Beiträge von 02wotan

    Weil ein amtlich angeordneter Leinenzwang auch ein vielleicht erfolgtes AJT eben nicht von diesem Zwang entbindet, weil vielleicht (je nach Bundesland) auch eine erheblich höhere Steuer für den Hund fällig werden könnte (bei uns wären das z.B. über 500€ mehr), vielleicht weil der Hund an einer Leine auch ohne MK gesichert ist, vielleicht weil Menschen bei einem Hund mit Leine und MK sehr oft denken, dass das Tier bösartig im Sinne von bissig und gefährlich für Menschen ist und weil es auch in einer katzenfreien Zone nicht die Möglichkeit eröffnet, den Hund mal abzuleinen.
    Welcher Hundehalter will denn nicht verhindern, dass sein Hund einem amtlich auferlegten Zwang unterworfen wird? Der macht das Leben nunmal schwerer, als ein Verhalten, das rein auf Einsicht basiert. Ich kenne keinen einzigen Hundehalter, der das (emotional) einfach so hinnimmt. Die "Denkhilfe" für den Menschen wird nämlich am Hund installiert, völlig ohne Verständnis für die Bedürfnisse und auch die Fehlbarkeiten eines Hundes - immer und überall. Nicht jeder kann sich gleich ein Grundstück kaufen, um den Hund laufen zu lassen und im Allgemeinen sind Menschen lernfähig. Die Unbelehrbaren werden sich auch nicht an Zwänge halten.


    Kein Mensch hat hier geschrieben, dass die Katze Schuld sei oder der Hund das Recht hatte, die zu "killen". Das ist mehr als polemisch.

    Wenn ich das von amtswegen nicht will, sollte ich im Vorfeld den Kopf einschalten.

    Dieser Hund hatte vorher nur keinen Jagderfolg und darauf wurde sich ausgeruht.

    Mir tuen hier wirklich nur die Katzenhalter leid. Ich wäre in der Situation Amok gelaufen.

    Mal angenommen, mein angeleinter Hund wird auf einem öffentlichen Fußweg von einer monströsen, aggresiven Freigängerkatze verletzt, hat man da Ansprüche auf Schadenersatz (falls man den Besitzer ermitteln kann)? Oder ist das sowas wie höhere Gewalt?
    Das war heute echt knapp, ich hatte nichts zu schmeißen und die hat uns allen ernstes verfolgt, wäre Smilla zu ihr hin gekommen hätten die sich amtlich geprügelt.... :fear:

    Ja, klar hat man da Anspruch.

    Wenn eine der Katzen in unserem Haus unserem angeleinten Chihuahua einen Scheitel zieht, dann kann die Halterin der Katze sich warm anziehen. Hat sie eine private Haftpflicht muß diese bezahlen, ansonsten zahlt die Halterin selbst.

    Nala hat die Angewohnheit ungeliebtes Spielzeug/Kauknochen als Entschuldigung anzuschleppen. Vielleicht vermenschliche ich da zu sehr, aber es wirkt einfach ulkig
    Bei der ersten Begegnung mit meinem Papa bei meinen Eltern Zuhause hatte sie geknurrt als er die Türe reinkam. Papa hat sie wie vorher besprochen nicht angesehen und sich auf das Sofa gesetzt und ich hab ihn begrüßt. Nala hat sich das angesehen, trottete davon und kam plötzlich mit dem rosa Wubba Snugga an, den sie bisher nie bespielt hatte, legte diesen Papa vor die Füße und schleckte ihm das Bein ab.
    Dieses Geschenke bringen macht sie öfters, wenn sie bemerkt hat, dass ihr ein Fehler unterlaufen ist. Dann bekommt mein Freund zum Beispiel den ekligen Kauknochen, den sie nicht mag, oder weitere Spielzeuge, die Fehlkäufe waren und sonst mit dem Popo nicht angeschaut werden. Natürlich nie den roten Kong, den sie über alles liebt. Nur das, was sie entbehren kann :headbash:

    Kluger Hund. Auch eine Möglichkeit "Mist" zu entsorgen.
    Kannst Du mitnehmen! :lachtot:

    @37mara73

    Ja, Menschen machen Fehler. Dann schaut man aber nicht, wie man toll aus der Sache rauskommt. Dann stellt man sich seinem Fehler und lebt mit den Folgen.

    Ich persönlich mag es nicht, wenn man nicht zu seiner Verantwortung steht.

    Würde mein Hund einem Kind in die Hand beissen, dann wäre es meine Schuld. Egal, ob das Kind einfach hingetatscht hat, den Hund geärgert hat oder was auch immer.

    Ich hätte es verhindern müssen. Ich brauche also nicht überlegen, was mir das Amt aufbrummt. Ich habe es verbockt, denn ich habe mich und meine Hundeerziehung überschätzt.

