PS:
Ein Rabatt ist eindeutig ein zweites Rechtsgeschäft und damit völlig unproblematisch.
Seh ich auch so.. Vor allem ist schön daran, dass keine Frage aufkommen kann wie sich der KP zusammensetzt.
LG
Mikkki
PS:
Ein Rabatt ist eindeutig ein zweites Rechtsgeschäft und damit völlig unproblematisch.
Seh ich auch so.. Vor allem ist schön daran, dass keine Frage aufkommen kann wie sich der KP zusammensetzt.
LG
Mikkki
Hmm,
ich persönlich würde mich nicht in den Sumpf einer auflösend bedingten Kaufpreisminderung begeben wollen, aber es gibt natürlich Literatur dazu unter den soeben benannten Stichwörtern. Und wenn wir hier nicht zu einer einheitlichen Meinung kommen sollten, kann ich damit auch leben..
LG
Mikkki
Gänsehaut krieg...
Hi,
Czarek: Ich versteh dich grad gar nicht mehr. Jetzt soll der Welpe stets dasselbe kosten , egal ob ein interner Zusammenhang zum Röntgen geknüpft werden soll oder nicht??
LG
Mikkki
Einstein51: Und wenn man die vereinbarungen jetzt noch in 2 unabhängigen Verträgen unterbringt, ist alles gut..
noch nachträglich:
Sollten die Geschäfte gekoppelt werden, Beispiel Du bekommst 200 Euro Kaufpreis erstattet wenn Du röntgen lässt kann es m.E. zu Problemen kommen aus den geschilderten Gründen. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf das Geld und wird seinen Wunsch nach röntgen nicht durchsetzen können. Da ihm aber auch keine Kosten entstehen wenn der Hund möglicherweise nicht geröntgt wird, halte ich es für mehr als fragwürdig, dass er das Geld behalten kann.
nach wie vor die Einschätzung: Nichtig..
Hi,
meine Ideen wären:
1.der Welpe kostet 1000 Euro, dies ist nicht verhandelbar..
2. Sofern der Hund geröntgt wird, beteiligt sich der Verkäufer mit einer Prämie sagen wir 200 Euro.
Die rechtsgeschäfte haben nichts miteinander zu tun.
LG
Mikkki
Hi,
noch als Nachtrag
Übrigens: Du liest die rechtliche Auffassung eines rechtlichen Laien. Dies ist nur die persönliche Rechtsauffassung eines Nichtjuristen und ist natürlich keine verbindliche Rechtsberatung..Ich mag mich irren.. Wenns wirklich wichtig ist, würde ich eigene Recherche empfehlen oder ggf. einen Rechtsanwalt.
Hi,
denkbar wäre für mich
Vertrag 1 Einigung über den Übergang des Eigentums zu einem bestimmten Preis X.
Vertrag 2: Einigung über eine wie auch immer geartete Kostenbeteiligung am Röntgen ( möglich auch Prämie die über die Kosten des Röntgen hinausgeht)
Wichtig fände ich, dass Vertrag 1 und 2 an keiner Stelle miteinander gekoppelt sind. Eine vereinbarte Kaufpreisminderung würde ich für problematisch erachten. ( Schrieb ich bereits)
LG
Mikkki
Ah, ok.
Die Kaution wird einbehalten um eine Handlung sicherzustellen, die sich auf eine Zeit nach der Eigentumsübertragung bezieht. Auf eine solche Sicherstellung kann es aber keinen Rechtsanspruch geben, das das Eigentumsrecht einen solchen Anspruch auf Durchführung der Handlung nicht zulässt. Folgerichtig kann auch die damit verbundene Kaution keine rechtliche Bindung entfalten. Müsste so passen.
Alternativ denkbar ( ich glaubs eher nicht): Die Kaution steht in Zusammenhang mit einem zweiten vereinbarten Rechtsgeschäft und gilt deshalb.
Grund weshalb ichs nicht glaube: Das recht am Eigentum wirkt stärker..
LG
Mikkki
Hi,
Hektorine: Grds. hast Du recht. In Deutschland herrscht nach §134 BGB Vertragsfreiheit. Es sei denn die Vereinbarungen verstossen gegen ein Gesetz. D.h. wird vereinbart, z.B. in einem Mietvertrag dass der Mieter die Gartenpflege zu übernehmen hat, gilt dies. das ist völlig in Ordnung.
Eigentum allerdings bedeutet nicht nur Besitz sondern auch vollumfängliche Rechte ( an einem Gegenstand). Eigentum bedeutet andere von der Sachhherrschaft in jeglicher Hinsicht von eigenem Eigentum ausschliessen zu können. Dies gilt allumfassend. Bei Übertragung des Eigentums ist es deshalb unmöglich eigene Rechte an dem Gegenstand zu behalten.
Dies gilt auch beispielsweise bei einem Hauskauf auf Kredit. Solange man den Kredit bezahlt, hat die Bank keinerlei Rechte über das Eigentum wie auch immer zu verfügen. Steht in einem Vertrag, ich müsste den Hund nach Eigentumsübertragung kastrieren, kann das also nicht gelten, wenn das Tier denn wirklich mir gehört.
Ich hoffe ich konnte etwas erklären..
LG
Mikkki