ZitatIch finds wirklich krass, dass ihr das alle so ernst nehmt, hätte ich nicht gedacht...
Hei, wieso alle ...
... ich nicht
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Neues Benutzerkonto erstellenZitatIch finds wirklich krass, dass ihr das alle so ernst nehmt, hätte ich nicht gedacht...
Hei, wieso alle ...
... ich nicht
ZitatHuii!
Ich wollte nur einen Denkanstoß geben, da die Entscheidung scheinbar noch nicht gefallen ist und ich in der gleichen Situation war. ICH brauche nicht über Kastration zu diskutieren, das ist bei uns ja kein Thema mehr, weil schon erledigt.
Doch die Entscheidung ist doch schon längst gefallen (Siehe Eingangspost etc. )! Und Björn hat sich bewusst für eine Sterilisation und gegen eine Kastration entschieden.
Ich denke, ihm ist durchaus bewusst, dass er weiterhin zwei "intakte" Hunde beherbergen wird, die sich nach dem Eingriff nur eben nicht mehr fortpflanzen können.
Denn genau das ist der Sinn dieses Eingriffs.
EDIT
Björn
ZitatDaher verstehe ich den Thread wohl nicht so ganz.
Jupp, verstehen kann ich den Thread auch nicht, denn im Endeffekt kann man eh nur die Läden abfahren und schauen was da ist bzw. was zu bekommen ist und das kann regional SEHR unterschiedlich sein.
Naja, ich unterstütze gern den Einzelhandel vor der Tür und damit meine ich NICHT ALDI etc.
Mir würde etwas fehlen, würde es diese Geschäfte nicht mehr geben. So bin ich eben auch so blöd und bestell z.B. ein Buch beim kleinen Buchhändler um die Ecke anstatt es mir bei Amazon per Mausklick vor die Tür liefern zu lassen. Bin halt total altmodisch
Mir ist das eigentlich völlig egal.
Ich will nur nicht, dass er bei mir bettelt und am Esstisch stört es mich, wenn er überhaupt bettelt, deswegen darf er das dort nicht und tut es dort auch nicht.
Vom Tisch bekommt er trotzdem manchmal, manchmal auch nicht ...
Sitzt man irgendwo gemütlich herum und nascht, dann darf er prinzipiell schon betteln bei meiner Mutter und meiner Oma sowieso. Mir reicht es, dass er das Betteln sofort einstellt, wenn man es verbietet und das auch, wenn meine Mutter ihm gerade etwas zustecken will. Was will ich mehr ...
Muss doch jeder selbst wissen, ob er einen bettelnden Hund vor sich sitzen haben will
Ich bin also ziemlich inkonsequent ...
Ach so, wenn wir essen, dann ist es mir auch wurscht, wo er sich aufhält.
Hm,
ich würde die auch direkt mal ansprechen. Sieht ja fast so aus, als wenn da irgendein dummes Gerücht über euch in Gang ist!
Ansonsten kann es manchmal aber auch sein, dass die Leute nicht wegen deinen Hunden ausweichen ... sondern weil sie ihre Hunde nicht "gebändigt" bekommen
Das passiert mir häufiger ...
Z.B. hat einer seinen kleinen Spitz auf den Arm genommen und ich dachte der tut das wegen Sascha :irre: und hab dann noch laut gemeint "Och Saschi soll ich dich auch auf den Arm nehmen, damit du nicht gefressen wirst ...?"
Naja als ich den Menschen beim nächsten Mal traf, da hat er seinen Hund nicht auf den Arm genommen ... hatte aber seine größte Mühe mit ihm an mir vorbeizukommen
Also vielleicht musst du dir auch echt nichts dabei denken und die Frau war nur über ihren eigenen Hund so genervt.
Zitat... und kurz darauf kam dann der Bauer und hat auf die Rübchen noch literweise Jauche draufgekippt
Lecker!
Also auf meine Weiden darf mein Hund auch drauf scheißen und pinkeln auch zwischen den Kühen und Pferden.
Da ich auf dem Dorf wohne, stellt sich für mich das Problem des Kot entfernens nicht so sehr. Innerorts darf er nicht scheißen, außerorts verdrückt er sich ins Gebüsch und nö, da mach ich das nicht weg.
Aber würde ich in einer Stadt wohnen, bzw. noch in einer Großstadt, da stellt sich so eine Frage doch gar nicht. So viele Hunde auf so wenigen Quadratmeter !!! natürlich muss man dort den Kot entfernen !!!
