Beiträge von *Sascha*

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    ...nun hab ich mir aber noch mal das Tierschutzgesetz angeschaut und dort ist in § 4 nur geregelt WER töten darf und WIE diese Tötung von statten geht...gibt es da wirklich keine weitergehenden Vorschriften? Kann sich wirklich jeder einfach seines Hundes entledigen, wenn der stört? Kann ich mir gar nicht vorstellen...


    Du brauchst einen "vernünftigen Grund", das ergibt sich aus §1, da die Tötung der größte Schaden für ein Tier ist.
    In §17 wird geregelt, dass eine Tötung ohne "vernünftigen Grund" mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Es handelt sich dann tatsächlich sogar um eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

    Der "vernünftige Grund" ist es, der definiert werden muss. Müsste man mal Kommentare wälzen.

    Ich greife mittlerweile eigentlich nicht mehr ein. Sascha kommt in der Regel gut alleine klar.

    Als er noch nicht so sicher war, hab ich dagegen häufiger mal eingegriffen, wenn er überfordert war. Sei es, dass der andere Hund ihn drangsalierte oder er den anderen Hund.

    Heute kann er das selbst gut abschätzen und greift seinerseits bei den Jungspunden schon mal regulierend ein. ;)

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    Überflüssig für mich: Bleib

    Wenn ich ein Kommando gebe - Sitz, Platz etc. - dann gilt das so lange, bis ich es auflöse. Ein zusätzliches "Bleib" benutz ich nicht.


    Ich seh es ja eher andersherum ... :D
    Bleiben/Warten brauche ich durchaus, ob der Hund aber dabei sitzt, steht oder liegt :ka:, das ist mir doch egal.
    Ich schicke Sascha zwar für ein längeres Warten ins Platz, aber nur weil es für ihn einfacher ist, nicht weil es mir wichtig ist, dass er liegt. Mir ist das Warten wichtig, nicht das Liegen!

    Was ich z.B. überhaupt nicht brauche, das ist die Unterscheidung zwischen Sitz und Platz. Wenn er sitzt und es ihm nach einer Zeit ungemütlich wird, dann legt er sich hin, mich stört es nicht. Warum auch. :roll:

    Ansonten mache ich auch ziemlich viel über die Betonung des Namens, über Zischlaute und Körpersprache. Die Signalworte sind meist, wenn es sie denn überhaupt für ein bestimmtes Kommando/eine bestimmte Aufforderung gibt, nur Beigabe. Sascha achtet deutlich mehr auf Körpersprache und Tonfall. ;)

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    1) Welche Kommandos sind in euren Augen unabdingbar?
    2) Welche Kommandos sind zwar wichtig, aber nicht so wichtig wie die unabdingbaren Kommandos?
    3) Welche Kommandos sind in euren Augen völlig überflüssig und ihr könnt gar nicht nachvollziehen, warum so viele Hundehalter diese ihren Hunden bei bringen?


    Ich denke, das ist ganz individuell unterschiedlich!

    Bei mir?
    hm ...

    Hier, Hau ab, Aus, Nein, Bleib, Raus da, Runter, Hopp, Warte, Rein da, Hinlegen, hierbleiben, okay ...

    Keine Ahnung, es sind recht viele Kommandos, die ich über den Tag so anwende und nicht immer hat ein Kommando bei mir auch eine Wortbedeutung, häufig sind es nur Handbewegungen aber eben trotzdem Kommandos.

    EDIT
    Ich glaube gänzlich auf Kommandos kann man nicht verzichten, es sei denn man hat einen derart routinierten Tagesablauf, dass nie etwas anderes eintritt.
    Mein Hund darf viele Dinge nur manchmal, manchmal nicht. Dann mag ich ihm das schon ganz gerne sagen. ;)

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    1.) Wie oft am Tag geht ihr mit euren Hunden raus?


    Spazieren? 0-4x etwa

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    2.) Wie lange seid ihr durchschnittlich insgesamt am Tag mit euren Hunden unterwegs?


    zwischen 0 und 3 Std.

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    3.) Was ist für euch bzw. euren Hund das "Spaziergeh-Minimum"...also bei Unterschreitung welcher Zeit bekommt ihr ein schlechtes Gewissen, dass Hundi zuwenig draußen war?


    Ich bekomm ein schlechtes Gewissen, wenn er nicht mindestens 1x für mindestens eine Stunde unterwegs war.

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    Aber zur Sterilisation beim Rüden hat immer noch keiner Infos? :hilfe:


    Björns (Sleipnirs) Rüde ist sterilisiert.
    Warum willst du denn deinen Rüden sterilisieren lassen? Hast du eine Hündin im Haus?

    In der Regel sterilisieren TÄ nämlich nicht, weil sie der Meinung sind, dass man auf einen Einzelrüden ausreichend aufpassen kann und die Sterilisation deswegen bei Einzelhaltung gegen das TschG verstößt. ;)

    Auf "Deutsch" heißt das, nur der Wunsch der Unfruchbarmachung eines Einzelhundes ist kein ausreichender Grund für eine Operation. :lol: