Beiträge von *Sascha*

    Es ist nicht neu, es wurde nur mit der neuen Hundeverordnung konkretisiert. Gerichtsurteile bzgl. z.B. einer zeitweisen Haltung im Kofferraum über 3-4 Std. gab es schon vor über 10 Jahren.

    Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.

    Dieses Gericht hatte damals zu beurteilen, ob eine Unterbringung von 3-4 Std an (ich weiß es nicht mehr genau) ca. 3 Tagen die Woche gegen die Hundehalterverordnung verstößt und hat dies mit dem Hinweis auf eine "Haltung" bejaht. Ich hatte das Urteil damals mit Aktenzeichen hier gepostet. Ist aber gelöscht worden, da es keine Onlinequelle gab. Das AZ habe ich heute leider nicht mehr.

    Das ist ja alles noch recht neu und wird dann wohl künftig durch entsprechende Urteile in der Auslegung interpretiert werden.

    Ich bin bei dem Thema aber auch nur verwirrter, je mehr ich versuche zu recherchieren. :ka:

    Es ist nicht neu, es wurde nur mit der neuen Hundeverordnung konkretisiert. Gerichtsurteile bzgl. z.B. einer zeitweisen Haltung im Kofferraum über 3-4 Std. gab es schon vor über 10 Jahren.


    @san94 

    Das ist aus der Begründung des Gesetzes:

    Zitat

    Die Anforderungen gelten damit nicht nur für Räume im engeren Sinne, sondern auch für abgetrennte fest installierte Raumeinheiten (wie z.B. Verschläge) sowie für bewegliche Raumeinheiten (wie z.B. Kisten und andere Behältnisse). Raumeinheiten, wie z.B. Transportboxen, die die Anforderungen nicht erfüllen, sind zur Haltung von Hunden ungeeignet.

    Das schlussfolgert die Autorin dann dazu selbst:

    Zitat

    Die Zulässigkeit einer kurzfristigen Unterbringung von Hunden in Boxen oder Käfigen o. ä. in Wohnräumen muss daher zuletzt am Einzelfall und mit Blick auf die allgemeinen Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetzes wie auch der TierSchHuV geprüft werden.

    Man finde den Widerspruch.
    Also solange die Autorin nicht selbst in einer Hundebox oder einem Welpenauslauf lebt, sind diese Räume bzw. Raumeinheiten natürlich vom Gesetz erfasst.

    "Kurzfristig" darf dabei eben nicht die Kriterien für eine (zeitweise) Haltung erfüllen, das ist das entscheidende Kriterium.

    Takeo zum Beispiel fühlt sich sichtlich wohl in der Box (Höhle) wenn es gewittert, ihm zu viele Menschen zu Besuch sind usw.

    Ist doch toll. Sascha hatte keine Box, aber er hat am liebsten in der kleinen Besenabstellkammer unter der Treppe gelegen. Natürlich haben wir die Tür dann entfernt und seine Matratze da rein gelegt.
    Timur findet die Höhle doof.

    Nichts spricht gegen eine Box, wenn die Tür offen bleibt.
    Zum Rechtlichen hat McChris alles schon geschrieben! Es ist nämlich völlig egal wie individuell unterschiedlich das hier jeder sieht, wir bewegen uns nämlich nicht in einem rechtsfreien Raum.

    Siri hat im übrigen fast 40cm. Ggf ist sie auch knapp drüber. Sie ist also alles andere als Mini. Trotzdem seh ich eben deutliche Einschränkungen bei ihr, sodass hier, ein so kleiner Hund, nicht mehr einziehen wird.

    Noch kleiner, oder sogar mit weniger Beinen, erst recht nicht

    Warum siehst du Einschränkungen bei ihr? Denkst du, sie wäre "unglücklich", wenn ihr keine dieser für sie zu anstrengenden Wanderungen unternehmen würdet? Braucht sie das? Ich sehe da eher eine Einschränkung für dich, der Hund muss diese Strecken ja gar nicht laufen, um zufrieden zu sein. Also ein typisches Bsp. dafür, wenn die Ansprüche von Hund und Halter auseinander gehen. Ist ja nicht schlimm, aber ein Problem beim Hund sehe ich da nicht.

