Beiträge von *Sascha*

    HI Bibi,
    gerade bei den Gelenkproblemen musst du unbedingt auf das Gewicht achten!
    Was fütterst du nochmal? Fenrier oder Fellow?

    Ansonsten ja, nützt ja nichts, wenn sie mit der jetzigen Menge nicht richtig abnehmen, dann musst du noch weiter reduzieren. Klar ist das hart für die Hunde (Ich müsste auch dringend mal eine Diät machen ...), aber bei den Hunden können wir wenigstens für sie hart sein. Auf die Dauer tun wir ihnen damit nämlich keinen Gefallen, wenn wir immer wieder weich werden :/

    Und der Hunger ist leider bei einer Diät nicht wirklich zu vermeiden, weil sich der Körper erst auf die neue Nahrungsmenge einstellen muss und dabei eben immer das Gefühl hat zu wenig zu bekommen. Deswegen auch der Jojo-Effekt nach der Diät.
    Gib ihnen doch zur Beschäftigung Obst und Gemüse, wenn sie es nicht fressen, selber Schuld, dann ist der Hunger wohl auch nicht so groß ;)

    Nö, ich steuer da so rechtzeitig gegen, dass Hundi gar nicht erst zu dick oder zu dünn wird.

    Merke ich, dass er ein bißchen viel auf den Rippen hat, dann gibt es halt die nächsten zwei Tage mal etwas weniger bzw. bei der Rohfütterung etwas magere Kost oder es fällt halt einfach mal eine Mahlzeit aus.

    Andersherum eben, wenn er ein wenig dünn wird.

    Ich versteh auch nicht ganz, warum deine Hunde zu dick geworden sind, weil das Futter zu fett war :? Dann gibt es halt weniger in den Napf :ka:

    :schockiert:
    Ist nicht dein Ernst, du fütterst deinen Hund ausschließlich mit Reis und Fleisch?
    Damit deckst du niemals ihren Nährstoffbedarf ab!

    Ob CanisAlpha oder Lupovet ist Geschmackssache, such dir eins aus ;)

    Aber die Ernährung solltest du dringend umstellen!!!

    Zenny
    Also steht das BGB wiedermal über dem Tierschutzgesetz?

    "Verträge sind einzuhalten"
    ist wichtiger als
    "Es ist verboten einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zuzufügen."

    Ich finde es toll, dass Tamee ihre Ansichten bzgl. der Kastration geändert hat.

    Ein Tier grundlos zu kastrieren verstößt gegen §1 des TschG und damit ist die Vertragsklausel nichtig!

    Zitat

    Hi Jana,

    Fakt ist, dass es falsch ist zu behaupten, Kastrationen seien vom Tierschutzgesetz her verboten. Sind sie nicht.


    Das stimmt, nur die "grundlose" Kastration ist verboten.

    Zitat

    Und an die Unfruchtbarmachung ist per Tierschutzgesetz keine Bedingung gebunden.


    Doch! Schreibst du ja selber:

    Zitat

    "Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" - das ist derart schwammig ausgedrückt, dass damit jegliche Kastration die mit der Begründung "ich will keine Welpen haben" erlaubt ist. "zur weiteren Nutzung oder Haltung" - auch dafür lassen sich genügend Begründungen finden.


    Und ja, für unsereins (als Laie) mögen diese Begründungen schwammig klingen. "Die Juristen" sind sich da ziemlich einig und die legen die Ausnahmen so aus, wie ich es oben beschrieben habe. So kannst du es in den verschiedensten Kommentaren zum TschG nachlesen!

    Zitat

    Was die Tierschutzvereine hier in der Gegend betrifft, die sind fast alle auf dem Kastrationswahn. Und wie schon geschrieben, es ist EIN Grund für mich, nicht der einzige, warum ich keinen Hund aus dem Tierschutz hole.


    Unser TschV zum Glück nicht und, wie gesagt, es gibt auch noch mehr (Siehe auch Askja).
    Ich würde allerdings auch keinen Hund nehmen, bei dem ich mich im Vertrag dazu verpflichten soll ihn zu kastrieren. Auch wenn ich weiß, dass eine solche Klausel zu 95% Sicherheit nichtig ist, aber solche Tierschutzvereine unterstütze ich nicht! Dann finde ich mein Tier lieber in einem anderen Tierschutzverein, der Richtlinien hat, die meiner Meinung nach, eher im Sinne der Tiere sind.

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    diese Sorge verstehe ich - aber theoretisch könnte und sollte es doch so sein, das ein neu erlassenes Gesetz eine Verbesserung darstellt. Nach fast 10 Jahren Erfahrung mit den unterschiedlichsten Landesgesetzen hat man ja Fakten zur Entscheidungsfindung.


    Leider liegen Theorie und Praxis meist weit auseinander oder glaubst du wirklich, dass irgendein Bundesland seine Regeln aufweichen wird? Die bevölkerungsreichsten Bundesländer haben die schärfsten Gesetze und genau darauf wird es hinauslaufen, nur dann eben für alle!

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    Ob daraus eine Verbesserung zu erwarten ist hängt ja wohl davon ab, was und wie geregelt wird.
    Mein Traum wäre ein zweigeteilter Hundeführerschein: der theoretische Teil muss vor Anschaffung des Hundes abgelegt werden und zwingend beim Kauf vorgelegt werden. - Damit könnte man doch sicher ne Menge verbessern, ja nach Art und Umfang dieses Sachkundenachweises.

    Der zweite Teil verläuft ähnlich wie beim Kfz-Führerschein - es gibt eine gewisse Anzahl Pflichtstunden, dann erfolgt eine praktische Prüfung, dann Führerschein auf Probe, nach zwei Jahren wird nochmal nachgeprüft. Dies muss natürlich dem Alter und Wesen des Hundes angepasst sein.


    Susa, ich hab es schon einmal in diesem Thread geschrieben, schau dir doch mal die Statistiken an! Es geht keine so große Gefährdung von der Hundehaltung aus, die diese ganzen Reglementierungen rechtfertigen würde. Nur weil "ständig" Übergriffe von Hunden in der Zeitung zu lesen sind, ist das lange kein Abbild der realen "Gefahr". Hunde sind gegenüber anderen Gefahren unseres Alltags nur eine verschwindend und nochmal verschwindend kleine Gefahr.
    Wenn ein Hundeführerschein Sinn machen würde, dann nur, um Menschen dazu zu zwingen sich Wissen über Hunde und ihre Haltung anzueignen, ob sie es dann anwenden, eine ganz andere Frage.
    Auch frage ich mich, wer diesen ganzen Verwaltungsaufwand leisten sollte UND wer ihn bezahlen sollte!
    Rechne doch einmal aus, was du für die entsprechenden Theorie und Praxisstunden und für die individuellen Prüfungen zahlen musst! Und dann ist auch von vornherein klar, dass nur ein Standardwissen überhaupt gelehrt werden kann (Von wem überhaupt und nach welchen Richtlinien?). Selbiges Standardwissen hat sich der normalbegabte Hundehallter innerhalb viel kürzerer Zeit und nur mit einem Bruchteil der Kosten selbstständig angeeignet.

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    Mir liegt es mehr als fern für irgendwelche Prüfungen zu plädieren, die kein Hund unter normalen Umständen bestehen kann! Das Ziel ist ja nicht, das Hundehaltung dermaßen erschwert wird das sie fast unmöglich ist - das Ziel ist, unwissende, unfähige oder unwillige Hundehalter auszusieben und ggf. zu schulen.


    Einen solch individuellen Führerschein, wie du ihn dir vorstellst, wird es nie geben! Natürlich sind das schöne Vorstellungen, dass quasi jeder im Vorwege zu einem individuell auf seine Person abgestimmten Lehrgang verpflichtet wird und 2 Jahre später nachgeprüft wird. Trotzdem glaubst du doch nicht ernsthaft, dass man durch eine "Siebmethode" tatsächlich die entsprechenden Hundehalter herausfiltert, denn was passiert denn mit denen, die durchfallen? Die werden nachgeschult? Wieder mit Kosten und Aufwand verbunden ... Das heißt, es wird allerhöchstens ein ganz kleiner Bruchteil überhaupt bei der Nachprüfung durchfallen. Jeder der ein ganz klein bißchen Grips im Kopf hat wird sich problemlos durch seine Nachprüfung mogeln können! Vielleicht erreichst du also ein paar naive, die würdest du aber auch auf anderem Wege leicht erreichen können.

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    Diese Art von Hundeführerschein die ich mir vorstelle wird genau diese aus dem Ruder laufenden Stellen zumindest minimieren - ganz verhindern wird man das sicher leider nie können.


    Genausowenig wie der Autoführerschein verhindert, dass es mehr Verkehrsrowdys gibt, genausowenig wird auch der Hundeführerschein in diese Richtung etwas verhindern können.
    Abschrecken bzw. verhindern tun allein Kontrollen und Strafen, aber selbst das ist umstritten ;) Nur, wenn du auffällige Verkehrssünder aus dem Verkehr ziehst (Was ein Wortspiel :D) kannst du die Zahl der Verkehrsrowdys minimieren. Da nützt aber keine Nachprüfung oder Nachschulung etwas, sondern nur die Kontrolle im realen Leben. Und um ein Tierhaltungsverbot auszusprechen bzw. ein Tier einzuziehen braucht es keinen Führerschein, das ist auch heute schon möglich (Wird nur zu selten gemacht).

