Beiträge von *Sascha*

    Ich finde es nur schlimm, wenn falsch informiert wird. Die dänischen Gesetze gelten für alle Hunde, auch für die Hunde von Touristen.

    Ich beziehe mich auf diesen Satz. Die dänischen Gesetze gelten für Touristen nur eingeschränkt.

    Nein, sie gelten uneingeschränkt. Es gibt lediglich die Möglichkeit, dass ein einzelner Absatz des Hundegesetzes nicht angewandt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft nur die unwissentliche Einfuhr illegaler Hunde und grundsätzlich gilt auch hier zunächst das dänische Gesetz.

    Welchen Sinn hätte ein Wesenstest, wenn der Hund nicht in Situationen gebracht werden würde, in denen er potentiell auslösen könnte? Wer das als übergriffig empfindet, der muss ja nicht teilnehmen.

    Also ich finde schon, dass es da mehr als schwarz und weiß gibt und man sich mal darüber unterhalten kann, wo die Grenze des Zumutbaren liegt.

    Nur weil ein Hund beißt, weil der Besitzer angegriffen, womöglich zu Fall gebracht wird, heißt das noch nicht, dass das ein Problem sein muss. Wenn selber Hund Alkoholisierte, Kinderhände aus Kinderwägen, Radfahrer und fliegende Bälle cool ignoriert.

    Irgendwo ist die Grenze zu, was ist noch Alltag, was ist Schikane. Ich hoffe doch nicht, das körperliche Angriffe als normal gelten und simuliert werden sollten.

    Wer sagt denn etwas von Angriff? Ich glaube kaum, dass der besagte Amts-Vet sich auf Pünktchen geworfen hat. Aber ein Erschrecken mit Berührung von hinten, das kann durchaus Alltag sein. Ich kann mich im Wesenstest eben nicht hinstellen und sagen, oh nö, da fühle ich mich angegriffen oder mein Hund wird zu sehr bedrängt. Ich muss durch den Wesenstest beweisen, dass mein Hund gesellschaftstauglich ist, nicht der Gutachter das Gegenteil.

    Wieso sollten die Dänen extra eine Reglung für Touristenhunde fassen und diese gilt dann nicht?

    Nochmal, die Regelung für die Touristenhunde schafft lediglich die Möglichkeit, dass ein Hund der unwissentlich und privat illegal eingeführt wurde, nicht eingeschläfert werden muss, sondern wieder ausreisen darf. Vor dieser Änderung war dies rechtlich nicht möglich, illegale Hunde mussten ausnahmslos eingeschläfert werden.
    Ansonsten gelten die Hundegesetze weiterhin für alle Hunde, auch die von Touristen. Schaut man auf die Seite des Außenministeriums, dann steht das da auch dick und fett in deutscher Sprache.

    Du darfst aussteigen, aber nur um den Hund sich lösen zu lassen. Natürlich mit Maulkorb und 2m-Leine.

    Also nicht anders als in Hessen auch. Offizieller Assistenzhund, aber "falsche Rasse", daher MK- und Leinenzwang.

    Bloß würde sie dort nach einem "Verstoß" nicht direkt eingezogen und der Gefahr der Einschläferung ausgesetzt sein....

    Genau, das ist der Unterschied. Wobei ich sicherlich denke, dass die dänische Polizei bei Hunden von Touristen sicherlich vorsichtiger agiert, aber man muss ja nur einmal an die falsche Person geraten.

    Ich finde es nur schlimm, wenn falsch informiert wird. Die dänischen Gesetze gelten für alle Hunde, auch für die Hunde von Touristen.
    Wenn man dann behauptet, es wäre alles nicht so schlimm und einem Touristenhund könne wegen der Gesetzesänderung 2017 nichts passieren, dann ist das einfach falsch.
    Anderswo habe ich sogar schon gelesen, man solle doch auch einfach mit einem Listenhund nach Dänemark einreisen, man werde an der Grenze wahrscheinlich eh nicht kontrolliert. Solche Ratschläge sind dumm und fahrlässig, wenn ich ein Land bereise, dann muss ich seine Gesetze achten.
    Jeder Dänemarkurlauber mit Hund sollte die Gesetzeslage kennen und wissen, dass sein Hund im Falle eines Beißvorfalls durch eine Entscheidung der Polizei eingeschläfert werden kann (oder wenn er den falschen Rassemix einführt) und dann muss eben jeder selbst entscheiden, ob er für seinen Hund das Risiko eingehen will. Ich würde auch in kein Land reisen, indem mir die Todesstrafe droht, wenn ich einen Verkehrsunfall mit Verletzungen verschulde. Aber das muss eben jeder für sich und seinen Hund selbst abwägen.

    Von anderen Campern bekam ich den dringenden Rat, auf dem Weg durch DK besser nicht zur kleinen Pipi-Runde (mit MK und 2-Meter-Leine) auszusteigen, sondern stantepede durchzufahren.

    Mein Hund steht auf der dänischen Rasseliste und wäre somit natürlich DER Top-Kandidat.

    Vielleicht weiß hier jemand von Euch, wie das läuft, wenn man sich lediglich im Transit nach Schweden befindet?

    Du darfst aussteigen, aber nur um den Hund sich lösen zu lassen. Natürlich mit Maulkorb und 2m-Leine.

    Das mit dem Flat schockiert mich gerade. Das wusste ich nicht. Unser erster Hund war ein Flat Coated-kl. Münsterländer-Mix, der ist gesunde 16 Jahre alt geworden und tatsächlich an "Altersschwäche" dann gestorben. Der ist allerdings auch schon 1990 geboren worden. Sind die Flats schon immer so kaputt gewesen oder erst in den letzteren Jahren?