Also von der Haftung her solltest du definitiv raus sein, wenn du erstens deinen Hund an der Leine hattest, zweitens dem anderen Hundehalter bekannt ist, dass sich eure Hunde nicht verstehen und er seinen trotzdem von der Leine lässt und drittens du auch noch den anderen Hundehalter dazu aufforderst seinen Hund wieder an die Leine zu nehmen.
Mit dem Ordnungsamt kannst du trotzdem Probleme bekommen, denn die brauchen sich dort weder nach der Haftung richten, noch danach ob und welche Vorfälle mit deinem Hund bereits vorgefallen sind. Das Ordnungsamt beurteilt lediglich das Gefährdungspotential, das von deinem Hund ausgeht und verhängt daraufhin Auflagen oder eben nicht. Würde dich der andere Hundehalter dort anzeigen, so läge das weitere Vorgehen allein in der Hand des Ordnungsamtes. Ebenso wenn du den anderen Halter anzeigen würdest.
Dass der andere Hundehalter die Leinenpflicht nicht beachtet hat, ist eine Ordnungswidrigkeit und spielt weder für die Haftung , noch für die Einstufung des Hundes durch das Ordnungsamt eine Rolle.