Beiträge von Fenech

    Wegen des Hundes das gesamte Erbe ausschlagen? Ist das nicht ein wenig übertrieben? Normalerweise gibt es weniger drastische Möglichkeiten, das Eigentum an einem vom Amt beschlagnahmten Hund aufzugeben.

    Da beide Opfer wahrscheinlich von Sozialleistungen leben mussten, besteht das Erbe vermutlich nur aus Schulden. Das nimmt man dann besser nicht an.
    Ist aber reine Mutmaßung. Da beide betreut waren, kann es durchaus auch sein, dass die Vermögensverhältnisse ganz geordnet waren.

    Ja, das siehst du richtig: das Veterniäramt wird hier eine eigene Entscheidung treffen, die dann ggfs. gerichtlich überprüft werden kann.
    In anderen Fällen stellt sich die Frage nicht, weil schon vorher vollendete Tatsachen geschaffen wurden, wenn Halter und TA übereinstimmen, dass das Tier zu erlösen ist, weil ein sogenannter "vernünftiger Grund" im Sinne des TSchG vorliegt. Bei Hunden versteht man darunter mit Leiden verbundene Krankheiten ohne erkennbare Aussicht auf Heilung, Altersschwäche mit entsprechender gesundheitlicher Belastung, aber eben auch eine Unberechenbarkeit des Tieres wegen eines Beißvorfalls.

    Hat man einen konkreten Verdacht, dass hier "einfach so" eingeschläfert wurde, kann man das anzeigen, da das Töten ohne vernünftigen Grund strafbar ist. Sieht ein TA keinen vernünftigen Grund, kann er natürlich die Tötung verweigern und das Veterinäramt verständigen. Es gibt auch Fälle, in denen Tierärzte bei Fehlen eines wichtigen Grundes dem Halter die Tötung zugesagt haben und den Hund dann haben verschwinden lassen, um zu vermeiden, dass der Halter irgendwo einen TA findet, der vollendete Tatsachen schafft.

    Befindet sich der Hund in der Obhut des Veterinäramts oder ist ein TA nicht dazu bereit, einen Hund zu töten, trifft jedenfalls die Behörde die Entscheidung. Gefällt diese dem Halter nicht, kann er rechtlich dagegen vorgehen. Meist handelt es sich um Fälle eines Haltungsverbots, es gibt aber auch Fälle, in denen die Behörde die Tötung beschlossen hat und der Halter das verhindern möchte. Da die Behörde sofort vollziehbare Bescheide erlassen kann, bleibt dem Halter dann nur der Weg eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht. Zurück zu Chico: Lässt die Behörde den Hund am Leben, ist auch diese Entscheidung gerichtlich überprüfbar, ein Eilververfahren ist dazu dann natürlich nicht nötig.

    Ob sie überhaupt das Erbe antreten oder ausschlagen, weiß man aber ja noch gar nicht.

    Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu viel Klugscheißerei.

    Danke für die ausführliche Antwort.

    Die Erben haben hier wahrscheinlich gute Gründe, das Erbe auszuschlagen. Ist daher wirklich nur theoretisch (könnte bei mir aber in der mündlichen Prüfung gefragt werden...).

    Glaube auch nicht, dass die Behörde gegen den ausdrücklichen Willen der Erben den Hund am Leben lassen würde.

    Letztes Gedankenspiel (bist du eigentlich ÖffRechtler?):
    Wenn die Einschläferung des sichergestellten Hundes verweigert würde, könnte ich auf Herausgabe des Hundes (nach 29 SOG Niedersachsen) klagen und dann selbst einschläfern lassen. Das müsste dann abgelehnt werden, weil die VSS für die Sicherstellung weiterhin vorliegen.

    Ansonsten könnte ich Verpflichtungsklage erheben. Aber was wäre in Niedersachsen die Ermächtigungsgrundlage für ein Einschläfern? 17 Abs. 4 S. 1 NHundG? Aber ,Beseitigung‘ eines gefährlichen Hundes ist im Gesetz gar nicht vorgesehen.

    Sorry noch mal für das vollspamen an alle Nichtjuristen. Die Konstellation ist bisschen ungewöhnlich und deshalb faszinierend für mich. Auch wenn es makaber ist.

    Hier wäre dann also ein Sonderfall, weil die Erben wegen der Sicherstellung nicht über den Hund verfügen und selbst zum Tierarzt gehen können?Heißt das auch, dass das Veterinäramt eine eigene Prüfung vornimmt und gegebenenfalls die Tötung entgegen dem Wunsch des Eigentümers verweigern dürfte?
    Ich frage mich das nur, weil es in einer Meldung zu dem getöteten Baby hieß, der Hund sei auf Wunsch der Eigentümer eingeschläfert worden.
    Ich fände es schon verrückt, wenn die Behörde den Hinterbliebenen hier die Einschläferung verbieten könnte...

    sorry, ich meine den Collie...
    Hund nach Angriff auf Vierjährige eingeschläfert – MAZ - Märkische Allgemeine

    Es handelt sich dabei um eine Beurteilung im Einzelfall mit Ermessensentscheidung. Ein vernünftiger Grund liegt bei Nutztieren schon darin, dass sie zur Schlachtung gehalten wurden.
    Bei Hunden ist das natürlich ganz anders.

    Praktisch wirkt sich das selten aus, weil es an der Öffentlichkeitswirksamkeit fehlt (wo kein Kläger, da kein Richter). Egal, warum ein Halter sein Tier gehen lassen möchte: sind sich TA und Halter einig, wird das Tier erlöst und kein Hahn kräht danach.

    Will ein Halter aber z.B. sein Tier einfach so loswerden und der TA vertritt eine andere Auffassung als der Halter, entscheidet das Veterinäramt. Die Entscheidung kann gerichtlich überprüft werden.

    Übertragen auf den Fall hier: das Veterinäramt trifft die Entscheidung, ob ein vernünftiger Grund vorliegt.

    Hier wäre dann also ein Sonderfall, weil die Erben wegen der Sicherstellung nicht über den Hund verfügen und selbst zum Tierarzt gehen können?
    Heißt das auch, dass das Veterinäramt eine eigene Prüfung vornimmt und gegebenenfalls die Tötung entgegen dem Wunsch des Eigentümers verweigern dürfte?
    Ich frage mich das nur, weil es in einer Meldung zu dem getöteten Baby hieß, der Hund sei auf Wunsch der Eigentümer eingeschläfert worden.
    Ich fände es schon verrückt, wenn die Behörde den Hinterbliebenen hier die Einschläferung verbieten könnte...

    Vielleicht hat ihn die Familie ja zur Prüfung strafrechtlicher Konsequenzen im Sinne einer eines Tages möglichen Nebenklage beauftragt. Bekannt ist er ja, wenn auch eben bezogen auf seine Tätigkeit als Strafrechtler.

    Was mich eben gewundert hat, ist die zunächst korrekte Darstellung zur Entscheidungshoheit, um dann an anderer Stelle den Eindruck zu erwecken, die Familie könne entscheiden (formuliert als Tendenz, den Hund einschläfern zu lassen).

    Großartiges Spezialwissen braucht man zumindest nicht für die Frage, wer entscheidungsbefugt ist. Vertiefte Kenntnisse würde er ja nur brauchen, wenn er einen Entscheidung der Behörde über eine Euthanasie angreifen möchte, weil die Erben den Hund herausverlangen, was hier ja absurd ist.

    Ich dachte, dass der Eigentümer die Einschläferung im Falle einer extremen Beißattacke anweisen darf. Das dürfte ja als vernünftiger Grund i.S.d. TierSchG genügen, muss nur nen Tierarzt finden, der das dann macht. :ka: Gegen die gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme der zwangsweisen Einschläferung müsste ich im einstweiligen RSchutz vorgehen, die Anordnung setzt zudem meine Anhörung voraus. Vielleicht stimmt das auch nicht, aber so hatte ich mir das zusammengereimt.

