ZitatDarf ein TA sowas überhaupt?? Ich dachte immer, in D dürften nur Tiere eingeschläfert werden, bei denen keine Chance auf Heilung oder Erhalt der Lebensqualität gegeben ist!?
Du brauchst einen "vernünftigen Grund", um ein Tier töten zu dürfen. Ob es ein vernünftiger Grund ist, ein Tier einzuschläfern, wenn die Behandlungskosten ins Unermessliche steigen oder der Halter einfach das Geld dafür nicht hat, das ist tatsächlich umstritten und liegt im Ermessen des TA.
Die Frage ist, wer soll die OP zahlen, wenn der Halter entweder nicht bereit ist die Kosten zu tragen oder sie einfach nicht tragen kann?
Mit den meisten Tierärzten lässt sich tatsächlich eine Ratenzahlung vereinbaren, aber manchmal ist die Zahlung selbst mit einer solche Vereinbarung für den Halter nicht tragbar.
Was also tun?
Ich glaube kaum, dass ein Tierarzt dazu verpflichtet ist, das Tier dann auf eigene Kosten zu operieren/zu behandeln. Er ist aber sehr wohl dazu verpflichtet das Leiden des Tieres zu beenden, wenn keine Besserung in Sicht ist.
Grundsätzlich gibt es zwar einen Zwang, die eigenen Tiere behandeln zu lassen, niemand darf sein Tier leiden lassen und ihm eine medizinische Behandlung verwehren. Allerdings kann vom Tierhalter nicht erwartet werden, dass er sich dafür selbst in wirtschaftliche oder soziale Not bringt. So wird es tatsächlich einem "vernünftigen Grund" entsprechen, ein Tier, aufgrund "unverhältnismäßig" hoher Behandlungskosten, töten zu lassen.