Übrigens von wegen Natur und Dünger! Ich mach mich z.B. gleich auf die Socken und sammel die Pferdescheiße von der Weide !!! und das ist nicht nur ne Tüte voll, sondern das sind täglich 2-3 volle Karren! Und warum mach ich das? Weil die Pferde nun mal nicht auf Quadratkilometergroßen Flächen stehen und die Kotstellen sonst ganz schnell überdüngt werden!
ZitatAlles anzeigen
Tierkörperbeseitigungsgesetz:
§ 5 Beseitigung von Tierkörpern
(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.
Das verbuddeln von Hunden ist verboten.
Schreib doch mal Deine Quelle.
Gleiches Gesetz, gleicher Paragraph, allerdings Absatz 2.
Zitat
Und der Widerspruch ist wo?
ZitatIch glaube nicht, dass es darum geht. ich meine es geht um
Denn so soll es auch sein.
So soll es sein. Ist es so? Und wer könnte dies kontrollieren?
ZitatDie Urteile würde ich gerne mal anschauen. Wildtiere sind zunächst mal herrenlos. Wenn es ein Schadensersatzrecht gäbe, würde das ja auf Gegenseitigkeit bestehen, also z.B. wenn ein Wildtier einen Schaden an einem Fahrzeug anrichtet. Was dort in dem Link geschrieben steht ist, denke ich, nur tapfer behauptet.
Und das Ding mit dem Aussetzen von lebenden Tieren erst. Ich schmeiß mich weg. Das ist wirklich unsinn.
Diese Behauptung hab ich auch noch auf einer offiziellen Seite eines Kreisjägerverbandes (?) gefunden. Ist schon merkwürdig mit welchen falschen Behauptungen da zm sich geschmissen wird. :irre:
ZitatNur das "aus dem Verkehr" ziehen durch die Zuständigen Ämtern ist hier auf dem Land leider nicht so leicht, bis da mal was getan wird vergehen Monate, wenn überhaupt etwas geschieht, eingeschworene Dorfgemeinschaften und so.
Glaub ich dir gerne. Ich lebe auch in einem solchen Dorf und ich lebe gern in diesem Dorf. Trotzdem, gerade auf dem Dorf sollte man ein solches Problem untereinander klären können und wenn nicht, dann sind eben doch die zuständigen Ämter zu bemühen.
ZitatIch persönlich find es gut wenn ein Hund nicht gleich, wenn er das erste mal beim Wildern gesehen wird, erschoßen wird. Sonder der Jäger erstmal den Besitzer darauf hinweißt.
Natürlich ist das schöner, aber sachlich völlig unlogisch.
ZitatÄhm ich hab damit auch nicht gemeint das Jäger die Hunde einfach so schießen dürfen, sondern natürlich nur wenn diese direkt beim Wildern erwischt werden. (glaub hab ich in der Form auch nicht behauptet)
Wenn ein Jäger vorher Rücksprache mit dem HH hält und er das nächste mal dem Hund mit Halter begegnet wird er nicht auf den Hund schießen.
Nein, hast du nicht. Ich wollte nur feststellen, dass es andere Möglichkeiten gibt einen Hund dauerhaft vom Wildern abzuhalten (auch wenn der Besitzer das nicht einsieht). Denn wenn es allein um die Wiederholungsmöglichkeit geht, dann gibt es in fast allen Fällen andere Möglichkeiten als den Abschuss. Das wollte ich festhalten. Ein Abschuss ist nur da nötig, wo der Hund tatsächlich verwildert ist oder das Wild in der Situation geschützt werden soll.
Wenn grundsätzlich erst bei Wiederholung geschossen wird, dann ist der Schuss an sich überflüssig. Verstehst du mich
Ich meine, wenn der Jäger schießt, dann schützt er dieses Tier und jedes weitere. Jedes weitere kann aber auch durch jede andere Maßnahme geschützt werden (Theoretisch auch durch eine spätere Tötung des Hundes), das heißt, wenn ich den Hund in der Hetze töte, dann schütze ich damit nur dieses Wild, nicht die, die er davor gerissen hat und nicht die, die er danach reißen wird.
ZitatAber die Gefahren wo von einem wildernden Hund ausgehen sollten nunmal auch nicht einfach so untern Tisch gekehrt werden.
Tu ich nicht! Wenn es sich so anhört, tut es mir leid. Es geht mir nur darum objektiv zu betrachten, welchen "Gewinn" es dem Wild bringt, wenn Hunde abgeschossen werden.
