Und dann eine ganz bekloppte Frage. Nähmen wir an mein Hund würde gebissen und müsste operiert werden.
Kosten 3000 Euro. Anschaffungskosten für Sino 180 Euro. Müsste der Schadensverursacher 180 Euro erstatten oder 3000?
Laienvergleich : Crash mit dem Auto. Keine Erstattung oberhalb des Zeitwertes..
Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, die Vorschriften werden nur entsprechend angewendet.
Beim verletzten Tier bekommt man die Behandlungskosten, nicht nur höchstens die Anschaffungskosten, § 252 Abs. 2 S. 2 BGB.
Das habe ich letztens aber anders gehört. Einer der Tierheimhunde hat einen Mischling gebissen beim Gassi, Behandlungskosten irgendwas EUR 4000 (OP, Klinikaufenthalt usw). Das Tierheim hat es der Versicherung gemeldet und die haben abgelehnt die vollen Kosten zu übernehmen, weil der Mischling seinerzeit für EUR 100 aus dem Tierheim gekauft wurde und die Behandlungskosten unverhältnismäßig wäre. Aus Kulanz haben sie, ich meine EUR 1000 bezahlt (Anschaffungswert mal x aufgerundet auf 1000 wegen der emotionalen Verbundenheit zum Hund
). War beim Anwalt und alles, weil die Restsumme für ein Tierheim natürlich sehr viel Geld ist, aber war wohl nix zu machen. ![]()