Zitat
und ob den Hundehalter Schuld trifft... man sollte seinen hund doch unter Kontrolle haben wenn man ihn ableint ! Dass man seinen Hund nicht zu fremden angeleinten hunden laufen lässt, versteht sich doch wohl von selbst! :motz:
Naja, trotzdem kann es Situationen geben, in denen der "läufige" Rüde trotz sonst sehr gutem Grundgehorsams stiften geht.
Also die Schuld würde ich jetzt auch nicht unbedingt beim Rüdenhalter suchen, obwohl es natürlich auch sein kann, dass er nachlässig gehandelt hat.
Die Haftung sollte allerdings schon beim Rüdenhalter liegen, denn die Hündin war an der Leine, ausreichend gesichert und Leni hat alles, was ihr möglich war, dafür getan, dass die Bedeckung nicht zu Stande kommt.
Ergo muss der Rüdenbesitzer bzw. seine Haftpflicht für die Abtreibung aufkommen.