Beiträge von *Sascha*

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    Das es GENERELL tierschutzrelevant ist, steht im Gesetz nirgends!


    Es behauptet auch niemand, dass eine Kastration generell tierschutzrelevant ist.

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    Les mal richtig. Unfruchtbar kannst du ein Tier IMMER machen.


    Können vielleicht, dürfen nicht. Lass dir die Gesetzestexte doch einmal erklären oder schau in die Kommentare, dafür gibt es sie. ;)


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    Was aber nicht für den Tierschutz gilt.... Da sollte generell unfruchtbar gemacht werden zur Weitervermittlung.


    Warum?
    Hat der Tierschutz Geld im Überfluss oder warum kann er Gelder mit vollen Händen ausgeben? Bitte, wenn es so einen TschV gibt, dann schicke ihn hier einmal vorbei, hier gäbe es Bedarf.

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    Es geht nicht darum DEINEN Hund zu kastrieren, weil bei dir ja anscheinend alles tipp topp läuft. Sondern die zu kastrieren, bei denen nicht alles tipp topp läuft.


    Und du meinst, der Hund, den ich aus dem Tierschutz übernehme hat eine höhere Wahrscheinlichkeit sich bei mir fortzupflanzen, als ein Hund, den ich vom Züchter kaufe? :???:

    Wenn du deine Hündin kastrieren lässt, weil du nicht auf sie aufpassen kannst, dann ist das ein Ding, aber das gleichzeitig allen zu unterstellen, die einen Hund aus dem Tierschutz übernehmen (gerade diese Menschen, sind doch eher die, die sich Gedanken machen), das ist Schwachsinn.

    Ich könnte nicht guten Gewissens Spenden für die Kastration von Vermittlungshunden, die in behütete Hände gehen, sammeln, während ich gleichzeitig tagtäglich die Welpen und das Elend vor meiner Haustür sehe.
    Kein Welpe eines nach Deutschland vermittelten Tierschutzhundes muss auf der Straße leben und landet in einer Tötungsstation. Viele der Katzenwelpen hier im Dorf verrecken im Winter, wenn sie nicht das Glück haben vorher erschlagen oder ersäuft zu werden. Das ist das tägliche Leid und da sagt ihr, ich soll spenden für die Kastration einer spanischen Hündin, die zu Frau Maier in die Reihenhaussiedlung in Stadt B zieht und dort dann auf ihrem Ridgibett schläft, an Elchlederleine Gassi geführt und nur mit teuerstem Bio-Futter ernährt wird?

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    Aargh, ich glaube, ich habs falsch gemacht. Ich habe "aus dem Ausland stammender erwachsener Mischlingshund aus dem Tierschutz" angekreuzt.

    Ginger kam ursprünglich aus Italien, wir haben sie aber von einer deutschen Tierschutzorga, die sie schon nach Deutschland geholt hatte. Sie war schon einige Monate in dessen Tierheim hier in D, als ich sie im Netz sah und wir sie dann holten.
    Sorry...

    Liebe Grüße
    Kay


    Nein, du hast richtig angekreuzt, sie kam ja direkt aus dem Tierschutz zu euch. Nur wenn sie erst einige Zeit vermittelt gewesen wäre und dann wieder in den Tierschutz zurückgekommen wäre, dann wäre sie nach meiner Definition ein "deutscher" Vermittlungshund gewesen.

    Luna82
    Such dir was aus. :D

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    Werden auch Mischlinge gezüchtet wie Sascha sagt, dann wären es doch keine normale Rassezüchtung oder verstehe ich da was falsch? :???:


    Naja, wenn der Hund Papiere bekommt, dann wird er ja von einem Verband als Rassezucht anerkannt. Wie seriös das nun ist, können wir hier nicht entscheiden.

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    Also ich fände die Statistik mit Auslandsrassewelpen schon interessant. Ansonsten fallen die ja in die selbe Kategorie wie zbs deutsche Vermehrer-Rassewelpen mit Papieren.


    Nah, nicht unbedingt, die FCI-Zuchten fallen in die Kategorie 1.
    Ich wollte es auch nicht zu unübersichtlich machen und nun kann ich es sowieso nicht mehr ändern.

    Das Problem, dass seriöse Dissidenzzuchten in die gleiche Kategorie fallen wie unseriöse lässt sich ohnehin nicht ganz beheben.

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    Jana, vielleicht hab ich es übersehen, aber es könnte noch die Rubrik "Rassewelpe aus dem Ausland mit FCI, AKC o.ä. Papieren" eingeführt werden. Manch einer importiert ja auch seine Welpen aus dem Ausland (irgendjemand hier hatte sich doch auch zbs einen Sheltie-Welpen aus den USA geholt)


    Das gehört in die Rubrik 1: Rassewelpe vom VDH oder FCI-Züchter
    AKC dann halt Rassewelpe vom Züchter eines anderen Verbandes


    Was ich vergessen habe, sind die Welpen die noch als Welpe von Privat abgegeben werden. :ops:
    Ich würde vorschlagen, dass man dann entsprechend der ursprünglichen Herkunft dieses Welpen abstimmt, quasi dann für den Vorbesitzer.

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    Und nu :D ?


    Nu suchst du dir was aus. :P

    Wenn er gewollte Zucht mit Ahnentafel ist, dann ist er ein Rassehund vom Züchter.

    Glaubst du nicht daran, dass du eine Ahnentafel bekommen hättest, dann ist er Mischlingswelpe aus Privatvermehrung.

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    Bei Schila weis ich nicht was ich ankreuzen soll. Sie wurde von der Vorbestitzer vom "Vermehrer / Massenzücherte" gekauft, ich habe sie aber Privat von ihr als Rassewelpen (ca. 12 Wochen) übernommen.


    Da habe ich eine Lücke.
    Gut, dass du sowieso nur eine Stimme abgeben kannst. =) :???: :lol: