Beiträge von *Sascha*

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    Mal ein klassisches Szenario: Ein Fasan wird angeschossen und flüchtet, wie die Tierchen das in der Regel machen, unter den nächsten Brombeerbusch. Hund wir zur Verlorensuche geschickt und steht davor.
    Was würde ein eurer Meinung nach "guter Jagdhund" machen?


    Er würde noch im Laufen den Busch scannen, die Stelle mit den wenigsten Brombeerranken erkennen und dem Fasan folgen.

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    Die Engländer bilden seit zig Jahren ihre Labradors auch mit Tennisbällen aus. Sind das jetzt alle schlechte Jagdhunde?


    Gegen die Nutzung eines Balls spricht ja auch nichts, oder? Es geht hier doch darum, dass man seinen Hund nicht zum Junkie machen soll!

    Übrigens Laufstall = Gehege = Zwinger ;) Daher sind natürlich auch hier die Mindestmaße einzuhalten.
    Allerdings fange ich persönlich bei etwas größeren Abmessungen als normale Transportbox dann auch an die Umstände zu berücksichtigen. Ist es ein Chihuahua oder eine Dogge, ein Welpe oder ein ausgewachsener Hund, wie viele Std. täglich verbringt der Hund dort im Laufstall. Es gibt eben doch noch sehr viel grau, bei dem auch ein Amtsvet nicht unbedingt einschreiten würde/muss, obwohl das TschG das eigentlich so vorgibt. Vllt auch ein Grund, warum es manchmal schwammig formuliert ist und daher der Interpretation bedarf!

    Und wo liest du nun, dass eine Box kein Raum ist? Sie ist nach oben und nach den Seiten abgegrenzt. Nur weil sich die Box bereits in einem Raum befindet, schließt das ja nicht aus, dass sie selbst eben auch ein Raum im Raum ist.

    Oder ist die Box nur im Garten ein Raum und im Haus dann was?

    Dementsprechend ist ein Raum innerhalb eines Hauses also kein Raum, wenn er keine Außenwände hat? :D
    Im Urteil wird lediglich definiert, dass es sich um einen Raum handelt, da er zum Freien hin nach allen Seiten abgegrenzt ist, es wird dort nicht erörtert, ob der als Raum befundene Kofferraum auch ein Raum bliebe, wenn das Auto in der Garage stünde ...

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    Es geht um den Begriff Haltung.
    Ich halte meinen Hund nicht in einer Box.


    Eben, jetzt kommen wir der Sache nämlich näher. Die Haltung eines Hundes in einer Hundebox erfüllt nicht die Bedingungen der Tierschutz-Hundeverordnung und des Tierschutzgesetzes.
    Die Frage ist, ab welcher Zeitspanne und welcher Regelmäßigkeit kann man von einer Haltung sprechen. In dem besagten Gerichtsurteil wurde eine Haltung angenommen, weil der Hund regelmäßig, 3-4x pro Woche für mindestens 4 Std. in der fraglichen Räumlichkeit untergebracht wurde.

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    Ich habe das Urteil das Sascha eingestellt hat übrigens gelesen und auch hier wird gezielt unterschieden.


    Ja, zwischen Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung dem Aufenthalt von Menschen dienen und Räumen, die dies nicht tun. Eine Box ist ein in sich geschlossener Raum, der nach 4 Seiten begrenzt und nach oben geschlossen ist. Eine Hundebox dient in der Regel auch nicht dem Aufenthalt eines Menschen, also sind hier die Mindestanforderungen an die Fläche einzuhalten, sofern der Hund eben in dieser Box gehalten werden soll.

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    Es ist nicht verboten.
    Eine Box ist kein "Raum".


    Und nun wird es langsam lächerlich, hauptsache man dreht sich die Verordnungen so, dass sie einem passen ... :lol:
    Natürlich fällt eine Box in diesem Zusammenhang genauso unter "Raum" wie der Kofferraum eines Autos. Der Begriff der "Haltung" ist dehnbar und muss vom Gericht genau bestimmt werden, aber dass die Räumlichkeit Box nicht den Anforderungen für eine Hundehaltung entspricht, das zumindest steht außer Frage. Deswegen hatte ich dieses Urteil eingestellt, weil hier einige Parallelen gezogen werden können, insbesondere dass das Gericht eben bereits eine Haltung vorliegen sieht, obwohl der Hund nur wenige Stunden am Tag im Kofferraum untergebracht wurde.

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    Er soll ja nicht blind durchrennen, sondern bei eventuell schmerzhaften Kontakt lernen, damit geschickt umzugehen und drüberzuspringen bzw. durchzuklettern und nicht lebenslang das Wild zu meiden....


    Ich denke, er sollte den Stacheldraht während der Hatz erkennen und innerhalb von Sekundenbruchteilen eine Entscheidung treffen können, wie er ihn möglichst unbeschadet passieren kann, ohne das Wild zu verlieren. Daher wäre ein Junkieverhalten (Hund rennt in den Stacheldraht) nicht förderlich.

    Naja, der Vorteil eines Junkies ist ja, dass der Junkie nicht denkt, sondern, das Objekt seiner Begierde vor Augen, gleich und unverzüglich handelt.
    Darüber werde ich mir bei Sascha zum Glück nie Gedanken machen müssen, mein Hund ist überall und in jeder Situation kopfgesteuert. Ziemlich blöd manchmal ... :D