Beiträge von *Sascha*

    Ist denn die Frage tatsächlich, OB man den Phänotyp beurteilen sollte? Es geht doch eher darum, welche Wertigkeit dieser im Rassestandard bekommt und vor allem welchen Auswüchsen er unterliegt. Im Gegenteil könnten Ausstellungen ja sogar bewirken, dass man entsprechend einem neuen gesunden Rassestandard entsprechende Hunde so abwerten kann, dass sie eben gar nicht mehr zur Zucht zugelassen werden können. Die Frage ist meiner Meinung nach also nicht, ob man Hunde ausstellt, sondern was man sich da zu sehen erhofft. Das Problem steckt doch im Rassestandard. Und hier taucht dann wahrscheinlich das Problem auf, dass dieser vom Ursprungszuchtbuch geschrieben wird?

    *Sascha*

    Wo der Hund gemeldet war weiß ich nicht, ich habe keine Google Suche deswegen angeschmissen :woozy_face:. Schön dass du das getan hast. Und häng dich ruhig dran auf. Ist bestimmt Zufall dass der Hund als OEB gemeldet war und sicher passierte dies ohne jegliche Hintergedanken vom Halter.

    Der Vorfall passierte in einem Hamburger Stadtteil

    Ich habe auch nicht extra gegoogelt, ich schaue nur NDR? ;-) Nein, war auch gar nicht irgendwie belehrend gemeint, vllt wollte der Besitzer auch wirklich einfach Steuern sparen (Gemeinden können da durchaus auch in S-H bestimmte Rassen höher besteuern) oder er wollte es beim Verwandtenbesuch in HH einfacher haben oder er hat gedacht mit einem Pitbull bekommt er auch in S-H Probleme, wie auch immer. Eine Rasseliste schützt so oder so nicht vor Beißattacken und auch nicht davor, dass sich Unbedarfte oder Idioten die falschen oder überhaupt Hunde anschaffen.
    Beim NDR haben sie gesagt, dass es sich um einen OEB-Mix handeln soll.

    In Hamburg wurde vor einigen Tagen wieder ein Kleinkind vom Hund der zur Familie gehört massiv verletzt. Der Hund wurde eingeschläfert.

    Angeblich ein Old English Bulldog, aber für mich sieht es aus wie ein Pitbull. Warum ich das erwähne? Nicht wegen der Rasse an sich, sondern weil der Hund als OEB gemeldet war und somit keiner Auflage unterlag. Wer so mauschelt.. ja da bin ich nicht frei von Vorurteilen.

    Der Halter hat den Hund zur Betreuung an seine 31jährige Nichte mit 2jährigen Kind gegeben. Die Oma wurde beim Versuch zu trennen ebenfalls verletzt.

    Das arme arme Kind 😭

    https://www.ndr.de/nachrichten/ha…attacke116.html

    Da der Hund in SH gemeldet war, hätte er auch als Pitbull keiner Auflage unterlegen. Bei uns gibt es nämlich glücklicherweise keine schwachsinnigen Listen mehr.

    Murmelchen

    Wie gesagt, Impfungen auf Massenveranstaltungen und dabei meine ich natürlich Veranstaltungen, auf denen sich bestimmte Tierarten in "Massen" treffen, das ist einfach eine seuchenschutzrechtliche Frage und wird bei entsprechenden Veranstaltungen mit anderen Tierarten ebenso gehandhabt. Wenn man nicht Impfen möchte, dann ist das okay, aber dann kann man eben auf solche Veranstaltungen nicht gehen.
    Ansonsten mag es in der Ausgestaltung der Regeln individuell sicherlich Konstellationen geben, wo bestimmte Regeln nicht notwendig, einfach Quatsch oder sogar kontraindiziert sind, aber nochmal, das traurige ist doch, dass es solche Regeln scheinbar geben muss, denn was ziemlich deutlich aus dem Vokabular hervorgeht ist, welche Auswüchse rund um solche Veranstaltungen stattfinden und da bin ich eben der Meinung, dass ich als verantwortungsvoller Hundehalter eben auch einfach mal solche Kontrollen mitmachen kann, damit diesen anderen Auswüchsen Einhalt geboten werden kann, hoffentlich.

