Beiträge von *Sascha*

    Zitat von *Sascha*

    Warum wird eigentlich das Tierschutzgesetz nicht angewendet? Fehlt es den Amtsveterinären an Kapazitäten oder fehlt ihnen der Rückhalt?

    denn echte Qualzuchten sind dem Gesetzgeber grundsätzlich egal.


    [...]

    Von daher ist dieses Tierschutzgesetz sowieso das Papier nicht wert, auf dem es steht.

    Tierschutzgesetz §11b

    (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung

    1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
    2. bei den Nachkommen
    a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
    b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
    c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.


    (2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.

    Quelle: § 11b TierSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Da steht es doch. Theoretisch könnte sogar die Unfruchtbarmachung jedes Hundes mit entsprechenden genetischen Defekten angeordnet werden.

    hasilein75
    Es ging um die italienische Liste, die bei ihrer Abschaffung 2009 135 Rassen umfasste. Dort wurde wohl der Ansatz von Billieshep verfolgt, auffällige Rassen immer weiter der Liste hinzuzufügen bis man schließlich bei 135 Rassen das Konzept überdachte und ein zentrales Register für individuell auffällige Hunde und Halter einführte.

    Ansonsten hat Wikipedia eine aktuelle Auflistung der Bundesländer und Kantone in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
    Mecklenburg-Vorpommern hat übrigens 2022 die Rasseliste abgeschafft.
    Rasseliste – Wikipedia

    Ich lese hier immer wieder mit im Thema, aber es macht mich eigentlich nur immer sprachloser.

    Warum wird eigentlich das Tierschutzgesetz nicht angewendet? Fehlt es den Amtsveterinären an Kapazitäten oder fehlt ihnen der Rückhalt?

    Billieshep
    Ich lebe in einem der Bundesländer, die bereits erkannt haben, dass eine Rasseliste keinen Sinn macht. Mich betrifft diese Diskussion also nicht mehr als dich. Im Übrigen ist mein Hund kein Gesellschaftshund, der arbeitet.
    Du brauchst dir also keinerlei Sorgen machen, dass meine Argumentationen emotional geleitet sind.

    EDIT Im Übrigen hat die Abschaffung der Rasseliste eher den Effekt, dass die Hundegesetze insbesondere bzgl. auffälliger Hunde verschärft werden, nur werden jetzt eben alle Hunde unabhängig von der Rasse sehr schnell mit Auflagen versehen und als gefährlich eingestuft oder einer Überprüfung zugeführt. Die Mehrzahl der unauffälligen Hunde jeglicher Rassen bleibt aber unbehelligt und das OA muss sich nicht mit irgendwelchen Rassegutachten herumschlagen und irgendwelche Hunde und Hundehalter verwalten, die noch nie auffällig waren.

    Dann mache ich halt alle nötigen Prüfungen um weiter DSH oder sonst was halten zu können.

    "Dann mache ich halt" ...
    Vergiss die erhöhte Hundesteuer nicht.
    Vergiss nicht, dass dein Hund in einigen BL als unwiderlegbar gefährlich gilt und er dauerhaft Maulkorb- und Leinenpflicht hat.
    Vergiss nicht, dass dein Hund auch einen Wesenstest absolvieren muss und sonst sichergestellt wird.
    Vergiss nicht, dass dir die Auflage erteilt werden kann, diesen Wesenstest alle 2 Jahre zu wiederholen.
    Vergiss nicht, dass auch du entsprechende Auflagen erfüllen musst. Ausbruchsicheres Grundstück, polizeiliches Führungszeugnis, im Zweifel die Erstellung eines fachärztlichen oder sozial-psychologischen Gutachtens usw.
    Vergiss nicht, dass jeder, der mit deinem Hund spazieren geht, eine Erlaubnis des OA braucht.
    Vergiss nicht, dass das OA die Erlaubnis zur Haltung an weitere Auflagen knüpfen oder sie auch widerrufen kann.
    usw.

    *Sascha* Du willst doch eigentlich etwas ganz anderes wissen, als die Informationen in dieser NRW-Statistik hergeben.

    Zitat

    Eigentlich wurde deine Frage, ob es Studien gibt die die Gefährlichkeit einer Rasse aufgrund ihrer Rasseeigenschaften als real belegt, doch schon etliche Jahre von anerkannten Kynologen beantwortet: Es gibt keine Hunderasse, die von ihren rassetypischen Veranlagungen her ein Potential mitbringt, welches eine Einstufung als "gefährlich" belegen würde.

    Eben, nichts anderes sage ich hier seit Seiten. Es gibt Unmengen an Studien, die zu dem Schluss kommen, dass es aus wissenschaftlicher Sicht nicht gerechtfertigt ist, einzelne Rassen als grundsätzlich gefährlich oder potentiell gefährlich einzustufen. Gefährlich ist immer das einzelne Individuum.


    Zitat

    Wir sind uns doch im Prinzip einig, worin das Gefahrenpotential liegt: In der Motivation des jeweiligen Menschen!

    Nicht unbedingt, es gibt auch Hunde, die gefährlich sind, unabhängig von dem Menschen, der sie hält oder führt.


    Zitat

    Diese Motivation ist ein so weites Feld, welches von: "Ich beweise, dass ein sogenannter Kampfhund ein überaus umweltkompatibler Begleiter des Menschen ist!" bis hin zur Egopolitur: "Ich bin so toll, dass ich einen gefährlichen Hund führen kann!" reicht, mit allen Farbschattierungen dazwischen.

    Wie ist diese für bestimmte Hunderassen äußerst fatale Motivation des Menschen in den Griff zu bekommen?

    Evtl. durch verstärkte Kontrollen und Überprüfungen? Die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes? Die Durchsetzung und Kontrolle von Auflagen bzgl. der Gefahrenabwehr? Hundehaltungsverbote bei wiederkehrenden Verstößen und die Kontrolle desselben? Das wären jetzt nur einige sofort mögliche Akutmaßnahmen, die sich keinesfalls mit Ursachen beschäftigen.



    Ich halte einen Malinois für wesentlich gefährlicher als einen Labrador. Da ist erstmal egal ob das Individuum ein Lämmchen oder ein wütender Bär ist.

    Es geht aber immer um das Individuum. Dein "wütender Bär" ist als gefährlich einzustufen, das "Lämmchen" eben nicht, völlig unabhängig von der Rasse.
    Selbst wenn ich die Statistiken der BL zugrunde lege, die aus von mir genannten Punkten ohne wissenschaftliche Auswertung mit Vorsicht zu betrachten sind, dann bewegen wir uns in einem Rahmen, in dem wir bei sehr unauffälligen Rassen 1-2 Hunde/1000 haben, die auffällig wurden. Bei sehr auffälligen Rassen sind es 10-20 Hunde/1000. Das heißt selbst diese Statistiken belegen, auch bei sehr auffälligen Rassen sind 980-990 Hunde/1000 als unauffällig zu betrachten. Statistisch betrachtet, reden wir also immer nur über eine sehr geringen Anteil einer Rassepopulation, die auffällig wird und zwar völlig egal in welcher Rasse.
    Sagen wir also die Quote der unauffälligen Hunde unterschiedlichster Hunderassen liegt irgendwo zwischen 98 und 99,9%. Wenn ich nun noch berücksichtige, dass sich die Rassen eben innerhalb dieser Prozentzahlen verteilen, welchen Sinn sollte es machen eine Rasse mit 98,9% unauffälligen Hunden als gefährlich einzustufen, eine Rasse mit 99% aber nicht?

    Aber gerne lese ich auch mal eine Studie, die zu einem anderen Ergebnis kommt. Hast du da etwas?

    Mal etwas Statistik ... 2021 in NRW ... man lese und staune .... Liste 1 Hunde waren in NRW für 3% der Beißvorfälle verantwortlich .... machen aber nur 0,6% der gemeldeten Hunde aus

    dieses und weiteres findet man ....

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    Danke für die verlinkte Statistik. Es gibt ja einige Bundesländer, die Statistiken führen. Es handelt sich hier aber um eine Statistik ohne wissenschaftliche Auswertung. Bzgl. einer Auswertung wären unterschiedliche Aspekte zu klären.
    u.a.
    - Es fehlt der Statistik aus NRW an entsprechenden Vergleichszahlen, da nur wenige ausgewählte Hunderassen ausgewertet werden und es keinen Gesamtüberblick über alle Rassen gibt.
    - Da in NRW bestimmte Rassen gar nicht oder nur unter strengen Auflagen und meist hoher Hundesteuer gehalten werden dürfen, wäre zu untersuchen, wie hoch der Anteil der illegal gehaltenen Listenhunde ist und welchen Anteil sie an den gemeldeten Beißvorfällen ausmachen.
    - Es handelt sich um eine Statistik über gemeldete Vorfälle. Es ist also nicht auszuschließen, dass hier große Hunde und insbesondere Listenhunde überrepräsentiert sind, da sie eher als gefährlich wahrgenommen und gemeldet werden.
    - Bzgl. der individuellen Gefährlichkeit einer Rasse, müsste schließlich noch überprüft werden, ob es Auffälligkeiten und Unterschiede hinsichtlich der Umwelt- und Haltungsbedingungen der unterschiedlichen Rassen gibt. Ob also Hunde statistisch auffälliger Rassen häufiger unter weniger optimalen Bedingungen gehalten werden.
    - Schließlich braucht es noch eine Auswertung der Signifikanz für Auffälligkeit. Wissenschaftlich betrachtet, müssen Abweichungen eine gewissen Signifikanz aufweisen, damit sie auch als solche in einer Studie als nachgewiesen gelten können.