Ja, verhaltensgerechte Unterbringung , kann man jetzt auch auslegen...
Oh spannend!danke @ network!!
is zwar OT, aber es interessiert mich, was ist denn da der Inhalt bzw anders zu einer normalen VS?
Sonst gern per PN
LG Newstart
Ja, verhaltensgerechte Unterbringung , kann man jetzt auch auslegen...
Oh spannend!danke @ network!!
is zwar OT, aber es interessiert mich, was ist denn da der Inhalt bzw anders zu einer normalen VS?
Sonst gern per PN
LG Newstart
Vielen Dank Loony!
Das bestätigt das der Katzenbesi im Normalfall haftet.
K.A ob diese "Dorf Klausel" einfluss hätte.
Die Besitzerin will auch nicht auf Teufel komm raus klagen.
LG Newstart
Ok Dankeschön @'Helfstyna! ![]()
Wobei ja im TSchG auch was von artgerechter Haltung steht
Aber dann ist es vermutlich trotzdem das Risiko des Katzenhalter, wenn sie frei läuft bzw Schäden verursacht.
Siehe miamaus @rumstreifen.
Dann werd ich das mal so weitergeben!
Es hat uns beiden auf Grund der polizeilichen Aussage eben die Rechtslage interessiert.
Ich danke euch sehr!
Lg Newstart
Das meinte ich doch nicht, das ist festgelegt und ok.
Ich meinte den Passus mit dem Auf sein Tier achten. Generell ist das klar, und richtig. aber eben wie mit Freihängerkatzen funktionieren soll...
Und andre Sachen die eigentlich logisch sind, wo was greifen müsste werden nicht geandet.
Ich hab noch was andres gefunden, dass durchaus für Dorfkatzen gebremst werden darf. Wenn eben keine Gefährdung für / furch sbdre bestrgt.Weil im ländlichen Gebiet mit Haustieren zu rechnen ist.
Wobei dascdicher auch Richter bzw. Polizei abhängig ist.
Versicherung & Haftung | GELIEBTE KATZE Magazin
Ah danke @Sus.scrofa das macht Sinn!
Und spannend zu lesen, dass du deinen Hund da nochmal doppelt versichert hast
LG Newstart
PS wieso sind die Beiträge eigentlich verdreht...
klar wenn es um evtl Personenschäden geht schon
Ich meinte eher für das eine geahndet werden für das andre nich
So wie's aussieht wird das auf jeden Fall ins Leere laufen.
Zum Glück ist das Katertier nicht schwerverletzt
irgendwie geht bearbeiten nich...
Bei einem Anfahrunfall is der Halterschuld der nicht aufs Tier geachtet hat ![]()
Wie vereinbart sich das denn mit freilaufenden Katzen (auch die die niemand gehören?) ![]()
Bußgeld gibt's aber wohl wenn man dem (schwer)verletzen Tier nicht hilft, da greift das TschGesetz
hä?
Unsere Gesetze muss man echt nicht verstehen ![]()
Holla die Waldfee!
Danke! das hätt ich nicht gedacht
@Wurli war das ohne Fremdeinwirkung?also vor Schreck wo gegen oder Auffahrunfall?
schaffend es Feldhase (3,8 kg nach googlesuche) und Katze ok die sind schwerer. wirkl. durch Geschwindigkeit zum Flugobjekt und Schaden zu werden
![]()
Ich mein die sind ja eigentlich in Bodennähe, Holla die Waldfee!
wow das is ja krass, irgendwie haben wir ne seltsame Rechtslage...
Wisst ihr zufällig was bezüglich offiziell Freigängerkatzen von der Straße fern zu halten?
Das wäre die nä Überlegung gewesen ob Fahrerflucht bzw das zu schnelle Fahren greift, könnte ja auch mal ein Mensch sein.Es war ja am helllichten Tag.
Aber wenn nich mal das greift ![]()
Das find ich ja klasse das du nochmal gedreht hast Dackelbenny!
Die Besi sagt auch wenn sie es nicht mitbekommen hätte wär's vermutlich mit merken/ behandeln auch schwierig geworden, da der Kater auch direkt rein is und sich verkrochen hat.
LG Newstart