muaah dass das so kompliziert ist hätte ich nicht gedacht.
"Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist."
https://www.huk.de/vm/axel.breuer…rsicherung.html
Was soll das denn nun bedeuten?
anymouse es handelt sich um keinen Listenhund u.in BA-wü gilt auch keine 40/20 Regelung.
Ich hätte das schon gern relativ klar, bevor ich mir nen Gassigeher suche