    Seh ich ähnlich. V.a. treiben sich Freigängerkatzen ja auch gerne in fremden Gärten herum. Wenn ich denke, wieviele Katzen auf unserem Komposter auf Mäuse lauern...Hundemädchen vertreibt sie mit Genuss, was ihr auch erlaubt ist, es ist ja unser Garten, die Mäusepopulation hält Terriertier selbst im Zaum und es kackt auch endlich kein Katzentier mehr in unseren Garten (auch Hoch-, Blumen- und Erdbeerbeet).Die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine Katze erwischt ist eher gering, aber bei älteren Exemplaren durchaus gegeben. Aber dürfte ich den Hund nicht mehr in den Garten lassen, für den Fall, dass eine alterschwache Katze durchläuft?

    Wobei ich das Erlebnis für Katzen- wie auch HH nicht klein reden möchte. Wenn man einen jagdlich interessierten Hund hat, muss man weiter denken und genauer schauen, als der, um ihn frei laufen zu lassen, ich weiß, wovon ich rede. Mit Schulterzucken und "Jo mei, er hat eh noch nie was erwischt" ists da nicht getan.

    ist schon ein grosser Unterschied, ob einer Katze im fremden Garten etwas passiert oder auf öffentlichem Grund.

    Wenn dein Chi ohne Aufsicht durch die Nachbarschaft stromern würde, hätteste du aber zumindest eine Teilschuld. Und so sehe ich das bei Katzen eben auch.Es ist nicht in Ordnung, dass der Hund die Katze tötet. Es ist aber auch nicht in Ordnung, dass die da rumstrolcht. Gerade wenn sie ein fußlahmer Senior ist.

    Ein solcher Hund würde wohl auch draufgehen, wenn die Katze oder der kleine Hund angeleint wäre (nur meine Vermutung).

    Da die Katzenhalter ja wohl dabei waren, gehe ich weniger von einer rumstrolchenden Katze aus, sondern eher von einer Katze, die die Nähe zu ihren Haltern in Hausnähe gehalten hat.

    Auch ein Katzensenior muss nicht fusslahm sein, sondern hat die Gefahr vielleicht nicht kommen sehen.

    Es wird immer übersehen:
    Katzenhalter haften für Schäden die ihre Tiere verursachen ebenso wie Hundehalter.
    Der Gesetzgeber verpflichtet Katzenhalter aber nicht zur kontrollierten Führung ihrer Tiere. Den Hundehalter aber schon.

    Und schon damit erledigt sich die Schuldfrage.

    Aus dieser Logik heraus darf man keinen Hund, der jemals jagdlich motiviert war, irgendwo frei laufen lassen. Das ist ein Lebewesen, 100% ist da ausgeschlossen.Meine Bracke hat ein umfangreiches AJT absolviert. Ich bin relativ sicher, dass er auf bekannten Terrain nicht durchstartet. Würde ich sagen "unter keinen Umständen", wäre das aber gelogen. Also müsste er nach dieser Logik ein Leben an der Leine fristen- aufgrund von einer winzigen Eventualität.

    Dass ein Hund ein anderes Tier erlegt, ist tragisch und natürlich muss man am Problem arbeiten. Und natürlich lasse ich einen hetzenden Hund nicht im Wald und Flur frei. Aber der Unfall ereignete sich im Wohngebiet- da rechnet man nicht mit sowas. Wäre die Katze von einem Auto erwischt worden, hätte es nichts zum Anzeigen gegeben. Meine Eltern haben Katzen, die kämen nie auf die Idee, einen HH anzuzeigen, weil der Freigänger einen Unfall hatte.

    Wäre meine Katze damals unter ein Auto geraten, ja, dann hätte ich es schmerzvoll als Unfall gesehen.

    Wäre sie jedoch von einem nicht kontrollierten Hund zerbissen worden, dann hätte der Hundehalter, alle mir möglichen Schritte kennengelernt.

    So wie ich es auch nicht als "dumm gelaufen" hinnehmen würde, wenn ein solcher Hund sich meinen Hundezwerg schnappen würde.

    Ach und als das mit den Zähnen bei euch war...hatte euer Hundi da auch Bauchweh? Wobei das auch ggf. von dem wenig fressen kommen kann...

    Mein Chi hatte sich auf Minimum runtergehungert, bis wir uns entschieden haben, die Zahnreinigung trotzdem durchführen zu lassen. Geplant war sie eigentlich vorher. Aber wir hatten da natürlich auch Angst vor der Narkose, obwohl die Narkosetauglichkeit geprüft wurde.

    Er frass wenig bis nichts, trank mehr und hatte da natürlich Bauchweh.

    Er wog ca 2,5 kg und war auch schon 13 1/4 Jahre alt. Hat Alles wunderbar überstanden.