Beiträge von MajaDo

    K. A., wie es hier im Einzelfall konkret angeordnet wurde. Aber wie Maus1970 schrieb, durchaus möglich. Ich würde mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen wollen zu behaupten, dass die Ärztin ihre Kompetenzen auf jeden Fall überschreitet.

    Kämpfe ich gegen diese Anordnung, will ich meinen Gegner kennen. Amt oder einfache Tierärztin macht einen Riesenunterschied.

    Wo steht das? Macht für mich überhaupt keinen Sinn - denn auch ein gegen Tollwut geimpfter Hund kann Tollwut übertragen (ohne daß man sie ihm ansieht), und bei nem nicht geimpften bricht sie halt nach der Inkubationszeit aus.... Übertragen können beide. Was das mit ner gebissenen Person zu tun haben soll, weiß ich nicht. Denn wenn Verdacht bestünde, daß der Hund tollwütig wäre, wär der längst in Quarantäne! Also ist die Forderung einer Impfung für den bestehenden Fall völlig belanglos.
    V.a. wenn Hund eh als "gefährlich" eingestuft wird (in nem Fall, der wie es hier geschildert wurde, nur dadurch passiert ist, daß sich jemand zwischen streitende Hunde geschmissen hat-lernt man in jedem Hundekurs, das nicht zu tun!), hat er dann eh Maulkorbzwang, das Risiko, Tollwut zu übertragen, ist dadurch ja wohl recht gering; wenn ich mich erecht entsinne, wird die über Körperflüssigkeiten (Speichel) übertragen, oder?

    Genau darum geht es doch im Kern: Ist die Impfung Teil des Sachkundenachweises bzw. der Auflage für diesen Hund oder Willkür der Tierärztin.

    ...
    Zweitens: wenn die Gassigängerin den Sachkundenachweis bestanden hat, muß er ausgehändigt werden, fertig. Ob einer der von ihr zu betreuenden Hunden geimpft ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant für die Bestätigung oder das Vorhandensein der Sachkunde.

    Einziges Argument für eine Impfung (dem HALTER gegenüber! Nicht wie hier, dem SITTER gegenüber, der hat ja darüber keine Entscheidungsgewalt, was der Halter mit dem Hund macht!) könnte sein, daß der Amtsvet für Gassigänger und Sitter oft die Auflage macht, daß nur geimpfte Tiere aufgenommen werden dürfen. Aber dann kann er nicht dem Gassigänger die Bescheinigung nach dem Bestehen der Prüfung verwehren, sondern muß sie aushändigen und kann die Einhaltung der Auflagen vor Ort dann hinterher mal prüfen, wenn er Anhaltspunkte dafür sieht, daß die nicht eingehalten würden. Auch dem Hundehalter hat er erstmal gar nichts vorzuschreiben, solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt!

    Siehe oben. Falls die Impfung Teil dieses amtlich angeordneten Sachkundenachweises sein sollte, muss er eben noch nicht ausgehändigt werden, weil noch nicht vollständig.

    Also Leute, etz machts mal halblag...... Da hat ein Hund während einer Klopperei mit nem andren Hund den dazwischengehenden oder im Weg stehenden anderen Halter "erwischt" im Eifer des Gefechts - das bedeutet noch lange nincht, daß es sich hierbei um einen "menschenbeißenden Hund" handelt - macht Euch doch net lächerlich......Das hätt jedem von uns passieren können - da braucht man auch net nach ner Tollwutimpfung zu schreien, weil der Hund gebissen hätte, ist eben (der Beschreibung nach) im Übersprung passiert, oder weil das Bein halt plötzlich "im Weg stand" beim Versuch, den Gegner zu packen. Ist mir mit meinem Bossi selbst schon passiert - dann hatte ich halt 2 Wochen lang ein blaues Knie (ich hatte mein Bein dazwischengeschoben, damit er den andren Hund net erwischt), aber deswegen ist doch der Hund net gefährlich oder ich muß auf Tollwut prüfen :headbash: :lachtot: :lachtot: :lachtot:

    Wenn ich Gassigänger wäre, hätte ich jetzt kein Problem mit diesem Hund, und keine Bedenken, den ohne Impfung wieder mitzunehmen. Ich würd halt besser gucken,daß es keine Kloppereien gibt, und fertig.

