Beiträge von *Sascha*

    Jupp, ich denke auch, dass das ein Thema ist, über das man sich Gedanken machen sollte, solange es dem Hund noch gut geht und nicht erst, wenn der TA einen fragt: "Wollen Sie ihn mitnehmen oder soll er hierbleiben?"

    Wuschel ist bei uns im Haus eingeschläfert worden und danach ist er in seinem Korb im Garten begraben worden. Etwas anderes hätte ich für ihn nicht gewollt. Ich hätte es z.B. auch nicht gewollt, dass er in einer Tierarztpraxis eingeschläfert wird. So lag er bei uns im Wohnzimmer in seinem Korb, als die Tierärztin kam und wir waren alle bei ihm als er seinen letzten Atemzug getan hat.

    Aber auch wir mussten uns mit dem Gedanken beschäftigen, was passiert, wenn er "zu früh" stirbt, denn wenn man einen 15-jährigen Hund hat und weiß, dass man umziehen wird, aber noch nicht genau wann und wohin. Das ist blöd. Wir hätten uns im Fall der Fälle wohl für den Garten meines Onkels entschieden.
    Aber zum Glück kam es nicht dazu und so liegt er nun hier bei uns im Garten und irgendwo in diesem Garten wird auch Sascha mal seinen letzten Ruheplatz finden.

    Äh Jörg, du willst mir jetzt nicht erzählen, dass du deinen Hund nicht von einer Pfütze abrufen kannst? :schockiert: :???:

    Goethe, dein Hund scheint ganz klar zu wissen, wann die Schleppleine dran ist und wann nicht. Überprüf dich mal selber, verhältst du dich mit Schleppleine exakt genauso, wie ohne? Oder setzt du die Schleppleine doch häufiger ein, als dir bewusst ist?
    Um diese Verknüpfung zu lösen musst du jetzt noch gezielter darauf achten die Schleppleine nicht einzusetzen, wenn du sie benutzt. Ist dein Hund frei, dann darf er im Gegenzug nie ein Kommando bekommen, welches er nicht sofort befolgen wird. Häufiger Wechsel von Schleppleine zu nicht-Schleppleine, verschiedene Längen Schleppleinen und das häufigere Schleifenlassen der Schleppleine können helfen die Verknüpfung "Schleppleine = unter Kontrolle" bzw "keine Schleppleine = keine Kontrolle" wieder zu lösen. Insgesamt musst du wieder häufiger auf die Schleppleine zurückgreifen und die Zeiten ohne Schleppe deutlich verkürzen, wenn nicht sogar zunächst ganz streichen.
    Dann solltest du das Problem mit dem Abruf auch in den Griff bekommen.

    Zu deinem anderen Problem. Du darfst nicht erst warten bis dein Hund bereits liegt. Du wirst ja sicherlich mitbekommen, wenn er einen Hund sieht, genau hier setzt du an, du lenkst seine Aufmerksamkeit sofort auf dich um (Vielleicht auch mit Schau-Kommando). Ist die Ablenkung durch den anderen Hund zu groß, dann vergrößerst du aktiv den Abstand zum anderen Hund, bis du wieder die Aufmerksamkeit hast. Mit der Zeit wird sich der nötige Abstand verringern und du wirst deinen Hund auch neben dem anderen Hund am Platz machen hindern können, indem du die Aufmerksamkeit auf dich lenkst.
    Wenn dein Hund bereits im Platz liegt, dann hast du schon verloren. Du musst handeln bevor er handelt.

    Ich würde auch zum Röntgen raten, wenn der Verdacht auf eine Trächtigkeit durch den TA bestätigt wird.
    Gerade wenn als möglicher Vater eine Dogge in Betracht kommt, dann ist die Gefahr einfach zu groß, dass es bei der Geburt zu ernsthaften Schwierigkeiten kommt.
    Röntgen kannst du ab dem 50. Tag.

    Am Besten du schaust heute noch beim TA vorbei, denn wenn sie tragend ist, dann hast du noch einige Vorbereitungen zu treffen und es sollte zumindest jetzt alles dafür getan werden, dass Mutter und Kinder die Geburt gut überstehen und dann vernünftige Bedingungen zur Aufzucht vorfinden.

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    und wie erklärt sich dieses phänomen, dass sich verschiedene verhaltensweisen mischen und darunter auch nicht-ernst-zu-nehmende erkennbar sind? versteh mich bitte nicht falsch, aber wenn ich davon ausgehe, dass mein hund verhaltensweisen an den tag legt, die er im endeffekt garnicht so meint wie er sie äussert, dann gehe ich doch davon aus, dass er reflektiert und sich darüber bewusst ist, was er da tut, also nicht gänzlich instinktiv handelt. und das wiederum mag ich keinem hund "unterstellen", dafür sind es doch zu sehr hunde.


    Nein, der Hund reflektiert da mit Sicherheit nicht. Es ist ihm ja gerade nicht bewusst, dass er Verhaltensweisen "einsetzt", die in dieser Situation nicht angebracht sind. Ein Hund ist nicht so instinktsicher wie ein Wolf, bei ihm vermischen sich diese Antriebe und das eben gerade nicht bewusst.

    (Übrigens gibt es dieses "Vorspielen" tatsächlich, bei Wölfen wie auch bei Hunden. Manchmal spielen Wölfe/Hunde nur vordergründig um im Endeffekt etwas ganz anderes zu erreichen.)

