Warum lockt man einen Hund und gibt ihm dann einen drüber?
Was soll er lernen?
Wo hat sie ihn gelockt?
Warum lockt man einen Hund und gibt ihm dann einen drüber?
Was soll er lernen?
Wo hat sie ihn gelockt?
Aggressives Verhalten sehe ich da einfach nicht, dafür ist ein Welpe mit 4 Monaten noch gar nicht reif genug.
Aggressives Verhalten gehört zur normalen Kommunikation und wird natürlich auch schon von Welpen gezeigt. Anstatt Aggressionsverhalten zu negieren, sollte man sich auch diesen Teil der hündischen Kommunikation bewusst machen und entsprechend damit umgehen.
Über den zielführenden Umgang kann man dann vllt streiten.
Aber so prinzipiell trau ich auch dem nettesten Hund zu unter bestimmten Voraussetzungen kräftig zuzulangen, einfach weil er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindet, etwas super doll weh tut oä. ( wobei Schmerztoleranz auch nochmal individuell super verschieden ist)
Eine ganz interessante Studie zur Auslösung von Aggressionsverhalten bei "normalen" Hunden.
70% zeigten Aggressionsverhalten, 1/3 biss zu.
(Schmerz spielte hier keine Rolle im Test)
Refubium - Ein Aggressionstest bei Berliner Stadthunden (fu-berlin.de)
Aggressive Verhaltensweisen?
Was genau?
Ernsthaft?
Zum Aggressionsverhalten gehören die folgenden Verhaltensweisen: Knurren, Bellen, Knurrbellen, Fauchen, Nasenrückenrunzeln, Zähne blecken, Vorwärtsintention gegen den Kontrahenten, Beißen, Schnappen (die letzten drei Elemente sowohl gehemmt und
ungehemmt)
Der Welpe zeigt doch ganz eindeutig aggressive Verhaltensweisen. Wenn diese Aussage von Herrn Rütter für viele gleichbedeutend mit "der Hund ist (gemein)gefährlich" ist, dann ist das nicht das Problem von Herrn Rütter.
Bezüglich der Änderung des dänischen Hundegesetzes 2017:
In § 1b wird folgender Absatz angefügt:
„Absatz. 6. Ungeachtet des Absatzes 1 kann die Polizei in Ausnahmefällen beschließen, dass ein Hund innerhalb einer von der Polizei festgesetzten Frist nicht getötet wird, sondern aus Dänemark ausgeführt wird, wenn der Hund aus einem anderen Land als Dänemark stammt, wenn glaubhaft anzunehmen ist, dass es dem Hundebesitzer nicht bekannt war, dass der Hund verboten ist, vgl. Abschnitt 1a, und wenn der Hund nicht kommerziell eingeführt wurde. Die mit dem Export des Hundes verbundenen Kosten trägt der Hundehalter."
Quelle: Hundegesetz (retsinformation.dk)
Die Änderung bezieht sich also nur auf illegal eingeführte Hunde und ist eine KANN-Bestimmung.
Wie sollte so eine Kontrolle denn aussehen? In S-H ist z.B. die Registrierungspflicht für Hunde unter anderem auch daran gescheitert, dass Ordnungsämter keine Chip-Lesegeräte besitzen. Es kann bei einer zufälligen Kontrolle also noch nicht einmal die Identität des Hundes festgestellt werden.
Ich denke, ohne dass das jemand anzeigt, der von den Auflagen weiß, wird da eher nichts passieren. Allerdings kostet ein Verstoß gegen die Auflagen ein Zwangsgeld und nicht zuletzt dann auch irgendwann den Hund. Der Einsatz ist also relativ hoch.Bei uns gibts immerhin Chip- und Registrierungspflicht. Jedoch befürchte ich auch, dass die Polizei und Behörden grad bei chronischem Personalmangel "wichtigeres" zu tun haben. Finde ich ehrlich gesagt etwas gruslig, dass realistischerweise gefährliche Hunde herumlaufen, ohne sich an die Auflagen zu halten.
Da die meisten Hunde, die als "gefährlich" eingestuft sind, sich auch nicht anders verhalten oder ungesicherter sind, wie alle "ungefährlichen" Hunde, finde ich das nun wiederum überhaupt nicht gruselig. Die meisten Hundehalter werden schon aufpassen, dass ihr Hund nicht wieder auffällig wird und die, denen sowas egal ist, die fischst du häufig durch die Auflagen wie Wesenstest, Sachkundenachweis, Führungszeugnis und erhöhte Hundesteuer schon raus. Da geht der Hund dann ins Tierheim oder wird eingezogen.
