Beiträge von *Sascha*

    Kann. Aber das ist Ermessenssache und keine Garantie. Mir wäre das zu unsicher.

    Das "kann" bezieht sich darauf ob du es gewusst hast oder nicht. So verstehe ich es zumindest.

    Ist ja eigentlich ja auch egal. Das ist ja eher ein Thema für Leute mit bestimmten Hunderassen.

    Falsch, das Kann bezieht sich auf das Ermessen der Polizei. Unwissenheit ist nur eine Voraussetzung dafür, dass die Polizei so entscheiden darf.

    Und auch zweites ist falsch, denn es reicht, wenn eine verbotene Rasse in deinem Hund vermutet wird. Die Beweislast trifft dabei immer den Hundehalter. Hast du z.B. einen rumänischen HSH-Mix oder auch nur einen deutschen Labrador-Mix kann das unter Umständen ganz dumm laufen.

    Und ja, ich bleibe dabei: ein HSH soll sich nicht erschrecken und deshalb zurückziehen, sondern nach der Beurteilung der Situation entsprechend reagieren, so, wie es ihm in über 700 Jahren genetisch verankert wurde.

    Das heißt natürlich NICHT automatisch, daß dieser Hund dann zubeißt!!

    Aber das wissen die entsprechenden (erfahrenen) Halter eh.....

    So ist das. Jeder gut sozialisierte HSH bemerkt sofort, dass die Situation gestellt ist und kein echter Angriff erfolgte. Ein HSH wäre so wirklich der letzte Hund, bei dem ich mir wegen sowas Sorgen machen würde.

    Zusatz: Im Übrigen verteidigt der HSH in der Regel nicht den Hirten und ganz sicher nicht gegen dessen Willen.

    Ich google niedersächsischer Wesenstest. Mit einer der ersten Hinweise, der Test soll nicht in gewohnter Umgebung des Hundes und auf gar keinen Fall auf dem Hundeplatz stattfinden. Ich lese Pünktchen86 Erfahrungen. Ich bin immer noch nicht schlauer, was mich in der Realität erwarten würde.

    Die von mir beschriebenen Wesenstests fanden in NRW statt.

    Im Übrigen ist das Ziel des niedersächsischen Wesenstests nicht die Feststellung der Gefährlichkeit. Die erfolgt in Niedersachsen nach Aktenlage. Bei den Wesenstests in Niedersachsen geht es um die Prüfung, ob der gefährliche Hund ohne Fremdgefährdung geführt werden kann, oder ob eine Wegnahme erfolgt.

    Genaugenommen wird im niedersächsischen Wesenstest geprüft, ob der Hund zu sozialverträglichem Handeln fähig ist. Die Gefährlichkeitseinstufung wird in Niedersachsen allein vom OA getätigt und kann durch einen Wesenstest nicht aufgehoben werden. Der Wesenstest bietet jedoch die Grundlage für die Aufhebung der Maulkorbpflicht und sogar evtl. der Leinenpflicht. Nur den Status "gefährlich" bekommt der Hund aktuell in Niedersachsen nicht mehr los.

    Den niedersächsischen Wesenstest habe ich deswegen ins Spiel gebracht, weil er mWn der einzige ist, der wissenschaftlich validiert wurde und sich viele Wesensteste anderer Bundesländer und Gutachter auf ihn stützen.

    Jedoch sollte man sich schon Gedanken machen, ob der eigene Hund tatsächlich den Anforderungen unserer Gesellschaft an Ungefährlichkeit genügt, wenn er einen solchen Wesenstest nicht bestehen würde.

    Definiere solchen.

    Es gibt kaum eine Sache über die so viel spekuliert wird, wie der Wesenstest. Es gibt kaum leicht zu findende, öffentliche Infos. Ein Großteil der Hundehalter hat keine persönlichen Erfahrungen.

    Ich würde den als Grundlage nehmen:
    Wesenstest_Broschuere_032003 (12).pdf

    Ja, das Problem mit den unterschiedlich beurteilenden Gutachtern teile ich. Ich sag ja auch nicht, dass alles gut ist, aber ich teile diese Angst nicht. Der niedersächsische Wesenstest gilt als einer oder sogar der schwerste in Deutschland und trotzdem fallen kaum Hunde durch, einfach weil es nicht so viele wirklich gefährliche Hunde in Deutschland gibt und zweitens, weil sich die Teilnehmer natürlich in der Regel ernsthaft vorbereiten.

    Ich fände es übrigens gar nicht so schlecht, wenn sich jeder Hundebesitzer diese Situationen einmal ansehen würde und überlegen würde, wie eigentlich sein Hund so reagieren würde und zwar nicht mit dem Gedanken, dass der Test eine Zumutung ist.

    Den Hund testen ist absolut ok. Und da auch mal mehr schauen. Auch wie der Halter seinen Hund fuehrt. Das alles ist doch absolut kein Thema.

    Aber man sollte da schon realistisch sein bzw. bleiben und eben keine Maschine erwarten.

    Gutachter erwarten sowas in der Regel auch nicht. Der niedersächsische Wesenstest hat die Abstufungen 1-7, von "keine aggressive Reaktion" bis hin zu "ließ sich auch nach 10min nicht mehr beruhigen". Erst bei einer Reaktion ab 5 wird es kritisch. Diese darf nur in Bedrohungssituationen gezeigt werden. In anderen Situationen höchstens 4. Es ist also keinesfalls so, dass es da keine Abstufungen gibt, zumindest nicht, wenn man da wissenschaftlich fundiert an die Auswertung herangeht. Doof ist halt, wenn der Gutachter keine entsprechende Expertise hat oder ein Sachbearbeiter im OA das Ergebnis auswerten soll.

    Ich muss durch den Wesenstest beweisen, dass mein Hund gesellschaftstauglich ist, nicht der Gutachter das Gegenteil.

    Wenns nur so wäre- denn mal unter uns, häufig erscheint mir die Absicht eher gegenteilig.

    Wenn ich höchst konstruierte Situationen bedenke die eigentlich nie im Leben so vorkommen würden (siehe z.b der Staubsauger) frage ich mich wirklich ob es das Ziel ist zu prüfen ob ein Hund gesellschaftstauglich ist oder nicht eher die Absicht des Gegenteils dahinter steht.

    Die meisten Wesenstests bzw. Situationen, die von Gutachtern genutzt werden, lassen sich auf den niedersächsischen Wesenstest zurückführen und der wurde von der TiHo Hannover entwickelt und wissenschaftlich validiert. Das heißt nicht, dass ich solche Tests einfach kritiklos abnicke. Jedoch sollte man sich schon Gedanken machen, ob der eigene Hund tatsächlich den Anforderungen unserer Gesellschaft an Ungefährlichkeit genügt, wenn er einen solchen Wesenstest nicht bestehen würde.