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    nochmal zum thema "gründe liefern":
    du hattest geschrieben, dass du das anrammeln als frechheit empfindest, ist das der grund gewesen, von dem du dachtest, ihn mir geliefert zu haben? das ist mir zu "menschlich" gedacht, hunde die sich wehren, wehren sich gegen das angerammelt werden, hunde die dies nicht tun, empfinden es mit sicherheit nicht als angenehm, aber da stellt sich mir trotzdem die frage, warum man in diesen natürlichen ablauf eingreifen soll. klar, wenn es dann so richtig zur sache geht, finde ich es schon richtig, zu unterbinden. schweinereien wegmachen find ich auch nicht so toll, soweit kam es aber noch nicht...


    Nein, mein Grund war eigentlich der andere. Dass das Aufreiten im Spiel nämlich gerade keine natürliche Verhaltensweise ist, sondern nur zustande kommt, weil der Hund seine Triebe vermischt und aus dieser Vermischung der Triebe Situationen entstehen, die tatsächlich so nicht hätten sein müssen.
    Und unter dieser Voraussetzung, dass nämlich das Aufreiten im Spiel kein natürliches Verhalten ist, sehe ich es als Frechheit gegenüber dem anderen Hund, der mit dieser Art "Spielverhalten" nicht rechnen musste und sie ihm auch sichtlich unangenehm ist.

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    nein, da gehe ich leider nicht hin, wäre sicherlich interessant, wobei ich nicht behaupten kann, ich hätte mich nicht vorbereitet, ...
    Deswegen ja auch genau die Frage: Ich hatte gelesen, dass man die Zähne ziehen lassen muss, wenn sie in 2 Reihen nachwachsen. Also Milchis nicht raus, neue in zweiter Reihe dahinter.
    Wäre ja auch logisch, wenn die Milchis sonst einfach drin bleiben würden. Aber aus dem Text ging nicht hervor, ob man die Milchis auch ziehen muss, wenn sie eigentlich wie blöd wackeln, aber einfach seit ca 4-5 tagen nicht ausfallen wollen?! Zudem sind sie auch nicht mehr an ihrem ursprünglichen Platz, sondern ein kleines Stückchen nach außen gerutscht...

    Kann mir also jemand in diesem Fall helfen? BITTE??
    Denn ich will nicht umsonst zum Tierarzt, wenn es die Natur auch ganz normal regeln würde, ... Aber ich will auch nicht zu lange warten, wenn ich eigentlich doch die Zähne ziehen lassen müsste?!
    :hilfe:


    Ich würde sagen, besprich das mit deinem Tierarzt.
    Hier kann dir doch keiner sagen, ob die Milchzähne bald rausfallen oder ob die neuen eventuell schon schief werden.
    Dafür muss man die Zähne schon gesehen haben ... ;)

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    na das möchte ich mal sehen, wie ihr auf dem hundplatz ein grundlegendes verhalten eines unsozialisierten hundes ändert.


    Der Hund, um den es hier geht, ist aber nicht unsozialisiert.

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    wäre auch für mich sehr interessant. ich glaube nicht, dass das möglich ist. deswegen ich auch geschrieben habe: "im eigentlichen sinne"!
    wenn überhaupt, bist du jahre dabei das verhalten komplett neu zu sortieren.


    Natürlich braucht es bei einem etablierten Verhalten lange bis es "neu sortiert" ist. Man alte Verhaltensmuster aufbricht und neue schafft.

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    deswegen superkommando und gut is. schon alleine das man das falsche verhalten unterbindet, hilft in der erziehung. da braucht man nicht den hund umzukrempeln und mit irgednwelchen verhaltenstherapien rumzustochern.


    Gegen Abbruch ist überhaupt nichts zu sagen :^^: im Gegenteil, genau das ist das Mittel der Wahl. Falsches Verhalten wird abgebrochen, richtiges Verhalten belohnt.

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    ecken und kanten kannst du glätten, aber tiefe verhaltensänderung bei einem hund der ein gewisses alter erreicht hat oder gar nicht gut aufgewachsen ist, halte ich für schwer machbar.


    Es ist machbar! Aber es ist ein langer und steiniger Weg und häufig scheitert es am Hundehalter. Das Verhalten eines Menschen zu ändern ist nämlich deutlich schwerer, der handelt nämlich weniger nach Instinkt und Gefühl sondern deutlich mehr mit dem Kopf.

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    du kannst aus einem aggresiven hund kein schoßhund machen. was aber nicht heißen soll, dass der hund um den es jetzt im thread geht aggresiv ist.


    Jepp, das hast du richtig erfasst. Der Hund in diesem Thread ist keineswegs aggressiv. Alles was er brauch ist ein wenig Anleitung und Führung, wie jeder Hund in diesem Alter. ;)

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    lol, ich lach mich tot ^^

    da kommt hier doch sofort der entspr. gesetzestext hähä :D

    nee also wirklich ; ) .
    (vorsicht: ironie)

    ich werd mich jetzt aber nicht bei unserer bürokratie entschuldigen auch wenns teilweise erlaubt ist. mir reichts schon dass sich leute damit beschäftigt haben ein entsprechendes regulatorium zu ersinnen :D

    is halt wie in allen bereichen, ich komm mir schon vor wie auf arbeit *löl*. gesetze und nochmals gesetze hihi


    Jepp stimmt, ohne solche Gesetze wäre es viel einfacher, dann könnten meine Nachbarn einfach ihre toten Rinder auf ihren Feldern entsorgen und könnten sich den Beitrag für die Tierkörperbeseitigung sparen. :^^:
    :lachtot:

    Bei aller Liebe zur freien Entscheidung, ein wenig "Bürokratie" ist manchmal schon sinnvoll. ;)

    Grundsätzlich ist es erlaubt seinen Hund im Garten zu bestatten.

    Ein Blick ins entsprechende Gesetz gibt Aufschluss .. ;)

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    § 5 Beseitigung von Tierkörpern
    (1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
    1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
    2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
    3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
    Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.

    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.