Ich frage mich eben auch, warum man in dieser Situation mit Reizgas gegen einen alkoholisierten Mann mit gefährlichem Hund an der Leine vorgeht.
Also ich als Polizeilaie frage mich das, lasse mich da gerne belehren.
Ich hätte vermutet, dass die Polizei in einer solchen bedrohlichen Situation eher deeskalierend einwirkt, auf Zeit spielt, professionelle Unterstützung anfordert und nicht das Risiko eingeht, dass der Hund losgelassen wird und damit Menschen gefährdet werden.
Beiträge von *Sascha*
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Das scheint irgendwie so eine typische Situation gewesen zu sein zwischen einem "alkoholisierten Störer" und der Polizei. Und der Hund ist da einfach zwischen die Fronten geraten.
Es gibt ja einige widersprüchliche Berichte und irgendwie wird das alles nicht ganz rund.
Was ich gefunden habe:
1. Der Mann hatte wohl keinen Haustürschlüssel mehr und stieg regelmäßig über sein Fahrrad und den Balkon in seine Wohnung ein. In dieser Zeit lief der Hund immer frei auf der Straße herum, bis er ihn vermutlich durch die Haustür hineinholte.
2. Der Mann war mit dem Hund wohl wieder in der Wohnung als die Polizei eintraf und kam dann mit dem Hund an der Leine heraus.
3. Die Polizisten nutzten ein Abwehrschild und Pfefferspray, um sich vor dem Hund zu schützen. Der Halter ließ bei dieser Aktion die Leine los und der Hund rannte erneut frei auf der Straße herum.
4. Mindestens ein Polizist stufte die Lage als gefährlich und nicht kontrollierbar ein und erschoss den Hund.
5. Der Hund hat bei dieser Aktion niemanden verletzt und stellte wahrscheinlich auch keine Gefährdung dar, da er täglich dort frei herumlief. (Das heißt aber nicht, dass der Polizist in dieser Situation falsch entschieden hat.)
Für mich ergibt das unter dem Strich in erster Linie ein mehr als trauriges Bild auf unsere Gesellschaft. -
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Puh, wenn ich mir die Videos ansehe, dann haben es die "deutschen HSH" vllt sogar glatt besser, da bleiben die Erholungssuchenden zumindest in der Regel hinter dem Zaun. Ziemlich stressig für beide Seiten so eine Route.
Bin ich mir gar nicht so sicher.
In Freiweide ist der Erholungssuchende sozusagen "gezwungen", sich in irgendeiner Art und Weise angemessen zu verhalten.
Bei hinterm Zaun nicht.
Für hiesige Bedingungen als Beispiel:
da leint niemand seinen Hund an, da wird kein Radfahrer auch nur ansatzweise langsamer, da bleibt niemand stehen und lässt den Hunden einen Moment Zeit, die Lage zu checken.
Die meisten HSH hinter Zaun gewöhnen sich da zwar dran, aber es ist auch ne Menge Frustration im Spiel, wenn die Kommunikation ausbleibt.
Ich meinte auch nicht, dass sich deppisch verhaltene Menschen/Hunde hinter dem Zaun für die Hunde egal sind. Besonders dann nicht, wenn die Hunde auch noch provoziert werden (weil ist ja ein Zaun dazwischen). Aber bei den Videos musste ich die ganze Zeit denken: "Ach, was wäre das Leben dort schön, wenn da jetzt nicht irgendwelche Radfahrer durch die Gegend "kacheln" würden."
Treffen halt irgendwie so zwei ganz unterschiedliche Welten aufeinander und für die Hunde sehr unverständlich, dass die Radfahrer da so "hineinplatzen".
Vllt muss ich die Videos sonst auch nochmal in voller Länge sehen, aber die Situationen gaben mir immer eher so ein frontal "mitten durch Gefühl", anstatt ein "mit Ruhe und Bedacht vorbei". -
Puh, wenn ich mir die Videos ansehe, dann haben es die "deutschen HSH" vllt sogar glatt besser, da bleiben die Erholungssuchenden zumindest in der Regel hinter dem Zaun. Ziemlich stressig für beide Seiten so eine Route.
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Besteht der Hund den Wesenstest hat er damit gezeigt, dass er zu sozialverträglichem Handeln fähig ist und das ist die Voraussetzung dafür, dass der Hund in Niedersachsen überhaupt gehalten werden darf.
D.h., Hunde die diesen Wesenstest nicht bestehen ... kommen dann wo hin?
