1. Ihm Drohen und Rechnungen schreiben würde ich nicht tun! Am Ende kommt der Mann noch und holt den Hund, das kann auch nicht im Sinne des Hundes sein.
2. Es muss keine Eigentumübertragung stattfinden. Es reicht völlg aus, wenn der Ex das Eigentum an dem Hund aufgibt (vor Zeugen oder schriftlich)
3. Der Hund ist zwar momentan im Besitz von sandfrau, aber nicht ihr Eigentum und das völlig unabhängig davon, ob ein schriftlicher Kaufvertrag besteht. Es reicht, wenn irgendjemand bezeugen kann, dass der Hund dem Ex gehört hat.
4. Wenn man dem Mann eine Rechnung vorsetzt, dann kann man zwar den Betrag (oder einen Teil davon) einklagen, sandfrau hat aber kein Recht dazu ihm den Hund vorzuenthalten. Das heißt, wenn es dumm kommt, dann holt er den Hund und zahlt trotzdem nichts.
5. Auf gar keinen Fall einen Schenkungsvertrag machen! Wenn ihr einen Vertrag zur Eigentumsübertragung macht, dann macht einen Kaufvertrag über den obligatorischen einen Euro.
Ich würde einfach mal mit einer Freundin/einem Freund beim Ex vorbeischauen und ihn fragen, was denn nun aus dem Hund werden soll. Sagt er, sie soll ihn behalten und er hat kein Interesse mehr daran. Dann wäre dieser Satz allein schon ausreichend, dass sie den Hund vermitteln kann. Besser und sicherer ist es, er gibt ihr das schriftlich.
Zur Vermittlung wäre dann der erste Ansprechpartner der Züchter (wenn es denn einen seriösen gibt), der zweite die Retriever-Nothilfe oder auch ein Tierheim (der Hund muss deswegen nicht dort hin, aber sie helfen bei der Vermittlung).