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frage ich mich, wie sich das ganze verhalten würde, wenn bspw. eine ältere Dame mit ihrer läufigen Hündin spazieren gehen würde -angeleint- ein umherstreunender Rüde die Hündin decken würde. Da nun vllt. nicht jeder körperlich in der Lage wäre, dieses abzuwehren würde es mich interessieren, wie es sich da verhalten würde? 
Dann würde der Rüdenhalter voll haften. Die Hündinnenhalterin trifft in diesem Fall keine Mitschuld.
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Nicht jeder Mensch hat den Luxus einen Garten zu besitzen und während der "kritischen Tage" den vielbevölkerten Wäldern und Feldern fern zu bleiben.
Musst du auch nicht. Alles was "der Gesetzgeber" von dir erwartet ist, dass du deine Hündin ausreichend sicherst, d.h. sie außerhalb sicherer Gebäude "nicht aus den Augen lässt".
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Wäre dies dann auch "grob fahrlässig"?
Oder anders gefragt: Hat man als Hündinnenbesitzer immer die A...
karte?
Nein, solange du deine läufige Hündin ausreichend beaufsichtigst oder anderweitig sicherst nicht.
"Der Gesetzgeber" geht halt davon aus, dass der Halter einer läufigen Hündin damit rechnen muss, dass Rüden vom Duft der Hündin angelockt werden.
Irgendwo doch nachvollziehbar, oder nicht? 
Alina
Niemand kann dafür die Hand ins Feuer legen, dass ein Rüde nicht einmal abdampft, wenn er eine läufige Hündin riecht. Das zu erwarten geht einfach an der Realität vorbei!
Wenn ein Rüde allerdings häufiger abhaut und der Besitzer sich nicht darum kümmert, dann ist das, wie gesagt, ein Fall für das Ordnungsamt und zwar unabhängig davon, ob bereits ein Schaden entstanden ist oder nicht!