Manchmal bekommt der Halter die Chance den Wesenstest innerhalb einer Frist zu wiederholen. Manchmal wechseln die Hunde innerhalb der Familie den Halter und bekommen eine Frist für einen erneuten Wesenstest. Manchmal werden sie vom Halter in ein Tierheim gegeben und manchmal eingezogen. Manchmal prozessieren die Halter auch vor Gericht und dürfen den Hund erstmal behalten. Manchmal stimmt das Amt auch so einer weiteren Haltung mit entsprechenden Auflagen zu.
ZitatZitat von *Sascha*Den Status der Gefährlichkeit verliert der Hund durch einen Wesenstest nicht mehr, allerdings wird auf der Grundlage des Wesenstests (mit 8-seitigem Gutachten) über eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung entschieden.
Heißt das, die nach Aktenlage erfolgte Einstufung als "gefährlich" zählt mehr als ein Wesenstest?
Ja, der Hund wird allein nach Aktenlage und zugrunde liegendem Vorfall eingestuft. Das heißt, der Halter muss die Auflagen zur Haltung wie Sachkundenachweis, Führungszeugnis, erhöhte Steuer, Wesenstest usw. erfüllen. Der Wesenstest dient dann zur weiteren Einschätzung des Hundes und es kann bei einer erfolgreichen Teilnahme die Maulkorb-aber auch unter Umständen die Leinenbefreiung beantragt werden. Aber selbst wenn der Hund im Wesenstest durchgängig mit 1 bewertet wird, bleibt er aktuell Zeit seines Lebens als gefährlich eingestuft.
Dies könnte sich allerdings bald ändern, da die niedersächsische Regierung das Gesetz gerade überarbeitet und dann wohl zur Gefährlichkeitseinstufung der Amts-Vet mit herangezogen werden soll, weiter soll wohl auch eine Möglichkeit zur Rückstufung gefährlicher Hunde geschaffen werden. -
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Sowas?
Skalierungssystem für die Reaktionen:
1. Keine aggressiven Signale beobachtet (z. B. Hund zeigt Meide- oder Angstverhalten) (s. Anhang „Ausdrucksverhalten“).
2. a) Akustische Signale (Knurren und/oder tiefes Bellen/Fauchen/Schreifauchen)
b) Optische Signale (Zähneblecken, Drohfixieren u. a. mit oder ohne Knurren und/oderBellen u. a.), dabei bleibt der Hund stationär oder befindet sich im Rückzug.
3. Schnappen (Beißbewegungen aus einiger Entfernung), mit oder ohne Knurren und/oder Bellen und/oder Zähneblecken, Drohfixieren u. a. Drohsignale mimisch bzw. im Körperbereich dabei bleibt der Hund stationär oder befindet sich im Rückzug.
4. Wie 3. aber mit unvollständiger Annäherung (Stehenbleiben in einer gewissen Distanz). Dabei ist darauf zu achten, ob der Hund selbst stoppt oder durch die Leine gestoppt wird.
5. Beißen (Beißversuche) oder Angreifen (Angriffsversuche: Annäherung bei hoher Geschwindigkeit und Zustoßen; mit Knurren und/oder Bellen und/oder Zähneblecken).
6. Wie 5., aber ohne mimische oder lautliche Signale.
7. Wie 6., aber: Beruhigung des Tieres nach Eskalation ist erst nach über 10 Minuten zu beobachten.
Wie gesagt, mMn ist nicht der Test selber das Problem, sondern die Erfahrung und Expertise derjenigen, die einen solchen Test bewerten und auslegen sollen.Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann sind laut *Sascha* ja die Stufen 1-4 als ungefährlich eingestuft, und erst ab Stufe 5 wird dem Hund eine Gefährlichkeit zugeordnet, bei der diese durch entsprechende Auflagen verhindert werden muss.
Nein, nicht ganz. In Niedersachsen muss ein Hund erst zum Wesenstest, wenn er bereits vom Amt nach Aktenlage als gefährlich eingestuft wurde. Besteht der Hund den Wesenstest hat er damit gezeigt, dass er zu sozialverträglichem Handeln fähig ist und das ist die Voraussetzung dafür, dass der Hund in Niedersachsen überhaupt gehalten werden darf. Den Status der Gefährlichkeit verliert der Hund durch einen Wesenstest nicht mehr, allerdings wird auf der Grundlage des Wesenstests (mit 8-seitigem Gutachten) über eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung entschieden.
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*Sascha* da schau ich mal, ob ich zu dem Test Infos finde.
Btw. das reaktive Gebrauchshunde da gerne Probleme haben, glaub ich sofort.
Ich z.B. fuehr meine Bande nicht so eng, weil ich es lustig finde...
Wenn du nach TiHo Hannover Wesenstest googelst, dann findest du auch einige ganz interessante Doktorarbeiten, die sich mit dem Test und der Auswertung beschäftigen.
