ZitatDanke, Niani.
Aber bloß keine übereilige Correctness.
Wenn du den Maulkorb in der Tasche hast und bei Aufforderung drum machst, dann ist das völlig ausreichend
Die meisten Kontrolleure achten da nämlich überhaupt nicht drauf.
ZitatDanke, Niani.
Aber bloß keine übereilige Correctness.
Wenn du den Maulkorb in der Tasche hast und bei Aufforderung drum machst, dann ist das völlig ausreichend
Die meisten Kontrolleure achten da nämlich überhaupt nicht drauf.
Versuch sie abzulenken, damit sie das Bellen unterbricht und in dem Moment gibt es dann "FEIN" und Leckerlie.
Bsp.
Deine Kleine kläfft, du drehst dich um, hockst dich hin, legst ein Leckerlie auf den Boden und bestaunst es. "Boah, was hab ich den hier gefunden, ach du meine Güte, sowas tolles aber auch ..." ![]()
Kommt sie, gibt es das Leckerlie und du gehst ungerührt mit ihr weiter.
Wenn es nicht klappt, dann hat sich das Verhalten schon zu sehr gefestigt, dann wird es komplizierter. Aber deine Lütte ist ja noch nicht so alt, da könntest du mit dieser simplen Methode noch Erfolg haben.
Wichtig ist, dass du das Bellen immer bereits im Ansatz abbrechen kannst, dafür brauchst du ihr weder das Bellen verbieten, noch auf die Situation überhaupt eingehen. Mach einfach was anderes, damit zueigst du ihr, dass sie (im Gegensatz zu dir
) die Situation völlig falsch einschätzt und dementsprechend falsch reagiert, wenn sie bellt. Die Situation ist weder bedrohlich, noch besonders interessant.
Puh, das beruhigt mich
Bitte in der nächsten Hitze die Türen abschließen! ![]()
Hunde, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen werden im Garten oder auf der Weide begraben.
Die Pferde werden in die Tierkörperbeseitigung gehen.
Zitat2. Es gibt die "Spritze danach", das hat bei meiner Hündin schon zwei Mal geholfen, als der 70kg-Rottweiler vom Nachbarn in ihrer Stehzeit nachts den Zaun platt gewalzt hat!
Du lässt deine Hündin in den Stehtagen ungesichert und dann auch noch Nachts in den Garten? ![]()
ZitatAllerdings weiss ich nicht wie es sich verhält, sollte die Hündin was von ihm abbekommen haben (oder passiert das definitiv erst dann, wenn er auch drin ist?!)
Es kann definitiv nur dann etwas passieren, wenn der Rüde "drin" war, es sei denn deine Hündin heißt Maria ![]()
ZitatVielen Dank auch für den Tipp mit dem Alizin - also NUR das und KEIN Östrogen!!! Aber weiss auch jemand, ob es der Hündin danach schlecht gehen wird? Ich frage nur, weil ich halbtags arbeite und es mir dann so einplanen würde, dass ich zu Hause bin!
Kann ich dir nicht wirklich sagen, aber eigentlich soll das Alizin die Hündin kaum belasten. ![]()
ZitatLeider kann ich sie bei uns noch nicht mal unangeleint in den Garten lassen, weil ich Angst habe sie kommt irgendwie über den Zaun. Und 3 Wochen lang nur Garten ist auch irgendwie eine blöde Alternative. Lara hat einen starken Bewegungsdrang (wie wahrscheinlich so gut wie jeder Hund!) und ich hab' schon Mühe lediglich mit Leine spazieren zu gehen und sie dabei richtig auszulasten!
Hast du eine Schleppleine?
Damit sollte es dir möglich sein, deiner Hündin ausreichend "Freilauf" zu ermöglichen und trotzdem sicher zu sein, dass du sie jeder Zeiot sofort zu dir ranholen kannst.
Außerdem würde ich dir raten immer eine zweite Leine mit integriertem Halsband dabei zu haben, damit du den Rüden notfalls einfangen und anbinden kannst.
... und das Sitz üben bis zum Abwinken ![]()
Pauschal Adult-Futter zu empfehlen ist allerdings auch immer ein Risiko, da in vielen Adult-Futtern die Calciumwerte viel zu hoch sind (In vielen Welpenfuttern aber auch ...)
Ich denke, ob Welpen- oder Adultfutter, viel wichtiger ist es, dass die Werte stimmen ![]()
ZitatSteht der Hund nicht im Gehorsam, läuft weg, richtet Schaden an - ist man Schuld.
Nein, nicht automatisch.
Zivilrechtliches Verschulden setzt
1. Verschuldensfähigkeit und
2. einen Schulvorwurf in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.
Fahrlässig handelt aber nur der, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt" nicht beachtet hat.
Die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" bedeutet jedoch nicht, einen Hund grundsätzlich an der Leine führen zu müssen.
War damit zu rechnen, dass der Hund abdüsen würde, dann hat der Hundeführer fahrlässig gehandelt und ist auch "Schuld". Konnte er aber mit dem Verhalten seines Hundes nicht rechnen, so ist der Halter zwar trotzdem haftbar, aber eben nicht "Schuld" im Sinne des BGB.
ZitatAuch bei Face nach-Hause-Renn-Aktionen wären evtl. entsethende Schäden MEIN Pech.
Da wiederum hast du Recht. Zumindest solange dein Hund unter §833 BGB Satz 1 und nicht unter die Ausnahme in Satz 2 fällt. Dann haftest du nämlich tatsächlich ganz unabhängig von einer Schuld.
ZitatWenn er nur kurz aufgebockt hat, wird nichts passiert sein.
Ups, wenn er nur kurz drinnen war, dann ist die Wahrscheinlichkeit zwar nicht groß, aber auch nicht ausgeschlossen.
ZitatSchuld - naja - wer seinen Hund ohne AUfsicht rumlaufen läßt ist immer Schuld!
Das hört sich ja fast so an, als würde man das mit Absicht machen ![]()
Ich denke schon, dass es Situationen gibt, in denen jemandem der Hund ausbüchsen kann, ohne dass man demjenigen einen Vorwurf machen kann/sollte. Es bleiben immer noch Tiere und die sind eben nie zu 100% berechenbar.
Wenn dein Welpe bereits schlechtes Fell/Schuppen hat, dann würde ich mit einem Futterwechsel nicht mehr lange warten!
Bei der Auswahl eines Welpenfutters musst du insbesondere auf das richtige Calcium/Phosphor-Verhältnis achten.