Na klar, ich wäre auch davon ausgegangen, dass die Sache mit Übergabe an die Haftpflicht erledigt ist bzw. dann erledigt wird.
Blöd ist immer, wenn Menschen bei solchen Dingen verletzt werden. Die Regel ist es trotzdem nicht, dass man solche fahrlässigen Körperverletzungen (ich geh jetzt mal davon aus, dass es im Strafbefehl darum geht) zur Anzeige bringt. Einige Id... tun das eben und schon darf der Staatsanwalt handeln. ![]()
Ich glaube kaum, dass sie deswegen tatsächlich etwas befürchten muss, wenn diese Sache überhaupt zur Verhandlung kommen sollte. (Vielleicht ist der Typ ja mit dem Staatsanwalt bekannt ...)
Der Mann hat sich schließlich selbst in Gefahr gebracht und die Hunde waren zudem noch an der Leine und hier kommt es dann tatsächlich auch auf eine Schuld an.
Also Termin beim Anwalt ist sicherlich richtig und dann mal abwarten, was da noch so kommt ... ![]()