Naja, wenn mich deshalb jemand anzeigt, kann ich ihn dann nicht auch anzeigen wegen 'Anfassen von fremden Eigentum'? In gewisser Weise kann ich zwar nachvollziehen, dass mein Welpe nicht beißen darf, und er würde es auch nicht machen, wenn ihn niemand anfasst. Der Hund ist dem Fall bei mir gestanden und ist nicht auf den anderen losgegangen. Der Junge ist gezieht auf meinen Welpen losgegangen und hat ihn angefasst, ohne zu wissen, wie mein Hund tickt. Von daher ist dort doch auch eine Menge Eigenschuld dabei oder? (Außerdem hat sich der Hund erschrocken, was zum zwicken geführt hat, nicht die Geste allein, dass der andere sie anfassen will, führt zum zwicken).
ähm, nein, solange das Eigentum nicht beschädigt wird kannst du den nicht anzeigen.
ja der Junge im Prinzip hat eigenschuld! Das sieht aber das Gesetz grundsätzlich erst mal anders. Da ist der Hund die Gefahrenquelle für Menschen... und das zählt. Ob der Mensch dabei evtl Gefahr für den Hund ist ist ERST EINMAL egal! Versicherungstechnisch vor allem!
Wäre es der Fall und die Person wäre wirklich verletzt würde dein Hund evtl nicht als gefährlicher Hund gelten, zumindest in SH, wenn du dann nachweisen kannst das der Hund aus Selbstschutz reagiert hat (und du Glück mit dem Bearbeiter des Sachverhalts hast), aber auch dann wirst duAuflagen bekommen und unter beweis stellen müssen das du deinen Hund ohne potenzielle Gefahrenquelle führen kannst. Evtl musst du dann einen Hundeführerschein oÄ machen. Das wird ebenfalls teuer...
In anderen Bundesländern sieht das uU sogar noch weitaus bescheidener aus.
Von den entstehenden Arztkosten ganz zu schweigen.
Ich kann verstehen das du sauer bist und sogar das du im ersten Moment denkst "Ha, geschieht ihm recht!"
ABER das geht nach hinten los wenns hart auf hart kommt. So etwas zu loben ist für euch selbst keine gute Idee :)
lg