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Beim niedersächsischen Test darf der Hundeführer tatsächlich gar nichts tun.
Sorry hab mich bloed ausgedrueckt. Ich mein den Pruefer.
Ich habs ja vorne geschrieben: im Sport verbietet die PO eine Provokation des Hundes.
Das sowas bei einem WT nicht geht ist klar. Aber fuer mich als HH waere es besser (vom Gefuehl her), wenn da stehen wuerde, ob der Hund bei der Vereinsamung angefasst werden darf vom Pruefer oder nicht. Darf er beworfen werden oder nicht. Darf er ganz massiv bedroht werden durch den Pruefer oder nicht. Usw.
Verstehst du was ich meine?
Ja genau, das verstehe ich und ist ja auch genau das, was mich stört, denn um einen Wesenstest korrekt durchführen zu können, braucht es entsprechende Expertise und Fachwissen, welche Situationen welche Reaktionen auslösen können, wie diese motiviert sind und ob sich daraus auf ein inadäquates oder übersteigertes Aggressionsverhalten schließen lässt. Deswegen ist mir der niedersächsische Test, obwohl er als schwer gilt, tatsächlich recht sympathisch, weil er standardisiert ist und entsprechend validiert wurde. Trotzdem ist auch dieser Test keinesfalls frei von unterschiedlichen Schwierigkeiten und Bewertungen. Das kann kein Test und auch keine Überprüfung sein
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Deswegen find ich sowas einfach...hmh..ich hab da Bauchweh wenn das, was der Mensch tun darf nicht ganz deutlich festgehalten ist.
Beim niedersächsischen Test darf der Hundeführer tatsächlich gar nichts tun. Es sollte aber auch niemand in einen solchen Test gehen, ohne dass diese Situationen vorher geübt wurden. Unter dem Strich heißt das, der Hund dürfte in Bedrohungssituationen sogar beißen (Stufe 5), in allen anderen Situationen nur eine unvollständige Annäherung (Stufe 4) zeigen. Tatsächlich tun sich die eher reaktiven Gebrauchshunde bei diesem Test am schwersten und ein zweites Problem kann ein inadäquates Beutefangverhalten (bewertet dann mit Stufe 6) sein.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass dieser Test (der eben auch als einer der schwersten gilt) in Niedersachsen nur von Hunden absolviert werden muss, die bereits auffällig geworden sind. Es also immer bereits eine Situation gab, in der die Zuverlässigkeit des Halters infrage gestellt wurde.
Besteht der Hund den Wesenstest nicht, bekommt man keine Halteerlaubnis und muss den Hund abgeben, wenn das OA keine Wiederholung zulässt (Was aber bei Empfehlung zum Training häufiger der Fall ist). -
Ich finde das Thema echt kompliziert.
Und ein Wesenstest muss ja genau diesen Spagat theoretisch leisten: Gefährliches Verhalten (unabhängig vom Trigger) identifizieren - auf der anderen Seite aber auch akzeptieren, dass Hunde manchmal Aggressionsverhalten zeigen.
Sowas?
Skalierungssystem für die Reaktionen:
1. Keine aggressiven Signale beobachtet (z. B. Hund zeigt Meide- oder Angstverhalten) (s. Anhang „Ausdrucksverhalten“).
2. a) Akustische Signale (Knurren und/oder tiefes Bellen/Fauchen/Schreifauchen)
b) Optische Signale (Zähneblecken, Drohfixieren u. a. mit oder ohne Knurren und/oderBellen u. a.), dabei bleibt der Hund stationär oder befindet sich im Rückzug.
3. Schnappen (Beißbewegungen aus einiger Entfernung), mit oder ohne Knurren und/oder Bellen und/oder Zähneblecken, Drohfixieren u. a. Drohsignale mimisch bzw. im Körperbereich dabei bleibt der Hund stationär oder befindet sich im Rückzug.
4. Wie 3. aber mit unvollständiger Annäherung (Stehenbleiben in einer gewissen Distanz). Dabei ist darauf zu achten, ob der Hund selbst stoppt oder durch die Leine gestoppt wird.
5. Beißen (Beißversuche) oder Angreifen (Angriffsversuche: Annäherung bei hoher Geschwindigkeit und Zustoßen; mit Knurren und/oder Bellen und/oder Zähneblecken).
6. Wie 5., aber ohne mimische oder lautliche Signale.
7. Wie 6., aber: Beruhigung des Tieres nach Eskalation ist erst nach über 10 Minuten zu beobachten.
Wie gesagt, mMn ist nicht der Test selber das Problem, sondern die Erfahrung und Expertise derjenigen, die einen solchen Test bewerten und auslegen sollen.