Beiträge von *Sascha*

    Na klar, ich wäre auch davon ausgegangen, dass die Sache mit Übergabe an die Haftpflicht erledigt ist bzw. dann erledigt wird.

    Blöd ist immer, wenn Menschen bei solchen Dingen verletzt werden. Die Regel ist es trotzdem nicht, dass man solche fahrlässigen Körperverletzungen (ich geh jetzt mal davon aus, dass es im Strafbefehl darum geht) zur Anzeige bringt. Einige Id... tun das eben und schon darf der Staatsanwalt handeln. :roll:

    Ich glaube kaum, dass sie deswegen tatsächlich etwas befürchten muss, wenn diese Sache überhaupt zur Verhandlung kommen sollte. (Vielleicht ist der Typ ja mit dem Staatsanwalt bekannt ...)
    Der Mann hat sich schließlich selbst in Gefahr gebracht und die Hunde waren zudem noch an der Leine und hier kommt es dann tatsächlich auch auf eine Schuld an.
    Also Termin beim Anwalt ist sicherlich richtig und dann mal abwarten, was da noch so kommt ... :roll:

    Wenn sie es ohne Leine kennt, dann sollte es mit Leine auch kein Problem sein. ;)
    Die Leine ist ja nur zur Absicherung dran.

    Allerdings würde ich ihr kein Kommando wie Platz dazu geben, weil du das natürlich auch durchsetzen müsstest, dann wird das mit dem Ignorieren aber schwierig ;)
    Also einfach auf den Platz schicken, anbinden und fertig.

    ja

    Ruhiges Verhalten clickern ist in der Situation ja nicht unbedingt möglich, also falsches Verhalten ignorieren und wenn sie sich beruhigt hat, dann ist sie zur Belohnung dran.

    Kommt natürlich darauf an, welche Philosophie du in der Hundeausbildung vertrittst. Ich hätte mit dieser Maßnahme jedenfalls kein Problem, vorausgesetzt der Hund kennt es grundsätzlich mal eine Zeit angebunden und unbeachtet zu sein.

    Zitat

    Was den §833 angeht.... (Gefährdungshaftung)
    Warum braucht dann der HH des kleinen Hundes nicht die TA Rechnung der verletzten Hunde zahlen?
    Sein Hund hat den Supergau doch ausgelöst.


    Hat deine Freundin denn den anderen Hundehalter dazu aufgefordert den Schaden zu regulieren?

    Mir ist auch noch nicht ganz klar, welche Rolle der Staatsanwalt in dieser Geschichte spielt, eigentlich kann es dabei nicht um die Belange der Haftung gehen, denn das würde ein Zivilverfahren nach sich ziehen.
    Da der Staatsanwalt eingeschaltet ist, sollte es sich um ein Strafverfahren handeln, vielleicht "fahrlässige Körperverletzung"?

    Für einen Welpen reichen 3 Wochen natürlich nicht.
    Allerdings würde ich auch zum jetzigen Zeitpunkt einen Welpen für schwierig halten, da du ja nicht genau weißt, wie lange dein Hund in 3 Monaten vielleicht alleine bleiben muss bzw. wieviel Zeit du dann noch für die Erziehung hast und in 3 Monaten ist ein Welpe eben auch noch ziemlich jung.

    Ich war jetzt davon ausgegangen, dass du dich nach einem erwachsenen Hund umschauen willst.
    Wenn es unbedingt ein Welpe sein muss, dann wäre jetzt wohl die einzige Möglichkeit dafür, dann müsste allerdings wirklich gesichert sein, dass du in Österreich dann von Anfang an Unterstützung hast und der Hund keine 8 Std. oder länger alleine bleiben muss.

    Täglich 8 Std. halte ich sowieso für im Regelfall zu viel für einen Hund. Wenn es mal so ist, okay, aber täglich?
    Auch deswegen würde ich sagen, erstmal abwarten mit dem Hund und wenn es denn so sein sollte zunächst dafür eine Lösung finden.
    Ewig wirst du doch auch zum Einleben nicht brauchen ;) Nächstes Frühjahr siehst du vielleicht alles schon viel klarer und dann ... ;)

    Ich denke schon, dass drei Wochen reichen sollten, denn du musst ohnehin nach einem Hund Ausschau halten, der mit deinen voraussichtlichen Lebensumständen und dem Alleinsein zurecht kommt.
    Auch wenn du 3 Monate Zeit hast kannst du nicht sicher sein, dass du mögliche Probleme in dieser Zeit in den Griff bekommst und dein Hund dann mit deinen neuen Lebensumständen zurecht kommt.
    Deswegen denke ich, wäre es besser sich von vornherein nach einem Hund umzuschauen, der bereits die notwendigsten Voraussetzungen mitbringt, z.B. Alleinbleiben kann. Und wenn du dann noch im Notfall die Unterstützung von Freunden und Bekannten hast, dann sollte das doch klappen.

    Ich finde es schwierig.

    Gerade in deiner jetzigen Situation, aufgrund der ungewissen Zukunft.
    So wie ich dich verstanden habe, wirst du mit deinem Umzug nach Österreich auch dein soziales Netz aufgeben?

    Ich würde in deiner Stelle erstmal die Prüfung machen, Umziehen, eine Arbeit finden und dann, wenn sich dein Leben erstmal geordnet hat und du dich in Österrreich eingelebt hast, nach einem Hund umschauen.

    Bist du denn unter Zeitdruck?

    Ich meine, die Lütte ist doch erst 11 Wochen alt und dann auch noch so früh von Mama und Geschwistern getrennt worden.

    Ich würde zunächst mal die 15min stabilisieren und KEINE Leckereien mehr beim Weggehen geben. Schön wäre es auch, wenn du tatsächlich auf die Box verzichten könntest.

    Der einfachste und auch für den Hund einsichtigste Weg ist das Zimmer mit dem Hund einfach kommentarlos und ohne irgendwie auf den Hund einzugehen verlassen und kurze Zeit später ebenso selbstverständlich wieder aufzutauchen.

    Und wie gesagt, nur nicht zu schnell die Zeit steigern. Je langsamer du vorgehst, desto schneller und unkomplizierter wird es meist funktionieren.