Beiträge von *Sascha*

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    Darf ein TA sowas überhaupt?? Ich dachte immer, in D dürften nur Tiere eingeschläfert werden, bei denen keine Chance auf Heilung oder Erhalt der Lebensqualität gegeben ist!?


    Du brauchst einen "vernünftigen Grund", um ein Tier töten zu dürfen. Ob es ein vernünftiger Grund ist, ein Tier einzuschläfern, wenn die Behandlungskosten ins Unermessliche steigen oder der Halter einfach das Geld dafür nicht hat, das ist tatsächlich umstritten und liegt im Ermessen des TA.

    Die Frage ist, wer soll die OP zahlen, wenn der Halter entweder nicht bereit ist die Kosten zu tragen oder sie einfach nicht tragen kann?
    Mit den meisten Tierärzten lässt sich tatsächlich eine Ratenzahlung vereinbaren, aber manchmal ist die Zahlung selbst mit einer solche Vereinbarung für den Halter nicht tragbar.

    Was also tun?

    Ich glaube kaum, dass ein Tierarzt dazu verpflichtet ist, das Tier dann auf eigene Kosten zu operieren/zu behandeln. Er ist aber sehr wohl dazu verpflichtet das Leiden des Tieres zu beenden, wenn keine Besserung in Sicht ist.

    Grundsätzlich gibt es zwar einen Zwang, die eigenen Tiere behandeln zu lassen, niemand darf sein Tier leiden lassen und ihm eine medizinische Behandlung verwehren. Allerdings kann vom Tierhalter nicht erwartet werden, dass er sich dafür selbst in wirtschaftliche oder soziale Not bringt. So wird es tatsächlich einem "vernünftigen Grund" entsprechen, ein Tier, aufgrund "unverhältnismäßig" hoher Behandlungskosten, töten zu lassen.


    Nah, unter den Bedingungen sehe ich überhaupt gar kein Problem.
    Im Gegenteil, eine willkommene Übungsgelegenheit für Hund und Herrchen. ;)

    Frei Hetzen und Stöbern, das fände ich mehr als schwierig und würde es nicht tun, aber an der Leine gemeinschaftlich und kontrolliert jagen, aber klar doch - nur zu!

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    Aber wozu müsste ich dann zwingend zu Hause sein - wenn doch alles "normal" ist ?!


    Wenn du nicht zu Hause bist, dann kannst du ihm auch nicht zeigen, dass alles normal ist, weil du eben nicht da bist. Das heißt, der Hund ist dann ganz auf sich gestellt und muss eben so handeln wie er es für richtig hält. Er kann sich nicht an deinem Handeln orientieren.
    Allein deine Anwesenheit und dein entspanntes Auftreten geben deinem Hund Sicherheit.

    Überleg doch mal, wie es bei dir ist, wenn du eine panische Angst hättest.
    Wenn du allein bist, dann hättest du nichts an was du dich halten kannst und würdest daher eher noch ängstlicher werden.
    Wenn jemand bei dir ist, der ebenfalls Angst hätte bzw. dir immer wieder einredet wie gefährlich die Situation ist, dann würde das ebenfalls deine Angst verstärken.
    Wenn aber einfach eine dir vertraute Person bei dir ist, die Ruhe und Souveränität ausstrahlt, von der du das Gefühl hast, dass sie alles im Griff hat und weiß, was los ist. Dann hilft dir diese Person einfach schon durch ihre Anwesenheit, denn du wirst sicherer, weil du dieser Person und ihrem Urteil vertraust.

    :? Gibt hier ja noch mehr die sich zu zweit einen Nicknamen teilen ...

    Megan
    Wie habt ihr denn euren Hund bisher versucht an das Pferd zu gewöhnen und wie verhält sich euer Pferd dem Hund gegenüber?

    Ich würde momentan das Reiten mit Hund erstmal ganz zurückstellen und den Hund einfach mehr in den Umgang mit dem Pferd einbinden. Wie man das am Besten macht hängt allerdings auch davon ab, was das Pferd denn vom Hund hält.

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    Naja, ich muss sie mit dem Flohkamm kämmen, denn sonst finde ich keine Flöhe an ihr. Sie ist ein schwarzer LAbbi und hat ganz dickes, dichtes Fell.


    Nah dann kämm erstmal nur da, wo du das Advantage nicht aufgebracht hast ;)

    Wozu willst du sie kämmen und einsprühen?
    Wenn das Mittel wirkt, dann solltest du spätestens morgen abend keine Flöhe mehr an ihr finden. :^^:

    Nein, baden solltest du sie nicht und auch nicht unbedingt mit ihr durch den Regen laufen die nächsten 2-3 Tage.

    Die Umgebung und besonders die bevorzugten Aufenthaltsplätze von Hundi kannst du aber gerne nochmal ordentlich einsprühen und beim putzen nichts vergessen ;)

    Zitat

    Hallo!

