Beiträge von *Sascha*

    Jo. Dann geht der UPS Wurf vom Bauernhof halt unter der Hand an die Nachbarn.... War halt ein "Geschenk", weil "nicht geplanter Wurf". Weise doch mal nach, daß da Geld geflossen ist.....

    Warum sollte ausgerechnet der Landwirt seinen Wurf nicht beim Veterinäramt anmelden. Landwirte melden sowieso schon ALLES.

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    Und wenn dann irgendwelche Vermehrer-Fabriken eine Registriernummer kriegen ("für jeden, der Hunde VERMEHRT"), ist auch niemandem geholfen....

    Rückverfolgbarkeit

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    Außer, daß natürlich wieder derjenige dran verdient, der die Registriernummern ausgibt. Weil das ist ja schließlich auch wieder mit Aufwand verbunden, und muß deswegen irgendwie bezahlt werden.....

    Meine Betriebsnummer hat nix gekostet, die bekommst du z.B. automatisch, wenn du entsprechende Tiere beim Vet-Amt anmeldest. Da stehst du dann auf einer Liste und hast halt eine Nummer. Das ist schon seit Jahrzehnten so.

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    Der Staat hat nunmal nicht zu entscheiden wer Hunde züchtet und wer nicht (gottseidank!!)- aber er könnte seinen Job einfach mal machen, indem er anhand des Tierschutzgesetzes Vermehrer prüft auf Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Aber ist das wirklich gewollt??

    Tut er doch auch nicht. Er schafft mit der Registrierung nur die Grundlagen für eine anlassbezogene Überprüfung auch von Hobbyzuchten.

    Ich glaube, entscheidend für die schnelle Sicherstellung und das Hundehaltungsverbot ist hier, dass der Hund in Bremen/Bremerhaven nicht gehalten werden durfte.
    Bisl naiv finde ich die Aussage, dass der Hund "ganz lieb" ist und nur falsch sozialisiert wurde. Damit will ich gar nicht sagen, dass der Hund nicht lieb ist, das wäre für mich zumindest genauso wenig überraschend wie eine Artgenossenunverträglichkeit oder ein übersteigertes Beutefangverhalten.

    Ich halte meine Tiere auch immer selbst, merkwürdigerweise auch häufig die Tiere von den Besitzern, die ich zum TA begleite. :-D
    Also ist wahrscheinlich tatsächlich so, dass viele Tierhalter ihre Tiere nicht selbst festhalten oder das manchmal auch gar nicht so sinnvoll ist.

    Allerdings spielt das mMn für die Berechnung gar keine Rolle, wer da nun welches Tier hält, denn der Preis für die Blutentnahme beinhaltet doch nicht nur die Lohnkosten, sondern auch alle anderen Kosten, die in einer Tierarztpraxis so entstehen.

    :???: Es geht nicht um das anmelden eines Gewerbes. Wann ein Zuechter ein gewerblicher Zuechter ist, ist nWn eh immer eine Einzelfallentscheidung und hat auch nix mit dem TierSchG zu tun. Eine gewerbsmaessige Zuecgt (das ist was anderes) ist in DE erlaubnispflichtig und genau diese Erlaubnis muss man wohl in Zukunft vorlegen, wenn man bei ddn EK Hunde und Katzen unter 12 Monaten inserieren will.

    Bleibt aber doch trotzdem meine Feststellung, dass man diese Genehmigung nach §11 Satz 1 Nummer 8a) doch haben muss, BEVOR man gewerbsmäßig züchtet. Also kann ich eine solche auch beantragen oder erlangen, wenn ich gar nie gewerbsmäßig züchten werde, oder nicht?

    Muss man denn ein Gewerbe erst anmelden, um diese Erlaubnis nach §11 zu bekommen? Ich würde denken, die Erlaubnis muss schon vorliegen, wenn ich das Gewerbe anmelden will? Dann wäre es doch egal, ob ich mir die Erlaubnis hole und danach trotzdem gar kein Gewerbe anmelde.

    Ich habe den 11er aber deswegen habe ich trotzdem nicht automatisch die Erlaubnis zur gewerblichen Zucht.

    Das sind 2 unterschiedliche Dinge.Ein Hundezuchtgewerbe kann man ab 3 Zuchthündinnen anmelden.

    Du brauchst aber eine Genehmigung nach §11 Satz 1 Nummer 8a), wenn du gewerbsmäßig Hunde züchten willst.

    Dieses "Erlaubnis nach §11" beinhaltet ja unterschiedliche Aspekte. Also je nachdem für was du diese Erlaubnis beantragst.

    Jeder der gewisse Dinge erfuellt MUSS die Erlaubnis des Vetamt einholen. Das ist eine behoerdliche Erlaubnis und mWn die einzige die wir in DE haben.

    Ob Verein oder nicht ist egal. Das Gesetz unterscheidet da nicht.

    Bloed wirds halt fuer alle gescheiten Zuechter, die diese Erlaubnis nicht bekommen koennen, weil sie zu 'klein' sind.

    Aber Familie Mueller aus der Blumengasse, die lustig regelmaessig ihre Huendinnen decken laesst und die Welpen im 10. Stock des Hochhauses aufzieht, bekommt die Erlaubnis eben auch nicht und kann somit keine Welpen mehr bei den EK inserieren.

