Zum Glück ist so etwas rechtlich geregelt und die sehr wertende Kategorie "nett" spielt da keine Rolle. Ein vermietetes Wohnobjekt zu kaufen und den Mieter rauswerfen — das kann man zum Glück zum Schutze der Mieter auch nicht so leicht.
Naja, mit Eintrag ins Grundbuch kann der neue Besitzer rechtmäßig mit den gesetzlichen Kündigungsfristen (also je nach Wohndauer des Mieters) kündigen.
Klar kann man da noch Einspruch gegen einlegen und es gibt auch Härtefallregelungen aber grundsätzlich kann der Mieter dann nach 6 - 12 Monaten mit einer Kündigung rechnen.
So kenne ich es auch.