Ich empfand die Haltung des Leonbergers als tierschutzrelevant. Trotzdem hatte ich den Eindruck, dass das Fell des Leonbergers am Ende schon etwas besser aussah und er wirkte auch im Ausdruck etwas fitter und gesünder UND er hatte normalen Kot. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob die 92kg Ausgangsgewicht stimmten, bzw. wann die gewogen wurden, evtl. war er zum Zeitpunkt der ersten Aufnahmen ja auch noch fetter.
Den TA kann ich verstehen, wahrscheinlich schaut er sich schon jahrelang an, wie der Hund jedesmal immer schwerer wird. Er sagte ja schon, dass er froh ist, dass der Hund nicht noch weiter zugenommen hat. Also mein Eindruck war schon, dass es zumindest in die richtige Richtung geht, der Hund wirkte schon deutlich gesünder. Auch wenn das alles viel zu langsam und noch viel zu inkonsequent erfolgt. Wegnehmen tut ihr keiner den Hund, also muss man doch irgendwo schauen, dass man die Frau irgendwie bestärkt, den Hund zumindest nach ihrem Vermögen wenigstens etwas gesünder und weniger zu füttern.
Beiträge von *Sascha*
-
-
Die allgemeine Untersuchung ist mehr oder weniger nur die kurze in Augenscheinnahme des Hundes. Wenn du im Notdienst warst, dann hatte dein Hund doch sicher auch etwas? Also muss sich doch rein logisch schon eine eingehende Untersuchung einzelner Organe anschließen.
-
Das Problem ist, hat der eigene Hund gebissen, dann ist das zunächst in der Regel erstmal eine Tatsache, die eine Gefährlichkeitsvermutung begründet.
Ob entsprechende Ausnahmetatbestände vorliegen, wie z.B. Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder der "Selbsterhaltungstrieb", das bedarf dann einer Einzelfallprüfung. In S-H wird diese Prüfung vom Sachbearbeiter des OA vorgenommen und der entscheidet das dann, im Zweifel eben unter der Zuhilfenahme einer tierärztlichen Begutachtung. Die Rasse spielt offiziell in S-H keine Rolle. So, dann entscheidet also dieser Sachbearbeiter und stuft den Hund als gefährlich ein oder schickt ihn zu dieser Begutachtung. Gegen die Begutachtung können keine Rechtsmittel eingelegt werden, weil es kein eigenständiger Verwaltungsakt ist, das heißt, der Hundehalter muss dahin oder der Hund wird eingestuft. Sollte der Hund zu diesem Zeitpunkt in normalen Alltagssituationen Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Hunden zeigen, raten die Gutachter hier davon ab, es überhaupt zu versuchen. Kostenpunkt sind knapp 700 EUR.
Stuft der Sachbearbeiter den Hund als gefährlich ein, dann muss man ins Widerspruchverfahren und danach gerichtlich gegen die Einstufung vorgehen und sowas dauert und kostet Geld. Da es sich zudem bei der Einstufungsentscheidung um Gefahrenabwehr handelt, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Es gelten sofort alle Auflagen, inkl. Sachkundenachweis, Wesenstest und Haltererlaubnis, welche z.B. schon bei einem einmaligen gröblichen Verstoß gegen das Hundegesetz oder einer Vorstrafe verwehrt wird. Alles in allem ebenfalls kein billiger Spaß.
Was ich damit sagen will, wenn der eigene Hund gebissen hat, dann hat man in der Regel erstmal immer die A...karte und kann sich leider nicht darauf verlassen, dass ja ein Ausnahmetatbestand vorlag. -
Das wird nur chronologisch nicht so bearbeitet werden, denn das OA wird parallel selbst Ermittlungen anstellen und dann evtl. eine Einstufung vornehmen, je nachdem auch bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Die Ermittlungen laufen parallel und unabhängig voneinander. Außerdem kam hier ja ganz explizit die Frage danach, was nach diesem Vorfall auf den Hund zukommen könnte. Wir sind hier schließlich ein Hundeforum.
Das heißt nicht, dass der Hundehalter eine evtl. Anzeige und Ermittlungen gegen seine Person nicht ernst nehmen sollte, aber daneben sollte er die Ermittlungen gegen seinen Hund nicht auf die leichte Schulter nehmen, ansonsten wird das ganz schnell zum Bumerang und der Hund wird schneller eingezogen als er gucken kann.Wenn ein Gericht, dass es sich um eine Notwehrsituation gehandelt hat, wird das ausschlaggebemnd sein. Denkst du, das Ordnungsamt wird vor der Gerichtsentscheidung eine Einstufung vornehmen?
Ja natürlich tun sie das! Das OA ist sogar explizit dazu angehalten sofort eigene Ermittlungen einzuleiten. Die Frage, ob der Hund nach diesem Vorfall als gefährlich einzustufen ist, ist auch nicht abhängig von der Frage, ob es Ermittlungen gegen den Hundehalter gibt oder diese irgendwann eingestellt werden, das sind voneinander völlig unabhängige Verfahren.