    Muss man denn ein Gewerbe erst anmelden, um diese Erlaubnis nach §11 zu bekommen? Ich würde denken, die Erlaubnis muss schon vorliegen, wenn ich das Gewerbe anmelden will? Dann wäre es doch egal, ob ich mir die Erlaubnis hole und danach trotzdem gar kein Gewerbe anmelde.

    Das ist aber bei allen Versicherungen gleich.

    Du kannst auch 20 Jahre lang in deine private Haftpflichtversicherung eingezahlt haben und dann wegen einem Minischaden gekündigt werden. Da nimmt das irgendwie jeder in Kauf, genauso wie dass im Idealfall jede Versicherung ein Minusgeschäft für den Versicherungsnehmer ist. Nur bei den Tierversicherungen ist es plötzlich ein Unding, dass man gekündigt werden kann und dass sie sich "nicht lohnen". So funktioniert Versicherung nun Mal :ka:

    Und nein, gut finde ich das auch nicht.

    Eine Tierkrankenversicherung werde ich aber deutlich häufiger nutzen als eine Haftpflichtversicherung. Ich habe bei einem klugen Versicherungsmenschen einmal gelesen, dass man insbesondere die Dinge versichert, die einen finanziell tatsächlich ruinieren können, also wirklich richtig.
    Natürlich ist es hart, wenn die Tierarztkosten die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen und klar sollte das nicht bereits bei einer kleineren OP der Fall sein, aber wenn dein Hund auf die Autobahn rennt oder auch nur einen kleineren Verkehrsunfall verursacht und hierbei Menschen lebenslange Schäden davontragen, dann bist du finanziell ruiniert und zwar komplett und das ist der Sinn einer Haftpflichtversicherung. Das ist eine völlig andere Dimension als eine Tierkrankenversicherung.

    Ich habe mir eben den gleichen Spaß erlaubt und würde für meinen Hund im Basispaket etwas mehr als 100EUR/Monat zahlen ...bei einem Erstattungslimit von 1500EUR/Jahr. :headbash:

    Jetzt hab ich auch mal gegoogelt und einen meiner Hund viel jünger gemacht. Also Hund geboren 1/2019, bis zum 4. Lebensjahr 100 % Deckungssumme unbegrenzt, danach 80 %. Monatliche Kosten knapp 65 Euro. Also damit könnte ich leben.

    Mit zunehmendem Alter wird es teurer in der Versicherung, ich weiß aber aus Erfahrung dass es das auch beim Tierarzt wird.

    Mit meinen 11 und 13 Jahre alten Hunden natürlich keine Chance, aber das war mir schon bewußt als ich sie übernahm.

    Würde hier ein junger Hund einziehen bekäme er eine Krankenversicherung.

    Wahrscheinlich ein kleinerer Hund gesunder Rasse? Wenn es eine größere Rasse war, hätte ich gerne den Anbieter.
    Mir ging es aber auch gar nicht so um die monatlichen Kosten, sondern um die Feststellung, dass die Versicherung mir anbietet pro Jahr maximal 1500EUR zu zahlen, wenn ich jedes Jahr mehr als 1200EUR/Jahr einzahle... :???: Dafür hätte ich nicht Mathematik studieren müssen, um zu errechnen, dass das ein "komisches" Angebot ist.

    Ja, ich habe gesagt, ich persönlich möchte, dass der Halter das letzte Wort über die Einschläferung seines Tieres hat.

    Wahrscheinlich läuft da ein völlig anderer Film in deinem Kopf als bei mir. Du stellst dir die Leute vor, die beim Tierarzt ankommen und ihren Hund loswerden wollen. Da ist das Geld vielleicht nur ein Vorwand, weil eigentlich geht es denen darum, dass der Hund jetzt alt ist, Mühe macht, ein bisschen seltsam wird...Oder die den Hund versaubeutelt haben, nicht mehr klarkommen, aber für die ist der Hund "schuld" und soll jetzt weg. Oder wirklich Leute, die lieber die 5. Espressomaschine kaufen, als ihren Hund anständig behandeln zu lassen. Die mag es geben und selbstverständlich sind das Arschlöcher.

    Mir persönlich geht es eher darum, dass ich Sorge habe, dass mir eine Behandlung aufgedrückt werden soll, die ich für mein Tier nicht möchte, weil ich vielleicht anderer Meinung darüber bin, was die Lebensqualität meines Tieres ausmacht als der Arzt. Am Leben erhalten kann man heutzutage Mensch und Tier lange, aber ob das sinnvoll ist, bleibt immer eine ethische Abwägung. Die würde ich für mein Tier, das ich großgezogen habe, das ich wahrscheinlich besser kenne als jeder andere und für das ich verantwortlich bin, gern selbst treffen. Vielleicht auch gegen die Meinung des behandelnden Arztes.

    Es kann kein Tierarzt dazu gezwungen werden, ein Tier zu euthanasieren, aber auch du als Besitzer kannst von keinem Tierarzt (außer dem Amts-Veterinär) dazu gezwungen werden, dein Tier auf eine bestimmte Art und Weise behandeln zu lassen. Das ist anders als beim Menschen!
    Ich finde es richtig, dass TA und Besitzer gemeinsam die letzte Entscheidung über die Euthanasie treffen müssen. Stimmt eine Partei nicht zu, dann darf das Tier nicht euthanasiert werden. Neben der Fachkenntnis ist es daher wohl auch nicht ganz unwichtig auch menschlich ein gutes Verhältnis zu seinem TA zu haben.