Häh? Ich verstehe die Diskussion gerade nicht, aber ich kann auch etwas beisteuern.
1. In Schleswig-Holstein gibt es keine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit. (Dafür aber 365 Tage im Jahr im Wald)
2. In S-H gibt es keine Rasselisten.
3. Jeder Hund jeder Rasse kann nach entsprechenden Vorkommnissen als gefährlicher Hund eingestuft werden.
4. In umzäunten öffentlichen Freilaufgebieten dürfen gefährliche Hunde in S-H mit beißfestem Maulkorb frei laufen.
5. Gefährliche Hunde können in S-H frühestens zwei Jahre und nach bestandenem Wesenstest und ausführlichster tierärztlicher Begutachtung durch einen Fachtierarzt für Verhaltenskunde ihren Gefährlichkeitsstatus wieder aberkannt bekommen. Ich glaube, wir sind das einzige Bundesland mit "Resozialisierungsklausel".
Ach ja,
6. Um einen gefährlichen Hund auszuführen braucht man einen Sachkundenachweis und der Hund muss an 2m Leine und mit Maulkorb geführt werden. Da ich keinen Sachkundenachweis gemacht habe, kann ich nicht sagen, ob darin gelehrt wird, dass gefährliche Hunde nur einzeln geführt werden dürfen.