Niedersachsen bleibt der große Hund als gefährlich eingestuft und in S-H bekommst du die Ansage, sollte dein Hund nochmals auffällig werden, wird er umgehend eingestuft.
In Hamburg hat ein Kat. I Hund nicht mal diese Chance. Selbst, wenn nie etwas war. (15 kg Hund, normalerweise von vierjährigem Kind geführt). Ich finde auch die noch strengen Regelungen in SH und NDS schwierig, aber das finde ich untragbar. Aber - es ist Gesetz, also hat man als Halter einfach mal Pech.
Schon klar, aber das ist den meisten hier sicher auch bewusst, dass die Einstufung von Hunden nach Rassen falsch ist und auch jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Dass es da, wo es keine Listen gibt, aber nicht unbedingt besser ist, sondern tatsächlich in einem viel höheren Umfang Hunde nach Aktenlage eingestuft werden, das ist den meisten eben nicht bewusst. Wer denkt denn schon, dass sein Hund als gefährlich gelten könnte, weil er einen Hasen verfolgt hat oder sich mit einem anderen Hund gerauft hat. Und Behörden entscheiden da nicht nach Abwägung oder "Menschenverstand", die folgen dem Wortlaut des Gesetzes und der Beweisbarkeit. Hat der andere Hund nach einer Rauferei ein Loch, dann hat er ein Loch. So ist das dann. Und wenn zwei Menschen bezeugen, der hat nach einem Menschen geschnappt, ja, dann hat er geschnappt und die Mühle des Amtes mahlt. Wie gesagt, in S-H kannst du dann zur Tierärztlichen Begutachtung und kommst da wenigstens einmalig erstmal wieder raus.
ZitatBei dem Fall mit dem Dackel frage ich mich allerdings auch, wenn der erste Vorfall auch schon schwerwiegend war, warum wurden dann dort noch keine Auflagen ausgesprochen. Irgendwie verstehe ich gefühlt nirgendwo das Vorgehen, weil es allzu häufig sehr willkürlich zu sein scheint.
Super, Dithmarschen ... Das brauche ich echt gerade nicht.
Naja, zur Aufklärung. Wir wissen nicht, was das für ein Vorfall war, der da zur Anzeige gebracht wurde. Eine Einstellung der STA ist soweit erstmal normal, wenn die Verletzungen nicht erheblich sind und auch keine Fahrlässigkeit auf der Hand liegt. DAS heißt aber nicht, dass das Ordnungsamt seine Ermittlungen einstellt. Wir wissen auch nicht, ob es bereits Auflagen gab oder eine Tierärztliche Begutachtung schon angeordnet war. Natürlich kann es auch sein, dass eingestellt wurde, weil die Anhörungen der Personen damals widersprüchlich waren. Ämter brauchen auch immer etwas bis eine Entscheidung ergeht. Der Vorfall war im April, jetzt ist Juli. Kann also gut sein, dass noch gar nicht entschieden wurde. Nach diesem Vorfall werden die Hunde jedoch sofort eingestuft werden oder mindestens zur Tierärztlichen Begutachtung müssen und durch die werden sie nicht kommen, wenn sie nicht sozialverträglich und gut führbar sind. DAS ist Fakt.