Beiträge von *Sascha*

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    Und diese Orga hat sich durch ihr Handeln in meinen Augen disqualifiziert!

    Wobei ich schon sehe, dass die Themenstarterin hier in einer Zwickmühle steckt, da sich wohl, solange es ein ungeklärtes Verhältnis zu dieser Orga gibt, keine andere Orga dem Fall annehmen wird. Nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil man einer anderen Orga eben lieber nicht ans Bein pisst.

    Da es aber schnellstmöglich eine Lösung geben muss, da der Hund nicht mehr viel länger bei der Themenstarterin verbleiben kann, würde ich es zumindest verstehen, wenn sie eine Lösung mit der Orga sucht, aber die kann nicht heißen den Hund wieder an die Vorbesitzer zu geben, auch nicht vorübergehend.
    Die Orga hat es bisher nicht geschafft sich um den Hund zu kümmern, ansonsten wäre ihr vllt auch mal aufgefallen, dass er bereits vermittelt ist. Gerade bei Problemhunden sollte man erwarten können, dass sie mal NACHFRAGEN, ob es noch geht, wie es klappt usw. Diese Orga hat sich wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert! Das Mindeste ist es jetzt, dass sie zumindest jetzt mal den A... hoch bekommen und sich selbst um den Hund kümmern anstatt ihn wieder nur zu den Vorbesitzern abzuschieben.

    tadetiru
    So hat eben jeder eine andere Einstellung dazu. Meine Einstellung ist, dass ich ein mir anvertrautes Tier bzw. ein Tier für das ich wissentlich und im vollen Bewusstsein meines Handelns Verantwortung übernommen habe, nicht einfach irgendwo abgebe und nach mir die Sintflut.

    Und diese Orga hat sich durch ihr Handeln in meinen Augen disqualifiziert!

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    Man kann die Rute nur beurteilen, wenn sie da ist. Wird sie verletzt kann man sie immer noch kupieren.


    Das ist aber für den Hund dann ungleich langwieriger, schmerzhafter und in den seltensten Fällen kann man so viel Rute retten wie bei vorsorglichem Kupieren belassen worden wäre. Das Nachkupieren ist für den Hund eine viel größere Belastung.

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    Und selbst wenn es 99 Hunde von 100 sind, die sich die Rute anschlagen und sie entfernt bekommen müssen, rechtfertigt das in meinen Augen immer noch nicht, daß proforma die Ruten abgemacht werden.


    Und genau deswegen rechtfertigt eben dies genau das schon.


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    Jagdhund oder nicht... gesunde Körperteile sollen nicht entfernt werden. Gibt es Probleme, ist das nicht gesund, dann kann man immer noch was tun. Aber einfach mal, weil es könnte ja was passieren... Finde ich daneben.


    Kommt darauf an, wie groß das Risiko ist.

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    Soll ich bei meinen Cattle Dogs dann den Daumenballen entfernen lassen bei Geburt, weil die ihn sich im Laufe des Lebens ja doch zig mal aufreißen, an hervorstehenden Steinen selbst amputieren ? Wohl eher nicht, denn:
    Nur weil ein Hund Probleme mit etwas bekommen kann, heißt das ja nicht, daß er deswegen Probleme damit bekommen MUSS.


    Auch hier, wüsste ich vorher, dass mein Hund mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit aufgrund seines Einsatzgebietes Probleme damit bekommen würde, dann würde ich sie wahrscheinlich abnehmen lassen, ja.


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    Bei mir hier im Wald laufen viele Weimaraner mit ganz langem Schwanz herum. Es scheint sich also rumzusprechen, daß es irgendwie doof ist, was abzuschneiden, was gesund und eben nun mal da ist...


    Werden die jagdlich geführt?

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    da aber nun alle seiten und Fronten informiert und geklärt sind, kann man von nem Gutglaubenskauf nicht mehr ausgehen...


    Zum Zeitpunkt des Kaufs warst du Guten Glaubens, allein das zählt.

    Ansonsten könnte man sich diesen Paragraphen gleich schenken, weil er immer erst dann zur Anwendung kommen kann, wenn beide Seiten bereits aufgeklärt sind.

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    die sind übrigens auch überfüllt susami....
    hätten mir auch nich weiterhelfen können und er meinte, dass orgas solcher art alle die gleichen richtlinien in den verträgen haben!


    Ich denke eher, die wollen sich nicht in die Belange der anderen Orga einmischen, was ich auch verstehen kann. Dein Problem bleibt dadurch natürlich bestehen, da du den Hund natürlich los haben musst und das ist jetzt überhaupt nicht negativ gemeint, das ist eben einfach so.

    Ich könnte mich trotzdem nicht dazu durchringen meinen Hund einer solchen Orga zu überlassen.

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    Ja, das ist es ja eben. Ich kann doch nicht 100 Hunde kupieren, weil sich davon mal 1 die Rute kaputt haut.


    Wäre es nur einer? Das weißt du doch gar nicht und wenn ich mir sonst so anschaue, was mit den Hunden so veranstaltet wird ... naja ... es bleibt ein Teil der Rute bestehen mit dem der Hund sehr gut kommunizieren kann. Da gibt es viele Rassen, die werden genetisch schon so verändert, dass sie von Natur aus, schon nicht mehr dazu in der Lage sind.
    Das soll das alles nicht schön reden, aber es gibt durchaus genug schlimmeres, selbst in der Tierschutzszene (wenn ich mal auf die Massenkastrationen hinweisen darf ...)

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    Und klar spielen auch andere Faktoren mit, aber in anderen Rassen versucht man doch auch gesunde Hunde zu züchten, die in möglichst ALLEN Kriterien der Arbeitssituation entsprechen..


    Wer sagt dir denn, dass man das bei den Jagdhunden nicht versucht? Die langhaarigen gibt es ja nicht ohne Grund.

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    Und wenn das die Rasse gesünder machen würde, eben auch die Ruten, müßte man halt entweder andere Rassen einkreuzen oder wirklich die mit dicken unkupierten Ruten hernehmen. So ist das ja in anderen Rassen auch. Da käme man auch nicht auf die Idee, lieber was zu operieren als bei der Zuchtauswahl drauf zu achten...


    Nur was tut man in der Zwischenzeit? Bei den Vorstehern handelt es sich um Gebrauchshunde. Da braucht man den passenden Hund für das Revier, alles andere geht auf Kosten der Tiere, die gejagt werden. Ein Jagdhund, der nicht vernünftig arbeitet, ist Tierquälerei, eben an anderer Stelle.

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    Müßte man die wirklich einkreuzen oder einfach nur die Hunde verpaaren, die sich nicht verletzen und von Natur aus nen dickeren Schwanz haben???


    Wie willst du sehen, ob sie eine dickere Rute haben, wenn sie kupiert sind?
    Und selbst wenn man es sehen könnte, dann gibt es sicherlich noch viele andere Gesichtspunkte, die da in die Zucht eines Jagdgebrauchshundes mit reinspielen.

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    ich hab doch keinen Plan davon.... sonst wäre ich schließlich nich hier!!!!!!!!!


    § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
    (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
    (2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.