    Zitat

    Und ja, auch bei den anderen Haustieren - da wir hier von Lebewesen sprechen, eine gewisse Sachkunde als Vorraussetzung für die Haltung fände ich nicht schlecht.
    Einen Führerschein brauchts nur dann, wenn das Tier in der Öffentlichkeit geführt wird - gibts da nicht bei Pferden auch bestimmte Vorschriften? Das wirst Du besser wissen als ich.... :roll:


    In der Pferdehaltung brauchst du deine Sachkunde nur nachweisen, wenn du fremde Tiere eingestellt hast. Ansonsten wird die Sachkunde, wie bei jedem anderen Tier auch, vorausgesetzt. So steht es im Tierschutzgesetz ;) Du musst dein Tier artangemessen halten, pflegen etc. pp. Diese ganzen Gesetze gibt es also schon! Es ist auch heute möglich jeden, der sein Tier nicht sachgerecht hält, zu verfolgen. Das Problem ist nur, dass das so selten getan wird und wenn es denn mal gemacht wurde, die Strafen einfach lächerlich klein sind! Da muss sich etwas ändern.
    Das Tierschutzgesetz muss durchgesetzt und angewendet werden, die Strafzumessung überarbeitet werden!
    Z.B. ist Tierquälerei zwar eine Strafttat, aber nur dann, wenn du dem Tier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügst oder dem Tier längerandauernde und sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügst.
    Alles andere sind lediglich Ordnungswidrigkeiten!
    Auch hat der Tierschutz noch kaum ein Ansehen in der Öffentlichkeit. Wieviele schauen weg, wenn Tiere gequält werden! Und wenn du denn nicht wegschaust, welche Möglichkeiten hast du denn? Du kannst eine Anzeige beim Amts-Vet machen, aber auch dem sind teilweise die Hände gebunden, weil das öffentliche Interesse einfach nicht da ist und niemand einen kostenaufwendigen Prozess gegen einen Tierhalter anstrengt, damit der am Ende eine Verwarnung erhält, dass er seinen Hund nicht schlagen darf.
    DAS ist die Realität!

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    Aber ich verstehe die Angst, das unsere werten Volksvertreter die Idee gründlich vermurksen - bislang haben sie das fast immer geschafft. Ich hoffe nur, wenn sachkundige Hundehalter/Züchter etc. von sich aus so eine Idee entwickeln und vorlegen, dann wird die vielleicht genommen - bevor irgendein Hundehasser sich mit seinen fanatischen Gedanken durchsetzt nachdem mal wieder irgendwas passiert ist.


    Und ich sage noch einmal, steckt eure Energien lieber in das Tierschutzgesetz! So schlecht ist das nämlich gar nicht ... ;)

    Stellt euch doch nur einmal vor, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz würden mit der selben Vehemenz verfolgt und geahndet werden wie Verstöße gegen das StGB oder auch das BGB.
    Das würde "unser" Problem tatsächlich minimieren.

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    Zum Thema Tierschutzgesetz. Im deutschen TSchG ist in §6 ausdrücklich erlaubt, dass an Hunden und Katzen zum Zwecke der Unfruchtbarmachung Eingriffe durchgeführt werden dürfen auch ohne zusätzliche medizinische Indikation.


    Nein, das ist falsch. Das Tierschutzgesetz erlaubt eine Unfruchtbarmachung nur "zur weiteren Nutzung oder Haltung" oder um "unkontrollierte Fortpflanzung" zu verhindern.
    Beide Gründe sind aber nur dann ausreichende Gründe für eine Unfruchtbarmachung, wenn eine weitere Nutzung oder Haltung nur so möglich ist bzw. nur so unkontrollierte Fortpflanzung tatsächlich verhindert werden kann. Es muss also tatsächlich ein solcher Grund gegeben sein.
    Einen Hund zu kastrieren, nur weil man ihn ja hält, ist kein ausreichender Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, solange man ihn ohne Kastration ebenso halten kann.

    Zitat

    Auf gut deutsch hätte das für mich geheissen, dass ich den Damen und Herren "Tierschützern" erklärt hätte, dass sie ihren Hund behalten können und ich mir lieber einen Hund vom Züchter hole, der mir diese Auflagen nicht macht. Mit einer der Gründe übrigens, warum ich mir keinen Hund aus dem Tierschutz hole.


    Es gibt ja zum Glück auch noch einige Tierschutzvereine, die ihre Hunde ohne so eine Klausel abgeben.
    Ich wundere mich immer wieder, wenn hier suggeriert wird, dass alle Tierschutzhunde eine solche Klausel im Vertrag haben. Dem ist nämlich nicht so!