ZitatMit dem beim Jäger melden meinte ich auch wenn der Hund ein Tier erlegt und dieses zur Zeit Jungtiere großzieht, was geschieht dann mit denen wenn die Mutter tot ist und keiner bescheid weiß, dass es so ist.
Klar! Nur diese Problematik wird sich in keinster Weise verbessern, wenn an anderer Stelle zu anderer Zeit ein anderer oder auch dieser Hund abgeschossen wird. Es geht darum, dass man verhindern muss, dass ein Hund überhaupt zum Wildern kommt und es geht darum auffällige Hunde aus "dem Verkehr zu ziehen".
ZitatWas bitte auch nicht verachtet werden darf ist der Schaden der ein wildender Hund anrichten kann, nicht nur der Wirtschaftliche sonder auch der Moralische, was macht ein Rehkitz wenn seine Mutter von einem Hund erledigt wird - elendig Verhunger, außer es wird zufällig gefunden oder es wird dem Jäger gemeldet das er nach dem Kitz suchen kann.
Und das werden in so einem Fall leider die wenigsten HH tun aus Angst vor Konsequensen.
Wenn ein Jäger einen Hund beim Hetzen sieht, dann ist er in diesem Fall eben nicht darauf angewiesen, dass der Hundehalter ihm Bescheid gibt. Auch ist es nicht erlaubt einen Hund nur abzuschießen, weil er bereits mehrmals gewildert hat, um zukünftig Wild zu schützen. Nur in der Situation ist es erlaubt den Hund zu schießen um genau dieses Wild, dass er nun gerade jagt zu schützen und eben auch nur dann, wenn das Wild ernsthaft in Gefahr ist. Das heißt, wenn in Schleswig-Holstein in 2006 genau 12 Hunde erschossen wurden, dann wurden genau 12 Wildtiere vor einem (vermeintlichen) Tod bewahrt. Natürlich ist es menschlich einen Hund abzuschießen, der wahrscheinlich morgen wieder wildern geht, aber dieser Grund ist nicht statthaft! Wenn das so praktiziert wird, dann schreibt das so ins Jagdgesetz.
Wobei auch hier es (Ausnahme verwilderte Hunde) problemlos möglich sein sollte den Hund anderweitig aus dem Verkehr zu ziehen! Gerade wenn es ein bekannter Wiederholungstäter ist und der Besitzer bereits mehrmals vorgewarnt wurde!
Wildernde Hunde fallen unter die Gefahrhundeverordnung!!
Das wildernde Hunde und überhaupt unbeaufsichtigte Haustiere in der "Natur" nichts zu suchen haben, darüber sind wir uns doch alle einig. Das dieses Problem bekämpft gehört ebenso!
Björn
Zahlen für Schleswig-Holstein kann ich dir liefern
2005
45 gemeldete Hunde
9869 Katzen
2006
12 Hunde
6769 Katzen
Quelle: http://www.umwelt.schleswig-ho…3729/jagdartenbericht.htm
ZitatDie unterscheidung in Arbeitshunde und Nichtarbeitshunde wird nicht wegen ihren unterschiedlichen, materiellen Werten getan, sondern auf Grund der Wirkungsbereichregelung. Ein Schäferhund im weiten Gehüt, ein stöbernder Jagdhund oder frei suchenender Polizei üerschreitet sehr schnell die 200- 500m im Rahmen seiner Arbeitsleistung. Daher werden diese ausgenommen. Wildern sie aber tatsächlich, fällt die Regelung weg und sie können wie "normale" Hunde behandelt werden.
ZitatAlles anzeigen§ 21
Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
zu §§ 23 , 25 Bundesjagdgesetz)
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
1. [...]
2. wildernde Hunde und Katzen zu töten. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen und Katzen, die im Jagdbezirk weiter als 200 m vom nächsten Hause angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf Hirten-, Jagd-, Blinden-, Behindertenbegleit-, Such-, Rettungs- und Diensthunde, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von den Berechtigten bestimmungsgemäß eingesetzt werden, auch wenn sie sich dabei vorübergehend der Einwirkung der sie führenden Person entzogen haben.
(2) Die Jagdausübungsberechtigten können Inhaberinnen und Inhabern einer schriftlichen Jagderlaubnis die Ausübung der Befugnis nach Absatz 1 Nr. 2 gestatten. § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.
Wildernd heißt: Außerhalb der Einwirkung des Hundeführers, sichtbar Wild verfolgend oder reißend.
Die genannten Hunde sind davon ausgenommen.