    Zitat

    Impfungen

    "...Es dürfen nur Hunde auf die Veranstaltung verbracht werden (auch Besucherhunde), die nachweislich unter einer wirksamen Schutzimpfung gemäß der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin https://m.tieraerzteverband.de/bpt/berufspolitik/leitlinien/ stehen. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage eines EU-Heimtierausweises oder einer gleichwertigen amtlichen Bescheinigung zu erbringen. Alle Hunde müssen zudem nachweislich wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut zum Zeitpunkt der Veranstaltung besteht, wenn eine Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 12 Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt oder eine Wiederholungsimpfung innerhalb eines Zeitraums durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt...."

    Das von mir Fett markierte bedeutet de Facto eine Allgemeine Impfpflicht für die teilnehmenden Hunde. Bislang war immer nur der Impfstatus bei Tollwut vorgegeben, da Tollwut eine ansteckende, tödlichverlaufende Infektionskrankheit ist. Wenn das Schule macht, kann jedem das Vetamt Impfungen vorschreiben, egal ob diese für das jeweilige Tier Sinn machen oder nicht. Oder im Schlimmstenfall für den betroffenen Hund Gesundheitsgefährdend ist.

    Pflichtimpfungen auf Massenveranstaltungen halte ich tatsächlich für völlig normal. Ist im Pferdebereich z.B. schon sehr lange so. Ob es Ausnahmen für Nicht-impfbare Hunde gibt oder geben sollte, kann man dann ja diskutieren.



    Zitat

    Nochdazu ist die Verlinkung auf den bpt der sich in der Vergangenheit ja nicht gerade als fortschrittsfördend hervorgetan hat. Und natürlich ist die Quellenangabe des bpt mit der Impfleitlinie stand 1.1.2021 veraltet, da es bereits eine neuere Impfleitlinie stand 1.1.2022 gibt.

    (Und die BSZ findet erst im Herbst statt...)

    Hätte der VDH rechtzeitig eigene Impfvorschriften erlassen, bräuchte man nicht auf die Empfehlungen anderer Verbände zurückgreifen. Wie gesagt, im Pferdebereich, macht da keine Amtsveterinär extra Auflagen, weil sowohl nationaler als auch internationaler Verband bereits Regelungen getroffen haben.

    Zitat

    "...Die Hängertüren sind stets so weit zu öffnen, dass zum einen das Vorhandensein von Wasser kontrolliert sowie die Temperatur abgelesen werden kann und zum anderen die Tiere nach außen blicken können..."

    Ernsthaft? Ruheraum Hänger ade.

    Es lässt doch tief blicken, wenn diese Kontrolle notwendig ist. Natürlich ist das blöd für alle (Und ich hoffe, es ist die Mehrheit) die bereits vorher verantwortungsvoll mit ihren Hunden umgegangen sind. Ich fände es sogar richtig, wenn eine Beaufsichtigung durch eine Person (gerne auch Gruppenweise, also nicht 1:1 jeder Hund) vorgeschrieben werden würde.


    Zitat

    "... Eine Unterbringung von Hunden im Hänger oder im Auto außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist verboten und ein Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Für Hunde, die außerhalb des Geländes ordnungsgemäß untergebracht werden können (z.B. am Wohnort oder Unterkunft im Hotel) muss der Nachweis der Unterbringung vor der Veranstaltung erbracht werden..."

    ??? Ich muß nachweisen das meine Hunde bei mir Zuhause ordnungsgemäß untergebracht sind.

    Kann ich absolut nachvollziehen, wenn es gehäuft vorgekommen ist, dass Hunde einfach außerhalb des Geländes nicht entsprechend untergebracht wurden. So ist es doch okay. Entweder bleibt der Hund auf dem Gelände verwahrt oder man nimmt ihn mit in eine geeignete Unterbringung für die Nacht. So schwierig wird es nicht sein, eine Buchungsbestätigung incl. Hund nachzuweisen oder anhand der Meldeunterlagen nachzuweisen, dass man in der Gegend wohnt oder per Eigenerklärung zu bestätigen, dass man nach Hause fährt. Traurig finde ich, dass soetwas notwendig ist.

    Zitat

    "...Die Tiere sind abhängig von der Witterung und Standort maximal zwei Stunden am Stück in

    den Boxen, Hänger oder Auto, danach ist der Hund mindestens 30 Minuten außerhalb der Box, Hänger oder Auto zu belassen (bspw. Spaziergang , etc.). Um diese Angaben kontrollieren zu können, ist hierüber ein stets aktuell zu haltendes Protokoll ( s i e h e A n l a g e ) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Zudem muss sich die Person, die für den jeweiligen Hund verantwortlich ist und diesen aus dem KFZ/Hänger/Hundebox herauslässt, jedes Mal am hierfür vorgesehenen Kontrollpunkt melden, gleiches gilt für das Zurückbringen des Hundes in das KFZ/Hänger/Box. Über die An- und Abmeldung wird am Kontrollpunkt eine Liste geführt. Dies gilt nicht für die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit kann ein daran gewöhnter Hund in der Box/im Hänger bleiben..."

    Rechnen wir das mal zusammen. Ab 6:00 alle 2 Stunden für ne halbe Stunde Gassi, Macht über den Tag verteilt 8 Gassiblöcke = 4 h ???

    Und vor der An-Abmeldung staut sich dann alles???

    Wenn du deinen Hund wirklich den ganzen Tag in der Box lassen möchtest, dann empfinde ich 4 Std. freie Bewegung noch als viel zu gering ...

    Zitat

    Das sind für dich alles Selbstvertändlichkeiten?

    Ja, und ich betone noch einmal, dass ich es besonders erschreckend finde, dass eine solche Überwachung überhaupt notwendig ist.

    Ich verstehe nicht, warum man die Zucht (und Einfuhr) einiger Hunderassen nicht einfach verbieten kann. Bei anderen Hunderassen ging es doch auch. Warum gibt es eigentlich keine Musterklagen gegen Züchter oder Zuchtvereine? Gibt es keine klageberechtigten Tierschutzvereine in Deutschland?
    In Norwegen ist die Zucht von Englischen Bulldoggen und Cavalier King Charles Spaniel im Februar gerichtlich untersagt worden. Das ist zumindest ein Anfang.
    Ich denke, der VDH sollte sich mal beträchtlich auf den Hintern setzen oder es muss eben geklagt werden.

    Ist hier genau das gleiche, ich hatte auch Ärger mit insbesondere einem "Nachbarn", dass mein Hund ständig bellen würde. Ich habe dann auch ein Bellprotokoll geführt und festgestellt, dass mein Hund eigentlich nie mehr als 5-10min am Tag bellt und ich habe sehr großzügig aufgerundet. Mein "Nachbar" konnte mir leider nicht einmal mitteilen zu welcher Tageszeit, das Bellen ihn besonders stört, dann hätte ich meinen Hund, um des lieben Friedens willen sogar in der Zeit reingeholt, aber da kam nur, der würde immer bellen und wäre sowieso gestört. Auf meinen Vorschlag mal ein Bellprotokoll zu führen, sagte er, er wäre ja nicht immer da. Aha, warum stört ihn das Bellen, wenn er gar nicht da ist? Naja, nun habe ich schon seit einiger Zeit nichts mehr von ihm gehört, hat er sich vllt etwas anderes gesucht über das er sich ärgern will.

    Aber mein Vorschlag für dich, wäre eben auch erstmal ein Bellprotokoll zu führen, um überhaupt mal eine objektivere Vorstellung davon zu bekommen, wann und wie viel die Hunde bellen. Vllt kommt dabei auch heraus, dass es in der Summe gar nicht so viel ist, aber die Häufigkeit des Bellens zu bestimmten Tageszeiten echt anstrengt, weil du dann gerade zur Ruhe kommst, dann lässt sich evtl auch einfach eine Lösung finden, dass deine Nachbarn die Hunde vllt über Mittag oder in den Abendstd. mit ins Haus nehmen.

    Ich denke, die meisten Menschen haben einfach keine Tiere, finden es aber gut, wenn ihr Kind in Kontakt mit Tieren kommt. Mir sind die ja lieber, als die, die ihr Kind schreiend an sich reißen und auf den Arm nehmen, sobald sie einen Hund sehen.

    Ganz ehrlich, müsst ihr echt Kinder anschreien, weil ihr sonst nicht verhindert könnt, dass es zwischen Hund und Kind zu einer Konfrontation kommt? Das bringt dem Hund, wenn er durch das Kind verunsichert wird, ja nun auch nicht gerade weiter. In der Regel kann man doch wirklich vorausschauend agieren und rechtzeitig etwas sagen, den Hund zurücknehmen oder das Kind abblocken. Wenn ich einen Hund habe, bei dem ich wirklich Angst haben muss, dass er schnappen könnte, wenn er plötzlich doof angefasst wird, dann hätte der bei mir in unübersichtlichen Situationen einen Maulkorb auf, das hat dann auch noch den Nebeneffekt, dass alle dann einen Bogen um den "gefährlichen" Hund machen und der seine Ruhe hat.