    Hm, ich finde das Kriterium "im Alltag unpraktisch" noch nicht ausreichend für eine Qualzucht. Das ist ja für den Hund erstmal keine fehlende Lebensqualität, wenn der Mensch aufpassen muss, nicht auf ihn zu treten, er auf bestimmten Wanderstrecken nicht folgen kann (Da kann man sich ja einen passenderen Hund suchen) oder Probleme im Umgang mit großen stürmischen Hunden hat (Sucht man sich eben andere Hundebekanntschaften) usw.

    Also ein Hund muss für mich IN SICH funktional sein. Ob er in das Leben und die Lebensumstände seiner Besitzer passt, das ist eine ganz andere Frage und spielt mMn bzgl. der Definition Qualzucht keine Rolle, sondern liegt in der Verantwortung des Hundehalters.

    Einige hatten Bedenken, dass 30min Trab hundeschädlich und missverständlich interpretiert werden könnte.

    Nö, das hast du missverstanden. Es wurde mehrfach gesagt, dass Trab nicht die bevorzugte Gangart ist, wenn es um Muskelaufbau geht, sondern Muskeln eben durch eine Vielzahl verschiedener und unterschiedlicher Bewegungen aufgebaut werden. Deswegen sind 30min traben nicht hundeschädlich, sondern einfach ungeeignet, wenn man in erster Linie die Muskulatur im Blick hat. Wenn es um Ausdauer geht, dann sieht das z.B. anders aus.

    Kein User der nicht eine gewaltige Welle des Hasses heraufbeschwören will wird hier jetzt mit: ,Na klar mach ich. Jede Nacht und tagsüber auch" antworten. Dafür ist das Thema viel zu brisant

    Interessant, als ich schon vor über 10 Jahren im Dogforum schrieb, dass es nach TschG verboten ist, einen Hund regelmäßig über einen gewissen Zeitraum in so einer Box unterzubringen, da wurde noch ich zerrissen. xD Aber schön, wenn sich das jetzt geändert hat.

    Wie schon einige hier geschrieben haben, es ist tierschutzwidrig und verboten und muss daher gar nicht diskutiert werden.
    Und bevor der Aufschrei kommt, natürlich darf man eine Box antrainieren und man darf sie auch mal für ein Training schließen, z.B. um Ruhe zu lernen. Du darfst den Hund darin aber nicht halten/aufbewahren, auch nicht, wenn es nur ganz wenige Std. sind oder auch nur kurz, weil du schnell zum Bäcker um die Ecke ... oder so

    Naja, wenn man meint dem Hund keine ausreichenden Flächen zur freien Bewegung zur Verfügung stellen zu können, dann ist das doch die logische Konsequenz. Aber ich denke, das geht in der Regel auch in einer Großstadt, dort gibt es ja auch entsprechende Grünanlagen oder spezielle Hundeauslaufgebiete oder man muss eben mal etwas rausfahren.

    Also erstmal gibt es ja wohl einen großen Unterschied zwischen Flächen zur freien Bewegung und eingezäunten Arealen. Hier haben die Hunde weeeesentlich mehr Freilauffläche als auf dem Land, wo wir kurz gewohnt haben. Aber eingezäunte Freilaufflächen sind Mangelware. Vor allen Dingen hier...im Osten...

    Und da man bei vielen Hunden nicht weiß, ob sie länger oder kürzer (spielt ja bei der Anforderung täglichen Freilaufs keine Rolle) an der Schleppleine bleiben muss, musste konsequenterweise die Haltung beispielsweise in Leipzig dann verboten werden.

    Es geht doch darum, dass der Hund sich "frei" und abwechslungsreich bewegen kann, außerhalb einer Wohnung oder eines kleinen Gartens und möglichst nicht nur auf Asphalt. Ob die Fläche nun eingezäunt ist oder der Hund im Alltag mit Schleppleine abgesichert ist. ICH finde das nicht wichtig. Wenn man aber meint, dass man das in der Stadt oder wo auch immer nicht leisten kann, dann sollte man keinen Hund halten. Und ICH gehe absolut davon aus, dass das auch in der Stadt möglich ist.