Bitte zeigt mir doch mal den Passus im Tierschutzgesetz bzw. in der Tierschutz-Hundeverordnung, gegen den ich verstoße, wenn ich nachts die Tür der Box schließe, in welcher er schläft. Und für die "Ich-hab-jetzt-nicht-alles-gelesen-aber-Sager:" Der Hund ist (noch) klein, die Box hingegen groß, zudem dank Gitterkonstruktion auch luftig, er hat dort massig Bewegungsfreiheit und kann im Grunde jederzeit wieder hinaus - dafür muss er mich nur durch Wuseln oder sonstewie wecken und dann ist die Tür offen, noch bevor ER überhaupt richtig wach ist. Ihm werden weder Wasser noch Futter noch Bewegungsfreiheit noch menschliche Nähe entzogen, dass er seine Box liebt schrieb ich auch bereits und ich finde in den genannten Gesetzen nun wirklich NICHTS, was diese Vorgehensweise unter Strafe stellt.