignung vom TE an den TS stattfand. -
Aber die TE hat einen Übergabevertrag - sprich schriftlich. Wenn es hart auf hart kommt, dann gilt dieser, da schriftlich festgehalten.
Wie du schon schriebst: Einigung und Übergabe. Von Einigung kann hier ja nicht die Rede sein. Und im Normalfall setzt man bei Dingen wie Hundekauf einen Kaufvertrag auf. -
@Frau Paula
die TE (bitte nicht TS schreiben, dass bedeutet hier im Forum Tierschutz) hat aber hier schon irgendwo geschrieben, dass nichts schriftlich geregelt wurde, als der TS den Hund zur Pflege mitnahm. Daher fand auch keine Übereignung an den TS statt.Wie Doxiepoo schon schrieb, denke ich auch, dass es der TS-Verein nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen wird, da die der Fall ziemlich klar sein dürfte. Daher könnte und dürfte der Verein auch den Hund nicht an einen Dritten übereignen, da sie keine Eigentumsverhältnisse an diesem Hund besitzen.
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Mal ganz ehrlich, wenn jemand sagt: "Ich nehme den Hund, wir reden dann in ein paar Tagen drüber" dann gehe ich nicht davon aus, dass die Person damit meint, dass sie erst mal überlegt, ob der Hund zu mir zurücksoll.
Wenn bei einer Freundin von mir die Hölle los brechen würde, weil eines der Kinder im Krankenhaus liegt und sie kurzzeitig nicht mehr weiterwissen würde, würde ich auch sagen: "Wenn du willst, gib mir den Hund, unsere beiden verstehen sich eh und mit mir kommt er ja auch ganz gut klar. Kümmer dich erstmal um dein Kind, kein Stress."
Und das letzte was ich damit meinen würde, wär: Jippie, Zweithund!Das würde ich gerne mehrmals liken! Absolut auf den Punkt gebracht.
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Erstens ist das Problem meist mehr die Beweisbarkeit als die rechtliche Beurteilung und zweitens bedeutet Eigentum nicht automatisch, dass man einen Besitzanspruch hat. Der Vermieter ist z.B. Eigentümer, der Mieter hat aber einen Besitzanspruch.
Außerdem muss die TS erstmal vor Gericht beweisen, dass sie noch Eigentümerin ist, wenn der Tierschutzverein nicht kooperiert und den Hund selber rausgibt. Ein solches Gerichtsverfahren dauert schnell mal ein Jahr oder länger. Selbst im Eilverfahren dürfte sich das leicht länger ziehen, als die TS den Hund bisher überhaupt hatte.Ich kenne den Unterschied, deswegen schrieb ich ja, dass sie Eigentümerin ist und den Besitzanspruch hat. Ich denke nicht, dass sie den Hund an den TS vermietet hat... Sie hat den Hund kurzzeitig dem TS in Pflege geben, erhebt jetzt aber wieder ihre Ansprüche und fordert die Herausgabe. Dem muss der TS nachkommen, ansonsten handeln sie rechtswidrig.
Sie hat einen Übergabevertrag unterzeichnet und einen Geldbeitrag geleistet, da ist die Beweislage recht klar.Wie schon geschrieben, habe ich mich selbst im Herbst mit diesem Thema befasst.
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@rinski
das erinnert mich an einen Bekannten. Der hat seinem Azubi den Schlüssel vom Geschäftswagen gegeben und gesagt, er solle noch Werkzeug xy holen. Nach einer Weile kam der Azubi wieder und fragte, wie man das Auto denn aufmacht, da gäbe es ja gar keine Fernbedienung.

Bei mir kam gerade meine Rebuy-Bestellung an. Leider war ich auch diesmal bei 3 Büchern nicht mit dem Zustand zufrieden, wie beim letzten Mal auch schon nicht (da war aber kein so krasser Ausrutscher dabei wie diesmal). Deswegen habe ich jetzt angerufen und bekomme von den 3 Büchern das Geld zurückerstattet. Leider taugt das Buch "Wenn der Wetterhahn kräht" von Charlotte MacLeod nur noch für die Altpapiertonne. Stockfleckig, rund und schief gelesen, mehrere Leseknicke, Seiten lose und der Buchrücken löst sich teilweise ab. Geht gar nicht. Dafür kamen aber auch Bücher aus dem Paket, die wirklich erstaunlich gut ausschauen.
Im Paket waren diese Bücher:
- Wenn der Wetterhahn kräht von Charlotte MacLeod (geht in die Altpapiertonne)
- Miss Rondels Lupinen von Charlotte MacLeod
- Der Kater lässt das Mausen nicht von Charlotte MacLeod
- Freu dich des Lebens von Charlotte MacLeod
- Über Stock und Runenstein von Charlotte MacLeod
- Eine Eule kommt selten allein von Charlotte MacLeod
- Stille Teiche gründen tief von Charlotte MacLeod
- Eine Frau, die ihren Mann auf dem Flohmarkt verkaufte von Rafik Shami
- Reise zwischen Nacht und Morgen von Rafik Schami
- Sherlock Holmes - Der Hund von Baskerville von Arthur Conan Doyle
- Eine Frau erlebt die Polarnacht von Christiane Ritter -
@Manu47
ich drücke euch ganz fest die Daumen und hoffe, dass dein Hund ganz bald wieder bei dir zuhause sein darf. -
Das wird nicht möglich sein, wenn durch die Hinzuziehung eines Anwalts erst mal gehörig Rechtsunsicherheit bezüglich der Besitzverhältnisse geschaffen wird, so dass der Hund evtl. für Monate im juristischen Nirwana hängt und nicht vermittelbar ist.
Ich weiß nicht, wo es hier eine Rechtsunsicherheit geben soll? Eigentümerin des Hundes ist die TE, somit hat sie auch den Besitzanspruch.
Denn wenn ich nicht überfordert gewesen wäre mit dem Hund, sondern mit der Gesamtsituation hätte ich mich ja nicht an den TS gewendet.
Jeder Mensch ist anders....
Nur, der TS wird den Eindruck aus dem Sachverhalt wohl gewonnen haben.
Das ist aber auch wieder eine Unterstellung.