    Und ne Impfung, weili eine Ärztin ihre Kompetenzen offenbar überschreitet, käme mir, wenn ich meine Gründe fürs Nichtimpfen hätte, schon gleich dreimal net in Betracht, nur damit ich meine Ruhe hab. Ne - dann erst recht net. Mal abgesehen davon, daß ein Gassigänger meinen Hund schlecht impfen lassen gehen könnte, nur weil sein SKN-TA das gern so hätte....

    Nochmal siehe oben. Ich bin mir halt nicht so sicher wie du anscheinend, dass die Ärztin ihre Kompetenzen überschreitet. Fürs Amt kann so ein "Ratscher" durchaus der Grund für teils auch sehr erheblich Auflagen sein. Da ist es völlig unerheblich, ob du, ich oder die Gassigeherin jetzt ein Problem hat, den Hund auszuführen. Es gab einen Vorfall, offenbar wurde ein Mensch (leicht) verletzt und der Vorgang landete beim Amt. Gerät man erst einmal in die Mühlen der Ämter, kommt man manchmal halt mit Logik nicht weiter. Deshalb wäre mein Weg, wie ich oben bereits schrieb, rauszufinden, wer die Impfung ins Spiel brachte: das Amt oder die Tierärztin. Und dementsprechend unterschiedlich wäre auch mein weiteres Vorgehen.

    PS: warum zahlst Du den SKN Deiner Gassigängerin? Also anteilig würd ich ja noch verstehen - aber die kann anschließend jeden Hund aufnehmen, der als "gefährlich" gilt - und Du finanzierst das dann alleine? Wr daas ein Angebot von Dir so? ;-)

    Nur interessehalber, tut ja hier nix zur Sache.

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    Wenn das Ausführen meines Hundes plötzlich mit Auflagen verbunden wäre, finde ich es selbstverständlich, dass ich die bezahle. Wenn die Gassigängerin keinen Sachkundenachweis hat, scheint sie ja keine anderen Hunde auszuführen, für den sie den benötigen würde. Als Gassigängerin würde ich eher dankend verzichten, als Geld in einen fremden Hund zu investieren.

    Ich würde entweder direkt über die TA oder die Stelle, die den Sachkundenachweis auferlegt hat, erfragen, ob die Impfung offiziell Bestandteil dieses Nachweises ist. Der muss doch Regeln/Vorschriften unterliegen und wird nicht von jedem TA anders gehandhabt.

    Wenn ja, würde ich persönlich einfach impfen lassen. Da wäre mir persönlich alles andere zuviel Aufwand.

    Wenn nein, fände ich das Verhalten der TA sehr anmaßend. Und nein, in dem Fall würde ich auch der Erpressung nicht nachgeben und meinen Hund impfen lassen. Da gäbe es eine dicke Beschwerde beim Amt. Die Frage ist halt, ob die Gassigeherin diesen Weg mitgehen würde.

    Ob ich meinen menschenbeißenden Hund grundsätzlich zumindest gegen Tollwut impfen sollte, steht meiner Meinung auf einem ganz anderen Blatt. Ich würde mich sehr an dem Erpressungsversuch stören, denn ich denke nicht, dass die TA da soviel Spiel hat zu sagen "könnte man so sehen".

    Heute war Weihnachtsfeier beim Edelspanier:

    Verschiedene kalte und warme Tapas als Vorspeise. Als Hauptgang Filet vom Bison mit Pilzen und Tagliatelle. Und zum Nachtisch eine "bunte Platte": zwei Sorbets, Mandelkuchen, Schokokuchen mit flüssigem Kern, Crema catalana.

    Das ganze gemütlich verteilt über 4 Stunden.