Ich finde es nur schlimm, wenn falsch informiert wird. Die dänischen Gesetze gelten für alle Hunde, auch für die Hunde von Touristen.
Ich beziehe mich auf diesen Satz. Die dänischen Gesetze gelten für Touristen nur eingeschränkt.
Nein, sie gelten uneingeschränkt. Es gibt lediglich die Möglichkeit, dass ein einzelner Absatz des Hundegesetzes nicht angewandt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft nur die unwissentliche Einfuhr illegaler Hunde und grundsätzlich gilt auch hier zunächst das dänische Gesetz.