Hi,
wie sehr oft im Leben: Kommt jemand im Leben souverän rüber und kann sich gut aber nicht arrogant darstellen, wird's was , egal ob mit oder ohne Geld.
@SOACalifornia :
Die Sache ist einfach. Ein Angebot wird vor einem Vertrag erstellt. Da Ihr das Angebot mit Datum ja schriftlich habt, ist völlig klar, dass zu diesem Zeitpunkt kein Vertrag bestanden haben kann. Der andere müsste erst einmal darlegen warum er bestellt hat. Kann er nicht. Punkt 2 selbst wenn irgend ein Zweifel bestünde, kann die Rückgabefrist ganz offensichtlich nicht vor 2 Wochen nach Erstellung des Angebots ablaufen.
Ich würd die Annahme des WG verweigern.
LG
Mikkki