-
Wie gesagt, wenn Zweifel bestehen, ob der Hund angemessen reagiert hat bzw. ob ein Tatbestand nach Absatz 1, Satz 1-4 erfüllt ist, dann soll das Ordnungsamt den Hund zur Begutachtung schicken und dann wird auf der Grundlage dieses Gutachtens entschieden.
Aber die Frage wird sein, ob es überhaupt einen Angriff gegeben hat bzw. ob dieser beweisbar ist. Von einer Kommunikation mit dem OA ohne einen fachkundigen Anwalt kann man nur abraten.
Der Hund ist in dem Sachverhalt noch das kleinste Licht. Hier geht es ersteinmal darum, wer wen angegriffen und wer sich wie und unter zuhilfenahme welcher Mittel verteidigt hat. Die Frage, ob der Hund irgendwie einzustufen ist, kommt da erst ganz zum Schluss.
Das wird nur chronologisch nicht so bearbeitet werden, denn das OA wird parallel selbst Ermittlungen anstellen und dann evtl. eine Einstufung vornehmen, je nachdem auch bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Die Ermittlungen laufen parallel und unabhängig voneinander. Außerdem kam hier ja ganz explizit die Frage danach, was nach diesem Vorfall auf den Hund zukommen könnte. Wir sind hier schließlich ein Hundeforum.
Das heißt nicht, dass der Hundehalter eine evtl. Anzeige und Ermittlungen gegen seine Person nicht ernst nehmen sollte, aber daneben sollte er die Ermittlungen gegen seinen Hund nicht auf die leichte Schulter nehmen, ansonsten wird das ganz schnell zum Bumerang und der Hund wird schneller eingezogen als er gucken kann. -
Hundegesetz SH §7 Absatz 1 Satz 1, also eigentlich nicht.
Ich glaube, so einfach ist das nicht. Zur Abwehr hätte ja möglicherweise/wahrscheinlich weniger gereicht. Und der Hund hat beide ins Krankenhaus gebracht und nicht nur einen Angreifer gezwickt (was zur Abwehr einer strafbaren Handlung ja gereicht hätte haben können)
Aber ich will mich auch nicht aus dem Fenster lehnen - vielleicht wisst ihr da einfach mehr als ich.
Wie gesagt, wenn Zweifel bestehen, ob der Hund angemessen reagiert hat bzw. ob ein Tatbestand nach Absatz 1, Satz 1-4 erfüllt ist, dann soll das Ordnungsamt den Hund zur Begutachtung schicken und dann wird auf der Grundlage dieses Gutachtens entschieden.
Aber die Frage wird sein, ob es überhaupt einen Angriff gegeben hat bzw. ob dieser beweisbar ist. Von einer Kommunikation mit dem OA ohne einen fachkundigen Anwalt kann man nur abraten.
-
Kommt darauf an, ob der Hundehalter den Angriff beweisen kann bzw. das Ordnungsamt ihm diesen glaubt.
Das ist kein Thema mehr für das Ordnungsamt, sondern für einen Richter.
Falsch, die Entscheidung, ob der Hund als gefährlich einzustufen ist, obliegt zuerst einmal nur dem Ordnungsamt. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht für den Hund, sondern nur für Straftaten, die vom Menschen ausgingen (Auch wenn sie von einem Hund finalisiert wurden). Ein Einstufungsbescheid kann dann natürlich gerichtlich angefochten werden, aber ich denke, das meintest du nicht.
-
Kommt darauf an, ob der Hundehalter den Angriff beweisen kann bzw. das Ordnungsamt ihm diesen glaubt.
Ich glaube, es kommt sogar auf noch mehr an. Wird da nicht dann auch nach "Verhältnismäßigkeit" gefragt?
Hundegesetz SH §7 Absatz 1 Satz 1, also eigentlich nicht. Sollten Zweifel bestehen soll das OA eine Begutachtung des Hundes nach Absatz 3 anordnen. Die wird hier von speziellen Tierärzten für Verhaltenskunde durchgeführt.
-
Edit: Und, das wollte ich eigentlich sagen: Der arme Hund. Hoffentlich hat das nicht ausgerechnet für den negative Konsequenzen.
Kommt darauf an, ob der Hundehalter den Angriff beweisen kann bzw. das Ordnungsamt ihm diesen glaubt.
-
Hier nicht, nö.
Aber anscheinend verlieren das einfach viele Menschen aus dem Hinterkopf.
Die Leute verlieren generell den Respekt vor Tieren oder vllt sogar noch viel allgemeiner, den Respekt vor den Gefahren der Natur oder vllt noch allgemeiner, in Zeiten der Rundumversicherung und -sicherheit überhaupt vor Gefahren.
Mein Gedanke war jedenfalls, was tun wir eigentlich, wenn ein Kind auf den Reitplatz zwischen die Pferde läuft, schließen wir dann auch den Reiterhof?
Keine Ahnung, wie viel Stress dieser Wolf bei so einer dämlichen "Audienz" hat, keine Ahnung, warum er so und nicht anders gesichert werden musste, spielt doch für dieses Thema "gefährliche HUNDE" auch eh keine Rolle.