    Soweitt mir bekannt ist, gibt es auch zwei verschiedene Impfstoffe, bei der einen braucht es 3 Impfungen zur Grundimmunisierung und bei dem anderen 2.

    lg Manu!


    Tja, ich kenne nicht alle Packungsbeilagen ... ;)
    Im Zweifel gilt das, was auf der Packungsbeilage steht.
    (Allerdings werden von den meisten Herstellern weniger Impfungen angegeben als die, die der BpT fordert ... )

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    Hallo,
    Max (geb.22.04.07) wurde das erste mal von den Vorbesitzern laut Impfpass am 11.06.07 geimpft.
    Bei uns ist er seit den 24. Juli und wurde von unseren TA am 3.08 und 10.09. geimpft. War das nicht richtig?
    Und beim nächsten Termin (3.08.08 ) steht wohl auch wieder Tollwut,H.c.c.,Leptospirose,Parvovirose,Staupe,und Zwingerhusten an.
    Muss er die Impfung haben? Ich hab keine Ahnung :???: Bin jetzt voll :ua_nada:
    Danke im voraus! :gott:


    Doch, die Impfung sollte er haben und ab dann könntest du dann auf den dreijährigen Rhytmus (Leptospirose aber weiter jährlich)

    Normal werden Welpen mit 8, 12 und 16 Wochen geimpft, dreimal deswegen, weil nicht sicher ist, ob bei einer frühen Impfung vor der 12. Woche genügend Antikörper aufgebaut werden. Ist der Hund aber schon älter, dann reicht eine zweimalige Impfung aus.
    Nach einem Jahr wird dann nochmal alles "nachgeschossen" und dann gehts in den längeren Rhytmus. So lautet die Impfempfehlung des BpT (Bundesverband praktischer Tierärzte) seit Ende 2006.

    Dinaming
    Lies mein EDIT nochmal ;) Im Link steht das auch noch einmal. Im EU-Ausland (bis auf wenige Ausnahmen) ist die Dreijahresimpfung gültig.

    Nein, er sollte jetzt noch einmal alles geimpft werden, also auch Tollwut. Das ist neu. Seit Ende 2006 wird gegen Tollwut grundimmunisiert, das ist allerdings nur eine zusätzliche Empfehlung des BpT und keine Vorschrift.
    In einem Jahr dann nochmal kompett (auch das ist nur eine zusätzliche Impfempfehlung)

    Leptospirose muss weiter jährlich geimpft werden. Die Impfung hält nur für etwa 4-12 Monate vor, wenn du sie nur alle 3 Jahre impfst, dann kannst du es auch gleich sein lassen ...
    Die Impfung gegen Zwingerhusten (Parainfluenza) soll einen Impfschutz von 3 Jahren gewähren, aber auch hier macht es Sinn häufiger zu impfen, wenn der Infektionsdruck hoch ist. Das muss man dann individuell entscheiden.

    Oh je, da hab ich was erzählt ...
    Habe gerade mal gegoogelt, weil ich mir mit meinem zweiten Absatz nicht so ganz sicher war. Scheint so, dass du da recht hattest und man tatsächlich pauschal sagen könnte, dass für die meisten EU-Länder gilt:
    Tollwutimpfung nicht länger als 1 Jahr her und mindestens vor 21 Tagen.
    (Irgendwie war mir so, als hätten sie das geändert :?)

    Aber trotzdem gilt natürlich mein erster Absatz, will ich ins Ausland reicht es rechtzeitig einmal die Tollwut nachzuimpfen und dabei ist es egal in welchen Abständen ich meinen Hund vorher geimpft habe bzw. danach impfen werde. ;)

    EDIT
    So ein Dschungel ....
    NEIN, ich hatte recht, siehe hier
    http://www.bundestieraerztekammer.de/fachliches/tie…880c8e2b07c21f4
    Entscheident ist das Datum, das im EU-Pass steht bzw. die Angabe in der Packungsbeilage.
    Titerbestimmungen sind im EU-Ausland nur in Großbritannien, Irland, Schweden und Malta notwendig, ansonsten gilt das was im EU-Pass eingetragen wurde.

    Zitat

    ... wie gesagt: Es sei denn, Du möchtest mit dem Hund Grenzen überqueren... :^^:


    Auch dann reicht es, wenn du dich rechtzeitig über die Bestimmungen für den jeweiligen Grenzübertritt informierst und gegebenenfalls eine Tollwutimpfung zwischen setzt ... :^^:

    Jedoch sind viele Länder eh bereits von der jährlichen Tollwutimpfung ab und fordern nur einen aktiven Impfschutz (d.h. dass die eingetragene Tollwutimpfung im EU-Pass nicht überfällig ist) Kommt also auch ganz auf das Land an, in das du reisen willst ;)