    Am Ostseebad gibt es einen Hundestrand. Nicht sehr groß, aber nett.
    Römö hab ich auch mal gesehen, ist späktakulär. Man fährt mit dem PKW auf den teilweise über 500m breiten Strand. Sieht aus wie Sahara mit Meer am Horizont ;) Allerdings ist das über 1h Fahrt, in Dänemark.
    Allerdings ist gerade nicht viel mit Baden, nehmt bloß Regenjacken mit.

    Phänomenta (Erlebnis-Wissenschafts-Museum-Kinderforschungs-Dings) ist beliebt, aber da dürfen wohl keine Hunde rein.
    Die Museumswerft ist open air, ich denke, da dürfen die Hunde mit. Haben auch eine Kinder-Werft.

    Pongo hat noch immer Durchfall, Vegeta scheinbar nicht mehr.

    Und wir haben Flöhe, beide Katzen vorhin gebadet. Vegeta hat es ganz brav über sich ergehen lassen, Pongo wollte uns töten :hust: Gleich geht's dann zum Fressnapf und wir besorgen uns einen Flohkamm und dann bekommen beide noch Flohbänder..
    Hier ziehen nur noch Nacktkatzen ein :rollsmile:

    Ihr BADET eure Katzen wegen Flöhen? :shocked: Respekt. Das Massaker würde ich nicht durchhalten.

    Warum nehmt ihr nicht einfach nen Spot-On? Ungefährlicher, als Halsband. und wirkt auch gegen den von Flöhen übertragenen Gutkenkernbandwurm.

    Puh, schwierig. Katzen sind keine Rudeltiere, aber leben seit ihrer Domestikation sehr gerne in losen Verbänden. Solange die Ressourcen ausreichen. Weiß gar nicht, ob es in der Forschung überhaupt üblich ist, von Rangordung zu sprechen.

    Haben die beiden denn nachts das ganze Haus zur Verfügung?

    Kann nur sagen, dass mein einer Kater den anderen immer arg drangsaliert hat, trotz aller Liebe zwischen ihnen. Inklusive Besteigen und Nackenbiss...

    Seitdem beide Freigang haben, hat sich das in Luft aufgelöst.

    Irgendwie war der kleine doch sein Ventil für Frust. Auch wenn er nicht allgemein gefrustet gewirkt hat.

    Feliway haben wir ein mal probiert, hat damals nix gebracht.

    Wurmzeug hab ich nur für große Katzen.
    Und gleich kommt Besuch. Die werden mich dann wohl eine Weile missen. Im Fressnapf bekomm ich doch sicher was gegen Würmer. Oder?

    Hast du was im Fressnapf gefunden? Ich glaube, die ganzen wirklich wirksamen Sachen darf nur der TA rausgeben.
    Was hast du denn für die großen da? Milbemax ist glaube ich ab 1 kg zugelassen, müsste man mal googeln. Könnte man einfach dem Gewicht entsprechend teilen und verabreichen. Die Spot-Ons und (ich glaube) Flubenol haben bei meinem mageren Fundkaterchen damals leider nicht richtig gewirkt. Der war so durchseucht...

    Wie ist denn der Kot?

    Übrigens finde ich es auch ganz toll, dass ihr den Zwerg aufgenommen habt! :-)

    Der dicke Bauch kann auch von Würmern sein, die er garantiert als Streunerchen hat. Solange der Magen leer ist, sieht man es nicht. Kaum ist das Futter drin, sieht das dann riesig aus.
    Über die Kuhmilch würde ich mir keine Gedanken machen, aber schnell was dem Körpergewicht und Alter angepasstes gegen Parasiten.
    Er sieht für mich eher nach 12 Wochen + aus.