Natürlich wäre es deutlich sinnvoller, wenn man sich evtl. auf die wirklich gefährlichen Hunde beschränken würde und dann entsprechende Maßnahmen auch kontrolliert. Das ganze ist aber ohnehin ein Nischenproblem, da es in Deutschland kein echtes Problem mit gefährlichen Hunden gibt, zumindest nicht, wenn man andere Lebensrisiken im Vergleich heranzieht.
Rein aus Interesse: Wie sieht eigentlich die Vollstreckung aus, wenn ein als gefährlich eingestufter Hund erst mal Auflagen hat? Wird das kontrolliert? Klar, den anderen Hundehaltern fällt es sicherlich auf, wenn der Hund dann doch kein Maulkorb trägt. Aber interessiert das sonst noch wen (Polizei/Ordnungsamt) ob sich an die Auflagen gehalten wird?
Wie sollte so eine Kontrolle denn aussehen? In S-H ist z.B. die Registrierungspflicht für Hunde unter anderem auch daran gescheitert, dass Ordnungsämter keine Chip-Lesegeräte besitzen. Es kann bei einer zufälligen Kontrolle also noch nicht einmal die Identität des Hundes festgestellt werden.
Ich denke, ohne dass das jemand anzeigt, der von den Auflagen weiß, wird da eher nichts passieren. Allerdings kostet ein Verstoß gegen die Auflagen ein Zwangsgeld und nicht zuletzt dann auch irgendwann den Hund. Der Einsatz ist also relativ hoch.
Mulltown
Nichts weiter als ein Ratschlag.DuWir können uns noch so sehr über die Gesetzeslage aufregen, sie ist aktuell so, wie sie ist. Das Ordnungsamt sitzt am längeren Hebel und du kannst allenfalls einen langen gerichtlichen Prozess führen und hoffen, dass dein Hund am Ende "freigesprochen" wird. Sobald dein Hund beißt, gilt er als potentiell gefährlich. Dafür reicht im Zweifel schon ein blauer Fleck.
Ich gebe dir nur den Rat, stecke deine Energie in die Dinge, die du beeinflussen kannst. Trainiere mit deinem Hund, dass er diese Überprüfung übersteht und komm bloß nicht auf die Idee, den Biss zu relativieren, lege den Fokus auf die Dinge, die du verändern kannst, dass ein solcher Vorfall nicht wieder geschieht. Nicht, weil ich das gerecht oder richtig finde, sondern weil du die Umstände und Gesetze jetzt nicht ändern kannst.Ich weiß was Du meinst, aber damit ist das Unrecht nicht weg . Ich halte mich doch an alle Auflagen und habe , um den Prozess zu beschleunigen und meinen Hund nicht unnötig lange zu quälen , auf weiteren Zoff (Anwalt etc..) verzichtet und eine Verzichtserklärung unterschrieben. Mehr kann ich nicht tun .
Du hättest dir einen Anwalt nehmen sollen ...
Jetzt kannst du nur all deine Energie einsetzen, um dich und deinen Hund durch diese Überprüfung zu bringen. Schluck deine Wut und deinen Zorn herunter, ich weiß wie schwer das ist, aber es machts halt gerade nur schwerer. Konzentrier dich auf euch, eure Situation wird nicht besser, wenn du wütend auf deine Umwelt bist.
Sollte es anzeigenwertes Verhalten geben, dann zeige das an, aber versteife dich da jetzt nicht drauf, es ändert alles nichts an deiner Situation. Du musst diese Wut loswerden, die Überprüfung gilt nicht nur dem Hund, sondern ebenso dem Halter. Es wird erwartet, dass du deinen Hund einschätzen kannst und ihn vorausschauend führst. Das Fehlverhalten anderer darf dich nicht beeinflussen und keinesfalls solltest du Schuld bei anderen suchen.
Mulltown
Nichts weiter als ein Ratschlag. Du Wir können uns noch so sehr über die Gesetzeslage aufregen, sie ist aktuell so, wie sie ist. Das Ordnungsamt sitzt am längeren Hebel und du kannst allenfalls einen langen gerichtlichen Prozess führen und hoffen, dass dein Hund am Ende "freigesprochen" wird. Sobald dein Hund beißt, gilt er als potentiell gefährlich. Dafür reicht im Zweifel schon ein blauer Fleck.
Ich gebe dir nur den Rat, stecke deine Energie in die Dinge, die du beeinflussen kannst. Trainiere mit deinem Hund, dass er diese Überprüfung übersteht und komm bloß nicht auf die Idee, den Biss zu relativieren, lege den Fokus auf die Dinge, die du verändern kannst, dass ein solcher Vorfall nicht wieder geschieht. Nicht, weil ich das gerecht oder richtig finde, sondern weil du die Umstände und Gesetze jetzt nicht ändern kannst.