Ich meine, in Österreich muss das bei der Stellenausschreibung zwingend angegeben werden. Zumindest habe ich noch keine Ausschreibung gesehen, wo es nicht angegeben war.
Ich meine, in Österreich muss das bei der Stellenausschreibung zwingend angegeben werden. Zumindest habe ich noch keine Ausschreibung gesehen, wo es nicht angegeben war.
Jein, man muss das Mindestgehalt laut Kollektivvertrag angeben, nur bei kollektivvertragslosen Berufen das tatsächliche (Mindest)Gehalt.