Beiträge von Leinentraeger

    ...wenn du dich auf einer Feier mit einer unterhältst und merkst "das passt irgendwie nicht so gut", dich irgendwie aus dem Gespräch raus schlängelst, um später begeistert wieder einzusteigen als sich diese Person mit jemand anderem über Hunde unterhält.

    Haha, genau. Und noch geschädigter bist du, wenn du dann bald wieder gehst, wenn du merkst, dass keiner mit Hundethemen etwas anfangen kann.

    Ich bin freund der Schleppleine, aber nicht dass sie daszu dient um den Hund ins Strangulieren laufen zu lassen.

    Ja, das sowieso nicht. Am Geschirr strangulieren sie sich zwar nicht, aber da habe ich auch Bedenken, ob das so gut für den Rücken und die Gelenke ist. Wie sonst soll aber der Abruf oder das Stehenbleiben bei extremer Ablenkung trainiert werden, wenn nicht an der Schleppleine? Ist zumindest schwierig.

    An dieser Stelle sollte ich vielleicht erwähnen, dass wir ein sehr großes Grundstück haben und sich der Hund dadurch ausschließlich draußen aufhält. Somit ist er auch der Erste, der mich immer begrüßt, sobald ich aus dem Auto aussteige.

    Na dann.. vielleicht hast du seiner Meinung nach auf "seinem" Grundstück nichts zu suchen und er will dich maßregeln. Wenn er und nicht Herrchen und Frauchen den Besuch empfängt, sieht er das womöglich als seine Aufgabe an. Aus der Ferne schwer zu sagen, holt Euch doch einen Trainer in bzw. vor das Haus.

    Wogegen ist denn geklagt worden? Gegen das generelle Hundeverbot am See. Urteil des VG: Rechtsgrundlage fehlt, denn Uferweg ist keine Badestelle. Also müsste alles so sein, wie es vorher war, nämlich: Hundeauslaufgebiet an einer Seite des Seeufers.
    Den Sprung, jetzt aber einen Leinenzwang am gesamten Ufer zu installieren, auch dort, wo vorher Hundeauslaufgebiet war, habe ich nicht mitbekommen.
    Dazu müsste ja dann jetzt der Uferweg zu einer "geschützten Grünanlage" erklärt worden sein. Wann und wie fand das denn statt?
    Und wo genau soll denn jetzt der Verlauf des Auslaufgebietes sein? Oder ist das über Nacht gänzlich entfernt worden?

    Nein, die Schilder, bzw. eher die Baumpfähle auf denen gekennzeichnet war, dass die Hunde komplett verboten sind wurden entfernt. Nun sind die Schilder mit Leinenzwang überall.

    Rechtlich müsste es aber so aussehen, dass die Zustände wieder einkehren, die vor der Eroberung des Sees durch die Hundehasser herrschten - nämlich, dass auf der einen Uferseite das Auslaufgebiet ist.

    Mit anderen Worten es ist vollkommen egal wie sich der DSH der TE verhalten hat, sie hat in an die Leine genommen und dem anderen Hundehalter signalisiert das ihr Hund nicht verträglich ist. Sie hat ihre Pflicht getan und weder sie noch ihren Hund trifft somit eine Schuld!

    Eine Maulkorbauflage kann der Hund unabhängig von der Schuldfrage bekommen. Weil es noch keine Maulkorbauflage gab, hat die Frau natürlich im Sinne einer Ordnungswidrigkeit keinen Fehler gemacht. Das heißt aber nicht, dass es nicht aufgrund des Bisses zu einer Auflage kommen könnte.
    Wo kämen wir denn sonst auch hin, wenn Leine = Lizenz zum Beißen wäre.