Es ist nicht neu, es wurde nur mit der neuen Hundeverordnung konkretisiert. Gerichtsurteile bzgl. z.B. einer zeitweisen Haltung im Kofferraum über 3-4 Std. gab es schon vor über 10 Jahren.
Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.
Dieses Gericht hatte damals zu beurteilen, ob eine Unterbringung von 3-4 Std an (ich weiß es nicht mehr genau) ca. 3 Tagen die Woche gegen die Hundehalterverordnung verstößt und hat dies mit dem Hinweis auf eine "Haltung" bejaht. Ich hatte das Urteil damals mit Aktenzeichen hier gepostet. Ist aber gelöscht worden, da es keine Onlinequelle gab. Das AZ habe ich heute leider nicht mehr.