Hab gestern von 2 KG Knochen eine leckere Bratensoße gemacht... die gibt es im Moment mit Spätzle.
Heute Abend mal gucken ![]()
Hab gestern von 2 KG Knochen eine leckere Bratensoße gemacht... die gibt es im Moment mit Spätzle.
Heute Abend mal gucken ![]()
man lernt nie aus ![]()
Heute erschieße ich ihn.
Wir waren draußen im Garten, ich wollte Zwiebeln und Kartoffeln in die Erde bringen.
Bewaffnet mit Handschuhen, Schaufel und was man noch alles braucht, habe ich den ersten Kübel mit Kartoffeln bestückt. Stehe auf, gehe zum nächsten Kübel, freue mich darüber, daß mir Schröder heute mal nicht bei der Arbeit behilflich sein
musswill und drehe mich um....Um zu sehen das Schröder meine eingepflanzten Kartoffen ganz sauber und ordentlich ausgegraben hat, sie mir vorsichtig vor die Füße gelegt hat, die Löcher wieder zugebuddelt
hat und allen ernstes ein Lecker für seine tolle Arbeit erwartet.
so ähnlich kenn ich es von Jakob der Krähe die ich aufgezogen habe.
Als er noch jung war (er ist jetzt 11 Jahre und erfolgreich ausgewildert, kommt aber noch täglich zum Leckerli abstauben) hat er mir auch bei der Gartenarbeit geholfen.
Ich meinen Garten also neu angelegt, schön die neuen Pflänzchen eingegraben und dann gesehen, dass er hinterrücks alle wieder rausgezogen und auf die Wiese gelegt hat.
*was mag das wohl sein?*
Bratwurst gegart in Essigsud
aha wieder etwas gelernt, hört sich interessant an
Bei uns gab es heute Blaue Zipfel mit frischem Kellerbrot und Butter
*was mag das wohl sein?*
super, war auch mein Denken, aber ich war mir nicht sicher.
Dann bin ich ja raus, falls was sein sollte - ist mir ganz recht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind das aber zwei verschiedene Sachen. Der in meiner Patientenverfügung drinsteht ist zuständig für meine gesundheitliche Versorgung oder eben Abschaltung von Geräten. Während die Generalvollmacht ausgestellt wurde für alle Geschäfte in meinem Namen, also Immobilien, Bank, socialmedia, Versicherungen und so.
Sonst müsst ich echt nochmal nachfragen und das ändern
bei sind das nämlich verschiedene Leute, weil ich zwar dem einen zutraue meinen Besitz gut zu verwalten und aufzuteilen aber nicht, mich früh genug gehen zu lassen wenn notwendig.
Bei dem was notariell Gemacht wurde gehts um alles Geschäftliche, Finanzielle, Möglickeit der Entmündung, Einweisung etc.
Bei der Vorsorgevollmacht sind Gesundheitliche Dinge, Geschäftliche-/Finanzielle Dinge, Auflösung der Wohnung, Erbverteilung etc. geregelt und zusätzlich hat er noch eine Patientenverfügung.
Bei der Vorsorgevollmacht ist angekreuzt was die Person alles darf und was nicht.
Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wurden der Freundin übertragen.
Meines Wissens nach immer die mit dem letzten Datum.
Notariell beglaubigt ist ja nur etwas offizielles, was hinterlegt ist.
Aber es kann genauso ein Brief in der Schublade gelten.
Also mir wurde bei meinem Notartermin gesagt, immer die letzte Ausführung.
super, war auch mein Denken, aber ich war mir nicht sicher.
Dann bin ich ja raus, falls was sein sollte - ist mir ganz recht.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Mein Bruder hat meiner Schwester und mir vor einigen Jahren eine "Generalvollmacht" erteilt (falls ihm etwas passiert) welche auch notariell beglaubigt wurde. Also wir sind berechtigt, alles was ihn betrifft und auch seine Finanziellen Geschichten für ihn zu regeln. Ich weiß noch mir wurde leicht schlecht, als ich das Schreiben vom Notar kam und ich lesen konnte was ich so alles mit meinem Bruder "anstellen" dürfte.
Nun hat er jedoch vor einiger Zeit eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus dem Internet ausgefüllt und darin eine gute Freundin von ihm eingetragen.
Welche Papiere würde jetzt im Falle eines Falles gelten? Die notariell beglaubigten oder die danach erstellen nicht beglaubigten Formulare?
Danke network
Meine Empathie für diese Person hält sich in Grenzen. Mit ihrer Empathie dem Jungen gegenüber ist es ja sich nicht weit her.
15 000€ für ein absolut grob fahrlässiges Verhalten (deutlich alkoholisiert spazieren gehen mit einem nicht gesicherten und als gefährlich eingestuften Hund) mit absurden Lügen zulasten des geschädigten Kindes stehen einem lebenslangen Trauma, einer lebenslangen Entstellung, einer Retraumatisierung durch dieses Verfahren und einem Verlust der gewohnten Lebensumgebung entgegen.
Da weiß ich ziemlich genau, wem mein Mitgefühl gebührt.
gerade das deutlich alkoholisiert find ich absolut ein No-Go.
Egal ob mit auffälligem oder unauffälligen Hund - alkoholisiert muss definitiv nicht sein. Die Reaktion ist einfach eingeschränkt und Situationen werden oftmals nicht realistisch eingeschätzt.
na Super, das freut mich für dich.