Hi,
noch zum Kaufvertrag: Eine Willenserklärung kann auch einfach nur konkludent zustande kommen.
Der eine gibt ein verbindliches Kaufangebot ab " so wie immer" und der andere denkt sich, joah, bin ich mit einverstanden und liefert.
Wäre er nicht einverstanden, fände keine Lieferung statt. Und zur Belohnung, Einigung und Übergabe haben stattgefunden, kostet es dann Umsatzsteuer..
LG
Mikkki