Alles anzeigenUnd ist es nicht so, dass bei Beschlagnahmung man als Halter die Tierheimunterbringung bezahlen muss, bis das Verfahren durch ist und der Hund übereignet werden muss?
Also wenn man nicht ganz mittellos ist, was man als Hundehalter sowieso nicht sein sollte, weil einmal Pfote an einer Scherbe aufgeschlitzt am Wochenende schon 300 Euro Plus kostet.... ist man nicht nur seinen geliebten Hund los, sondern muss auch die Unterbringungskosten bis zur Neuvermittlung zahlen. Und nein Mali Bullterriemischlinge gehen erwachsen nicht weg wie warme Semmeln, dann ist der Welpenniedlichkeitsfaktor weg.
https://www.maz-online.de/Lokales/Teltow…d-Unterbringung
Also ich würde es nicht tun oder eben umziehen. Die Tierheim sind voll von Hunden, die angeschafft wurden, ohne nachzudenken. Wünsch den Welpen ne gute Vermittlung nach Niedersachsen, aber mir fällt keiner ein, der diese Mischung würde haben wollen. Was das für den Hund bedeutet, wenn er das Gewicht vom Bullterrier und die Breite bekommt aber die Beine vom Mali gar nicht zu reden, das gibt dann tolle Krumme schmerzhafte Beine ... Aber die Hunde sind ja hart im Nehmen, da fällts erst auf, wenn nichts mehr geht.
Da hat sich einer überhaupt keine Gedanken gemacht, wahrscheinlich einfach mal die eigenen krassen Hunde sich paaren lassen, ohne dran zu denken, dass da Lebewesen dann in wahrscheinlich sehr unfunktionalen Körpermaßen stecken, da hats der Bullterrier generell schon nicht leicht ... Also dickes Geldpolster für orthopädische Probleme ist da auch angezeigt.
Ich wünsch den kleinen trotzdem Viel Glück in einem anderen Bundesland!
ja die Kosten für die Unterbringung muss dann vom Besitzer bezahlt werden bis das Verfahren durch ist. So ein Verfahren kann sehr lange gehen. Es sei denn der Besitzer übereignet das Tier dem Tierheim zur Vermittlung.
Bei uns sitzt momentan seit 2 1/2 Jahren ein beschlagnahmter Hund im Tierheim, der Besitzer will ihn nicht dem TH übereignen somit kann der Hund nicht vermittelt werden und der Besitzer trägt die Kosten.