Beiträge von *Sascha*

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    Jeder kann da anderer Meinung sein, aber dann soll er es mir fachlich widerlegen und nicht mit irgendwelchen pseudo-emotionalen "die arme Hundeseele"-Aussagen kommen!


    Ich finde, dass diese Diskussion hier ziemlich am Thema vorbeigeht. Im Kern ging es zunächst um ein Prügeln nach der Tat.
    Warum diskutieren wir hier über Methoden und Mittel den Hund zu stoppen, dafür wäre zunächst einmal die Anwesenheit einer Person, während der Tat notwendig. Welche Mittel es dann braucht hängt sicher von der Vorarbeit und auch vom Charakter des Hundes selber ab.
    Ich bin aber der Meinung, dass es mehr als unwahrscheinlich ist, dass man diesen Hund jemals alleine auf einem Hof mit Huhn und Ziege laufen lassen kann und das unabhängig davon, ob man den Jagdtrieb mittels Clicker oder Teletakt zu kontrollieren versucht.

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    Ich verstehe, dass aber insgesamt etwas anders als du... da oben nur steht, das Verbot gilt nicht und dann eben zur Verhinderung der Fortpflanzung, dabei steht nichts darüber, dass diese Ausnahme nur gilt wenn sie für die Haltung des Tieres relevant ist.


    Schau in die Kommentare zum TschG. Ich habe es getan!

    Im Übrigen spielt der §6 überhaupt keine Rolle, da sich eine Nichtigkeit des Vertragspunktes bereits aus §1 ergibt.
    Es spielt keine Rolle, was der Vorbesitzer mit einer Kastration bezwecken wollte, wenn es für den jetzigen Besitzer keinen Grund gibt. Nur für dessen Überlegungen kämen überhaupt die Ausnahmeregelungen zu §6 in Betracht.

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    nur weil man jetzt eigentümer ist, heißt das nicht, dass man die bestandteile, des vertrags nicht mehr erfüllen muss.


    Doch, genau das heißt es, wenn nämlich die Vertragsbestandteile gegen geltendes Recht verstoßen. Die Klausel bzgl. der Kastration wurde übrigens schon vor dem Enstehen des §6 in heutiger Form, für nichtig erklärt, dafür reichte der §1. ;)

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    wenn es nicht erlaubt wäre, warum steht es dann so oft drin?


    Es ist nicht verboten eine solche Klausel in den Vertrag aufzunehmen, sie ist nur nichtig. Warum trotzdem so viele TschV sie in ihren Verträgen haben :ka: frag das diese Vereine. Vllt weil viele nicht wissen, dass sie nichtig ist ...

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    es wird dann vom züchter aus vielleicht auch so gedacht sein, dass keine unkontrollierte nachzucht stattfindet.


    Was der Züchter sich dabei denkt, ist seine Sache.

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    unser rüde wurde auch kastriert mit dem einzigen hintergedanken, dass er dann ruhiger wird. gilt das schon als vernünftiger grund?


    Das musst du deinen Tierarzt fragen. Er hat kastriert, also wird er es so gesehen haben.

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    unsere interpretation und die rechtliche interpretation kann aber himmelweite unterschiede haben.


    "Meine" Interpretation ist aber nicht "meine". Sie stützt sich auf bestehende Urteile und die juristischen Kommentare zum TschG. ;)

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    Zur Kastration, sie ist nicht tierschutzrechtlich verboten wie oben dargestellt, sondern darf auch ohne medizinische Indikation "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" angewendet werden. Das nur nebenher ;)


    Jepp, diese Ausnahme gibt es, ebenso die "zur weiteren Nutzung und Haltung", beides sind Ausnahmen von §6 Absatz 1 und Ausnahmen sind grundsätzlich eng auszulegen. ;)
    Zudem gilt die Ausnahme nur, wenn sie für die Haltung des Tieres überhaupt relevant ist, die Überlegungen des Vorbesitzers spielen hierbei gar keine Rolle.

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    Wir standen vor so einer Entscheidung: solltet der Hund in´s TH wo er versauert oder womöglich noch von einem Besitzer zum nächsten wandert und alles noch schlimmer wird oder soll er eingeschläfert werden.

    Da wir Punkt 1 nicht wollten und Punkt 2 mein Vater (und wir Kinder) nicht übers Herz gebracht haben, haben wir ihn behalten und mit Sicherungen gelebt (was im Grunde genommen richtig war, denn das Fehlverhalten zeigte er Aufgrund von Zucht- und Haltungsfehlern).


    Auch eine solche Entscheidung kann ich verstehen und nachvollziehen.

    Aber du erwartest doch nicht ernsthaft, dass jeder ein solches Risiko bewusst trägt, um einem solchen Hund ein weiteres ausgefülltes Leben zu ermöglichen. Zumal gar nicht jeder Halter dazu in der Lage ist, einen solchen Hund zu händeln, insbesondere dann nicht, wenn er selbst nicht unschuldig an der Entwicklung war, die sein Hund genommen hat.

    Bei aller Liebe zum Hund, aber bei manchen Konstellationen wäre eine solche Lösung der Wahnsinn und zu häufig überschätzt man die eigenen Fähigkeiten da auch, sieht das Verhalten des geliebten Hundes durch die rosarote Brille und es kommt, gerade im Zusammenhang mit Kindern, zu Unfällen, die man hätte vermeiden müssen.

    Nein, auch die Entscheidung deines Vaters war bewundernswert ... in solchen Fällen sind bedachte, überlegte Entscheidungen wohl nie falsch bzw. immer, je nachdem aus welchem Blickwinkel man sie betrachtet.

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    Wenn man mal Geschichten über Hunde sieht, was die für ein Lebenswillen haben und man sie vor die Wahl stellen könnte, würden sie bestimmt nicht den Tod wählen.......


    Ich habe diese Wahl noch nie treffen müssen und bin auch sehr froh darum.
    Aber ich kann die Beweggründe der Besitzerin, den Hund eben nur an Menschen abzugeben, die auch mit ihm arbeiten werden, nachvollziehen und verstehen.
    Ob ich selbst so handeln würde, das kann ich hier, heute und jetzt ganz sicher nicht sagen, denn ICH stecke nicht in dieser Situation und ICH musste nicht für diesen Hund entscheiden.

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    Hat das heute einer von euch gesehen, mit den Großstadtschlittenhunden?


    Hei, die haben wir auch getroffen auf dem Potsdamer Platz und wurden auch gleich angekläfft. :D Okay, nicht wir, sondern Chiko und Sascha. :lol: