Beiträge von *Sascha*

    Es kann aufgrund des Stress sein, es kann auch andere Ursachen haben.

    Ich finde es gut, dass du deinen Hund nicht von läufigen Hündinnen abschirmst, denn das ist mMn das falscheste was man machen kann. Dein Hund ist 9 Monate alt, für ihn ist das alles neu. Konfrontier ihn ruhig weiter, umso eher werden auch läufige Hündinnen für ihn "normal" und er wird lernen damit umzugehen.

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    Wenn ich meinen Laptop vor Augen habe, da draufgucke und was eintippe, oder ihn unterm Arm geklemmt habe, dann klaut den auch keiner. Und wenn doch, dann ist das Raub. Mit anderen Worten, Diebstahl wird überhaupt nicht geahndet, weil man es dem Täter zu leicht gemacht hat?


    Nee, hier ging es ja explizit um die Frage, ob die Versicherung zahlen muss, also ab wann dem Bestohlenen eine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
    Strafrechtlich geht es dem Dieb sowieso an den Kragen.
    Ansprüche des Bestohlenen gegenüber dem Dieb müssen zivilrechtlich durchgesetzt werden. Hier kommt es tatsächlich dann auch auf ein Mitverschulden des Geschädigten an.
    z.B. hier

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    Woher weißt du das alles?


    Rein privates Laieninteresse :D

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    frage ich mich, wie sich das ganze verhalten würde, wenn bspw. eine ältere Dame mit ihrer läufigen Hündin spazieren gehen würde -angeleint- ein umherstreunender Rüde die Hündin decken würde. Da nun vllt. nicht jeder körperlich in der Lage wäre, dieses abzuwehren würde es mich interessieren, wie es sich da verhalten würde? :???:


    Dann würde der Rüdenhalter voll haften. Die Hündinnenhalterin trifft in diesem Fall keine Mitschuld.

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    Nicht jeder Mensch hat den Luxus einen Garten zu besitzen und während der "kritischen Tage" den vielbevölkerten Wäldern und Feldern fern zu bleiben.


    Musst du auch nicht. Alles was "der Gesetzgeber" von dir erwartet ist, dass du deine Hündin ausreichend sicherst, d.h. sie außerhalb sicherer Gebäude "nicht aus den Augen lässt".

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    Wäre dies dann auch "grob fahrlässig"?

    Oder anders gefragt: Hat man als Hündinnenbesitzer immer die A... :rotekarte: karte?


    Nein, solange du deine läufige Hündin ausreichend beaufsichtigst oder anderweitig sicherst nicht.
    "Der Gesetzgeber" geht halt davon aus, dass der Halter einer läufigen Hündin damit rechnen muss, dass Rüden vom Duft der Hündin angelockt werden.
    Irgendwo doch nachvollziehbar, oder nicht? ;)

    Alina
    Niemand kann dafür die Hand ins Feuer legen, dass ein Rüde nicht einmal abdampft, wenn er eine läufige Hündin riecht. Das zu erwarten geht einfach an der Realität vorbei!
    Wenn ein Rüde allerdings häufiger abhaut und der Besitzer sich nicht darum kümmert, dann ist das, wie gesagt, ein Fall für das Ordnungsamt und zwar unabhängig davon, ob bereits ein Schaden entstanden ist oder nicht!

    aus dem StGB

    § 241
    Bedrohung
    (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

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    Und ein Zaun ist nach deutschem Recht nicht "stark" genug?


    Nein, in der Regel sehen die Richter einen einfachen Gartenzaun nicht als ausreichend an.

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    Die HH, die ihren Hund generell draußen halten sollen nach Meinung der Gerichte eine Festung bauen?


    :D So ungefähr ;) Auch ein Deckakt durch den Zaun ist möglich und das ist den Richtern (bzw. den Sachverständigen) auch bewusst. Beaufsichtigung und Eingriffsmöglichkeit oder geschlossene Räumlichkeit so sehen die Anforderungen in der Regel tatsächlich aus.

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    Wenn ins abgeschlossene Auto eingebrochen wird, wird man dann dazu verdonnert, sich gefälligst eine Garage zu bauen, weil man ja "selber schuld" ist?


    *gg* so ähnlich
    http://www.ra-kotz.de/fahrzeugdiebstahl1.htm
    oder so
    http://www.versicherungen-blog.net/2006/01/05/lap…ahrlaessigkeit/

    cosmix
    Mach dich doch nicht verrückt. Wenn dein Kleiner aus medizinischen Gründen jetzt kastriert werden muss, dann kannst du da doch sowieso nichts dran ändern und musst eben der Dinge harren, die da kommen könnten.

    Meiner Erfahrung nach haben es kastrierte Rüden, insbesondere frühkastrierte, wirklich sauschwer. Häufig werden sie von anderen intakten Rüden nicht Ernst genommen und gerade von Jungrüden, aufgrund ihres Geruchs, penetrant belästigt.
    Gerade heute hatten wir wieder so eine arme Sau in der Spielstunde dabei. Die Trainer waren die ganze Zeit nur damit beschäftigt dem Rüden den Rücken freizuhalten und die penetranten anderen Rüden mit den Herzchen in den Augen wegzuschicken.
    Meist wird es besser, wenn der Rüde dann häufiger kommt und zumindest das Groß der Hunde ihn kennt, akzeptiert und vom Geruch nicht mehr verwirren lässt.

    delfin
    Wie kommst du darauf, dass eine Diagnose mit 7 Monaten "unsicher" ist?

    Ich stehe mittlerweile auf dem Standpunkt, dass ich meine Hunde lieber nur Vor- als nur Hauptröntgen lasse. Sicher sind diese Resultate in der Zucht nicht offiziell verwendbar, aber da ich nicht vorhabe zu züchten, sondern nur wissen will, ob die Hüfte soweit gut angelegt ist, ist es mir lieber, ich habe das Ergebnis möglichst früh.
    Je früher Probleme der Hüfte erkannt werden, desto schneller und besser kann reagiert werden. Lässt man seinen Hund erst mit vielleicht 18 Monaten röntgen, so kann eine schlechtere Hüfte bereits einiges an Arthrosen aufweisen.

    Symptome, Hüfte und Belastung sind nicht so klar zuordbar, deswegen gibt es auch keine Auflistung, wie du sie dir vorstellst.
    Es gibt Hunde mit einer relativ leichten HD, die nicht schmerzfrei laufen, ebenso wie es Hunde mit einer schwereren HD gibt, die z.B. aufgrund starker Bemuskelung, kaum Einschränkungen haben.
    Jeder Hund und jede Hüfte ist individuell zu betrachten.

    Sascha wurde mit 7 Monaten geröntgt.