ZitatWenn Du allerdings nur Besitzer bist, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.
Warum sollte er nach einem regulären Kauf nur Besitzer sein? ![]()
Sterni
Papier ist geduldig. Ist das Eigentum an die Bekannte übergegangen, dann ist die Bekannte lediglich vertragsbrüchig geworden. Eigentum kann nicht eingeschränkt werden.
Ob das Eigentum übergegangen ist, das müssen im Zweifel Gerichte entscheiden. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass dem nicht so ist, wenn nicht explizit im Vertrag vermerkt wurde, dass mit diesem keine Eigentumsübertragung erfolgt. Ansonsten denke ich, werden die Gerichte keinen Grund haben einen "Schutzvertrag" mit entsprechend geflossener "Schutzgebühr" nicht als Kaufvertrag zu behandeln.
Aber all dies spielt für den TS keine Rolle, denn die Bekannte, egal ob nun Eigentümerin oder lediglich Besitzerin hatte die Verfügungsgewalt über den Hund und der TS hatte keinen Grund daran zu zweifeln, dass die Bekannte nicht berechtigt war das Eigentum am Hund auf ihn zu übertragen. Damit handelt es sich, sollte die Bekannte nicht Eigentümerin gewesen sein, um einen gutgläubigen Erwerb.