ZitatMal eine "blöde" Frage am Rande hierzu:
Kennt denn jeder seinen Hund so genau, dass er todsicher seine Hand dafür ins Feuer legt, dass er NIE zubeißen würde??? Für den Fall dass der eigene Hund vom fremden, unangeleinten Hund plötzlich angegriffen wird?
Natürlich nicht! Spielt aber in diesem Zusammenhang auch überhaupt keine Rolle. Gerade weil man niemals ausschließen kann, dass von einem Tier (nicht nur einem Hund) eine Gefährdung für andere ausgehen kann, hat der Gesetzgeber diese Regelung geschaffen. Er erlaubt uns allein zu unserem Vergnügen Tiere zu halten, die immer ein gewisses Gefährdungspotential mitbringen, aber zum "Ausgleich" lässt er uns zunächst einmal grundsätzlich für jeden Schaden, der aufgrund dieser Gefährdung zustande kommt, haften.
So betrachtet lässt sich der Gedanke, der diesem Gesetz zugrunde liegt, doch nachvollziehen oder nicht?
Anders verhält sich die Haftung nur bei Tieren, die für den Erwerb des Tierhalters dienlich sind (Nutztiere), denn hier hat die Allgemeinheit ein gesteigertes Interesse an der Haltung dieser Tiere.
ZitatWenn ja, wie habt Ihr das erzieherisch hinbekommen? Bei einem Hund mit ausgeprägtem Jagdtrieb zum Beispiel.
Du kannst niemals ausschließen, dass ein Hund beißt. Du kannst aber durch gezieltes Training der Frustrationstoleranz und eine umfassende Sozialisierung die Wahrscheinlichkeit senken.